Wir sind der Meinung, dass eine Abschlussprüfung nicht nur als rechtliche Verpflichtung gesehen werden sollte. Wir sind bestrebt, Ihnen einen Mehrwert zu bieten, indem wir eine Beziehung des Vertrauens und des Austauschs aufbauen, die es uns ermöglicht, uns auf Ihre Anliegen, Bedürfnisse und Ihre zukünftige Entwicklung zu konzentrieren.
Zu diesem Zweck konzentrieren wir uns nicht nur auf die Finanzinformationen, sondern auch darauf, zu verstehen, wie das Unternehmen funktioniert, mit welchen Risiken es konfrontiert ist und wie wir mit Ihnen zusammenarbeiten können, um eine effektive und hochwertige Prüfung durchzuführen.
Wir sprechen mit der Geschäftsleitung über ihre Beobachtungen und Feststellungen während der Prüfung, um dem Unternehmen zu helfen, seine Compliance und Leistung zu verbessern. Die Prüfungsergebnisse werden schliesslich in einem Bericht an die Hauptversammlung vorgelegt. Bei einer ordentlichen Prüfung berichten wir die Ergebnisse unserer Prüfung auch in einem ausführlichen Bericht an die mit der Verwaltung beauftragten Personen (Vorstand, Geschäftsführer).
Obligatorische ordentliche Abschlussprüfung
Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht sind börsenkotierte oder wirtschaftlich bedeutende Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform einer ordentlichen Revision unterstellt. Ein Unternehmen gilt als wirtschaftlich bedeutend, wenn es zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinander folgenden Jahren erfüllt: Umsatz von 40 Millionen CHF, Bilanzsumme von 20 Millionen CHF und mehr als 250 Vollzeitbeschäftigte.
Unternehmen, die einer ordentlichen Prüfung unterzogen werden, müssen ebenfalls über ein funktionierendes und dokumentiertes internes Kontrollsystem verfügen.
Unternehmen, die zur Erstellung von Konzernabschlüssen verpflichtet sind, unterliegen ebenfalls der ordentlichen Revision.
Eingeschränkte gesetzliche Abschlussprüfung
Die eingeschränkte Pflichtprüfung wird grundsätzlich bei Unternehmen angewandt, die die Kriterien für eine ordentliche Prüfung nicht erfüllen. Ein Unternehmen kann nur dann auf die eingeschränkte Pflichtprüfung verzichten, wenn alle Gesellschafter zustimmen und wenn die durchschnittliche Vollzeitbeschäftigung im Unternehmen 10 Arbeitnehmer nicht übersteigt.
Die eingeschränkte gesetzliche Prüfung bietet weniger Sicherheit (negative Sicherheit) als die ordentliche Prüfung, da der Umfang und der Detaillierungsgrad der Prüfungshandlungen reduziert sind.
Freiwillige Abschlussprüfung
Obwohl freiwillige Abschlussprüfungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, können sie einer Organisation in vielerlei Hinsicht zugute kommen:
- Gewährleistung der Verlässlichkeit der Jahresabschlüsse gegenüber den verschiedenen Interessengruppen (Banken, Aktionäre, Management, Regierungen, Lieferanten usw.)
- dazu beitragen, bessere Finanzierungsbedingungen von Banken und anderen Kreditgebern zu erhalten.
- neue Investoren anlocken
- Einhaltung externer Vorschriften
- Hervorhebung der gesunden Finanzlage des Unternehmens vor einem Verkauf des Unternehmens.
- Sicherstellen, dass die Ressourcen effizient genutzt werden
- helfen, Buchhaltungsfehler aufzudecken
- den Aktionären einen Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens zu ermöglichen.
- helfen, Schwachstellen im internen Kontrollsystem zu erkennen