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Aktuell gibt es eine Reihe von Ankündigungen betreffend Unterstützungsleistungen, Förderungen und Maßnahmenpakete um die österreichische Wirtschaft zu stärken und damit auch den Unternehmern in diesen Krisenzeiten zur Seite zu stehen. Zu all den geplanten Maßnahmen liegen aktuell noch nicht vollständig alle Details und Einzelheiten vor, fast stündlich werden neue Informationen bekanntgegeben. Nachstehend dürfen wir Ihnen einen Überblick über die bis dato (Stand: 18. März 2020) konkretisierten Maßnahmen geben. Detailinformationen zur Abwicklung und Erlangung der Unterstützungen planen wir in einem Telefongespräch mit Ihnen im Bedarfsfall persönlich noch näher zu erläutern. Sobald weitere Informationen über die Rahmenbedingungen hinaus verfügbar sind, werden wir Sie umgehend informieren.

Maßnahmen BMF (siehe BMF Info GZ.2020-0.178.784) vom 14.03.2020

Herabsetzungen oder Nichtfestsetzungen gem § 206 (1) lit a) BAO von Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen können unter Berufung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion vorgenommen werden. Weiters gibt es für fällige Abgaben und Rückstände (auch Umsatzsteuer, Lohnabgaben, etc) die Möglichkeit Stundungen zu beantragen und Anträge auf Ratenzahlungen – ohne Festsetzung von Stundungszinsen - zu stellen. Anträge auf Erlass von Säumniszuschlägen bei verspäteter Entrichtung sind ebenso möglich.

https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:a1282965-474e-49f0-a556-c438e1b3afc5/Steue...

Maßnahmen AMS – Corona-Kurzarbeit

Zum Thema Corona-Kurzarbeit dürfen wir auf unseren Sondernewsletter vom 16. März 2020 verweisen. Diese Fördermaßnahme ist in ihren Details bis dato noch nicht final ausformuliert und weiterhin in einzelnen Bereichen nicht ausreichend konkretisiert, da die angekündigte Richtlinie sowie das Antragsformular noch nicht vorliegen. Folgende Punkte sollten nunmehr aber so gut wie fix sein:

  • Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, Ausnahmen bestehen lediglich auf Arbeitgeberseite
  • Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Kosten für die Ausfallstunden. In diesem Kostenersatz sind die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung (nunmehr ab Beginn) und die sonstigen lohnbezogenen Dienstgeberabgaben sowie die anteiligen Sonderzahlungen (Sechstel) enthalten. Ursprünglich war vorgesehen die Dienstgeberbeiträge zur SV erst ab dem vierten Monat der Kurzarbeit zu übernehmen. Damit bezahlt der Arbeitgeber somit nur mehr die Kosten der effektiv geleisteten Arbeit.
  • Alturlaubsansprüche sowie Zeitguthaben sind tunlichst abzubauen. Ursprünglich war geplant, dass ArbeitnehmerInnen das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und Zeitguthaben vor Beginn der Kurzarbeit konsumieren müssen.
  • Bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung (zB Urlaub, Konsumation von Zeitguthaben, Krankheit, Arbeitsunfall oÄ) oder Anspruch auf eine Ersatzleistung (zB Krankengeld, BauarbeiterSchlechtwetterentschädigung oÄ), wird keine Beihilfe gewährt .
  • Lehrlinge sind ebenfalls förderbar.

Da sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben und die Sozialpartner offensichtlich noch am Verhandeln diverser Details sind, dürfen wir bekanntgeben, dass dazu bereits ein weiterer gesonderter Sondernewsletter zu diesem umfassenden und wichtigen Thema in Arbeit ist.

Maßnahmen Sozialversicherung – ÖGK

Von Seiten der ÖGK sind seit 16. März 2020 folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.

Maßnahmen Sozialversicherung für Selbständige – SVS

Wer vom Coronavirus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS bestmöglich unterstützt. Die SVS bietet allen SVS-Versicherten im Bedarfsfall folgende Möglichkeiten:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Maßnahmenpaket für KMU/EPU

Die aws Überbrückungsgarantie unterstützt Betriebsmittelfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

  • Abgabe einer Kreditgarantie bis zu 80 % eines Kredites von bis zu € 2,5 Mio pro KMU (max 5 Jahre)
  • Auf Bearbeitungs- und Garantieentgelt wird lt Information des aws verzichtet.

https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

Klein-, Kleinst- und Mittelunternehmen erhalten von der Wirtschaftsagentur Wien einen Zuschuss für Projekte die Einrichtung von Telearbeitsplätzen sowie für die Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen Telearbeitsplätzen und dem Unternehmensstandort bzw –standorten. Hierzu gehören Beratungsmaßnahmen durch Dritte und investive Maßnahmen für die IT-technische Einrichtung. Die maximale Förderintensität beträgt 75 %, die maximale Förderung € 10.000,00.

https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/programme/home-office-131/

Informationen zu einer bundesweiten € 100 Mio Direktunterstützung für Familienbetriebe, Selbständige und EPUs werden von der Bundesregierung noch bekanntgegeben.  Das von Bundesregierung angekündigte € 38 Mrd Hilfspaket ist derzeit ebenso noch in Ausarbeitung. Erste Details dazu sollen Anfang nächster Woche bekanntgegeben werden.

Maßnahmenpaket für den Tourismus

Bei einem erwarteten Umsatzrückgang von zumindest 15 % gegenüber dem Vorjahr aufgrund kurzfristiger Rückgänge durch die Coronavirus-Krise gewährt die Österreichische Hotel und Tourismusbank (ÖHT) den antragsstellenden Betrieben eine Bundeshaftung iHv 80 % zur Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungskredite Kontokorrentkredite.

  • Abgabe einer Kreditgarantie bis zu 80 % eines Kredites bis zu einer Haftungssumme von € 400.000,00 (max 3 Jahre)
  • Kosten: Bearbeitungsentgelt ab 1,00 % des Finanzierungsbetrages einmalig und Garantieentgelt ab 0,8 % pa (risikoabhängig) des Obligos - werden zur Gänze vom Bund übernommen.

https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-touris...

Maßnahmenpaket für Exportunternehmen

Exportunternehmen können ab sofort einen Kreditrahmen in Höhe von 10 % (für Großunternehmen) bzw 15 % (für Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Die Höchstgrenze liegt dabei bei € 60 Mio pro Unternehmen. Diese auf 2 Jahre befristete (mit Verlängerungsmöglichkeit) Maßnahme soll vorrangig der Standortsicherung und Fortführung des Betriebs dienen.

https://www.oekb.at/export-services/sonder-krr-covid-hilfe.html

Maßnahmenpaket für Ärzte

Die bereits erwähnten Hilfspakete der Bundesregierung werden allen Berufsgruppen in Österreich zu Gute kommen. Auch Ärztinnen und Ärzte, die durch Patientenausfälle direkt von der Krise betroffen sind, sollen davon profitieren. Zusätzlich führt die Ärztekammer bereits Gespräche mit der Sozialversicherung, damit Vertragsärzte finanziell schadlos gehalten werden.

Unterstützung für Künstler

Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund der derzeitigen Krise in eine wirtschaftliche Notlage geraten und Einkommensausfälle erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe vom Künstler-Sozialversicherungs-Unterstützungsfonds (KSVF) beantragen. Der KSVF-Unterstützungsfonds gewährt bis € 5.000,00 Unterstützungsleistung pro Ansuchen. Es finden regelmäßig Sitzungen des jeweiligen Beirats statt, dennoch kann es aufgrund von hohem Andrang zu Verzögerungen kommen.

https://www.ksvf.at/corona.html

Bundesländerspezifische Unterstützungen

WIEN:

  • 80 % Bürgschaften für Überbrückungskredite gewährt von der Wirtschaftskammer Wien
  • Mittelaufstockungen im Bereich von Arbeitsstiftungen bei Insolvenzen
  • Von der Corona-Krise stark betroffene (Umsatzrückgang > 50 %) Ein-Personen-und Kleinst-Unternehmen bis zu 10 MitarbeiterInnen erhalten eine Unterstützung hinsichtlich:
  • nicht rückzahlbaren Mietzuschüssen (bei Umsatzrückgang 50 – 74 %)
  • nicht rückzahlbaren Ausfallersatz (bei Umsatzrückgang über 75 %)

Voraussetzungen:

  • Für Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien
  • Aufrechte Gewerbeberechtigung seit mindestens 2 Jahren
  • Maximal 10 unselbständig Beschäftigte
  • Umsatzrückgänge aufgrund von COVID-19 siehe oben

Förderung:

  • Mietzuschuss im Wohnungsverband bis zu € 100,00 monatlich, im Mietobjekt bis zu € 600,00 monatlich
  • Ausfallersatz bis zu€ 1.000,00 monatlich

Umsatzrückgänge müssen für gesamten März 2020 nachgewiesen werden, daher Antragstellung erst ab 1.4.2020 möglich. Der Förderungszeitraum ist auf 5 Monate begrenzt.

NIEDERÖSTERREICH:

  • 80 % Bürgschaften für Überbrückungskredite für KMUs der gewerblichen Wirtschaft und Tourismusbetriebe ohne Kosten gewährt vom Land NÖ

Sonderbetreuungszeit für Kinderbetreuung

Bis Ende Mai 2020 soll die Möglichkeit bestehen, bis zu drei Wochen eine freiwillige, aber bezahlte Dienstfreistellung („Sonderbetreuungszeit“) für die Betreuung von Kindern zu beantragen. Neben dem Umstand, dass die Regelung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt, besteht eine wesentliche Voraussetzung darin, dass die Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen ist, selbst wenn dort eine Betreuung weiterhin angeboten wird. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf 1/3 des in der Sonderbetreuungszeit gezahlten Entgelts iSd Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Sonstige allgemeine Informationen

  • Kurzparkzonen in Wien sind seit 17. März 2020 aufgehoben
  • Vorschreibung der Grundumlagen 2020 der Wirtschaftskammer Wien sind aktuell ausgesetzt
  • Die oberösterreichische Tourismusbeitragsstelle bietet Unterstützung im Beitragsverfahren des Tourismusbeitrages an.
  • In Vorarlberg werden aktuell Möglichkeiten der Stundung oder anderer Erleichterungen bei allen Gemeindeabgaben erarbeitet.
  • Die Abteilung Tourismus des Landes Tirol hat das Beitragswesen vorerst für zwei Wochen
  • Im Burgenland, in Eisenstadt, werden auf Anträge auf zinsfreie Stundungen von Gemeindeabgaben bis Ende August gewährt. Dies betrifft die Kommunalsteuern, die Grundsteuern und die Kanalabgaben. Anträge können ab sofort per E-Mail an [email protected] gestellt werden.

Stay safe, stay sane!

Stefan Walter / Lukas Zeinler / Andreas Auer / Kristina Weis / Michael Heck