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Die neue Regierung hat ihr Programm präsentiert. Aus steuerlicher Sicht finden sich drei wesentliche Schwerpunkte im Regierungsprogramm 2020-2024: Digitalisierung/Modernisierung, Entlastung, Umweltschutz.

Die tatsächliche und konkrete gesetzliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen bleibt natürlich abzuwarten.

Digitalisierung/Modernisierung

Ein wesentliches Ziel der neuen Regierung ist die Modernisierung, Vereinfachung sowie Entbürokratisierung der Verwaltung. Die Regierung hat sich ua zu den folgenden Punkten bekannt:

  • Vereinfachung der Unternehmensgründung durch Digitalisierung im Gesellschaftsrecht, Eingaben im Firmenbuch
  • Rechtsanspruch zur Durchführung einer Betriebsprüfung
  • Vereinfachung der Selbstveranlagung durch automatisierte Vorprüfungen in den Bereichen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
  • Vereinfachung der Kleinunternehmer-Steuererklärungen
  • Arbeitsgruppe für die Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes bzw Überarbeitung der Bundes-abgabenordnung (BAO)
  • Bündelung der Prüfungszuständigkeit für Privatstiftungen im Bereich der Großbetriebsprüfung
  • Prüfung der gemeinderelevanten Steuern hinsichtlich Wirksamkeit und Bemessungsgrundlagen
  • Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts insbesondere für Familienunternehmen und Start-Ups

Die Regierung beabsichtigt Reformerfordernisse für die folgenden Bereiche bzw Vorhaben zu prüfen:

  • Übernahmerecht – Reduzierung von überschießenden Regelungen
  • Kartellrecht
  • Zivil- und Wirtschaftsgerichtsbarkeit
  • Privatstiftungsrecht – Stärkung der Begünstigtenstellung
  • Exekutionsrecht
  • Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften im Feststellungsverfahren
  • Evaluierung zur Einlagenrückzahlung
  • Vereinfachung der Lohnverrechnung zB durch Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen, Koordinierung der Behörden, Dokumentationserleichterungen
  • Bestreben zur Einheitsbilanz

Steuerentlastung

Konkrete Steuerentlastungen plant die Regierung für die folgenden Punkte:

  • Entlastung der geringeren und mittleren Einkommen durch Senkung der ersten, zweiten und dritten Stufe des Einkommensteuertarifes
  • Gewinnfreibetrag: erst ab einem Gewinn von € 100.000,00 besteht ein Investitionserfordernis
  • Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 21%
  • KESt-Befreiung für ökologische bzw ethische Investitionen
  • Möglichkeiten für Beteiligung der Mitarbeiter am Gewinn des Unternehmens
  • Erleichterungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft: zB Erhöhung der Buchführungsgrenzen auf € 700.000,00, Verteilung der Gewinne auf drei Jahre sowie weitere Erleichterungen im Rahmen der Sozialversicherung
  • Ermöglichung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner in Anlehnung an bereits bestehende Regelungen für Künstler
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf € 10.000,00
  • Einfachere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
  • Erhöhung der Freigrenze für geringwerte Wirtschaftsgüter (GWG) auf
    € 1.000,00 mit Ziel einer weiteren Erhöhung auf € 1.500,00 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse
  • Zur Förderung der Eigentumsbildung ist eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums von 20 auf 10 Jahren bei Erwerb einer Mietwohnung mit Kaufoption geplant
  • Zusammenfassung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zu einem einheitlichen Begriff „abzugsfähige Privatausgaben“
  • Einkünfte aus Gewerbetrieb und selbständiger Arbeit sollen zu einer Einkunftsart zusammengefasst werden

Die Regierung behält sich vor, Evaluierungen zur steuerlichen Entlastung in den Bereichen Kunst und Kultur sowie Sport vorzunehmen. Des Weiteren sollen steuerliche Anreize für österreichische Filmproduktionen geschaffen werden. Außerdem soll die private Altersvorsorge sowie die Beteiligung am Kapitalmarkt verstärkt werden.

Geprüft wird die Umsetzung der folgenden Steuerentlastungen:

  • Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit von gemeinnützigen Organisationen
  • Einführung eines Grenzbetrages zur Bekämpfung der kalten Progression
  • Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer zur Entlastung der KMUs
  • Angleichung der steuerlichen an unternehmensrechtliche Abschreibungen im betrieblichen Bereich
  • Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten
  • Einsatz für digitale Konzernsteuer und Vermeidung des Umsatzsteuerbetruges durch Ausweitung des Reverse-Charge-Systems
  • Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für innovative Start-Ups und KMUs

Ökosoziale Steuerreform

Ein weiterer wesentlicher Bereich im Regierungsprogramm betrifft den Umweltschutz und die damit einhergehende Ökosoziale Steuerreform.

  • Flugticketabgabe: Einheitliche Abgabe iHv € 12,- pro Ticket sowie Staffelung der Abgabe nach Flugstrecke (Kurz-, Mittel- und Langstrecke)
  • Neue Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen bei Beachtung der höchsten ökologischen Aspekte
  • Neukonzeptionierung der NoVA
  • Ökologisierung des Pendlerpauschales sowie des Dienstwagenprivilegs