Durch die jüngste Verabschiedung der neuen Gleichstellungsgesetz-Novelle unterliegen Unternehmen nun einer Lohngleichheitsanalyse. Ab dem 1. Juli 2020 müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten die Lohngleichheit ihrer Beschäftigten analysieren und überprüfen lassen. In Ausnahmefällen kann diese Analyse sogar für Unternehmen erforderlich sein, die von diesen Größenkriterien nicht betroffen sind. Wenn Sie beispielsweise an einer Ausschreibung im Kanton Basel-Stadt teilnehmen möchten, müssen Sie unabhängig von der Grösse Ihres Unternehmens eine Lohngleichheitserklärung abgeben.

Die Lohngleichheitsanalyse muss alle 4 Jahre durchgeführt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass keine weiteren Analysen erforderlich sind, wenn die erste Analyse dem Gleichheitsgrundsatz entspricht. Das Ergebnis ist den Mitarbeitern schriftlich mitzuteilen und im Anhang des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu veröffentlichen, sofern diese börsenkotiert ist.

Unternehmen müssen diese Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen, beispielsweise von einem nach dem Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) zugelassenen Unternehmen. Registrierte Wirtschaftsprüfer können diese Prüfung als separaten Auftrag außerhalb des Prüfungsauftrags durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass der mit dem Mandat betraute Prüfer eine spezielle Ausbildung in diesem Bereich absolviert hat, um diese Analyse durchführen zu können.

Als Revisionsexperten nach dem RAG verfügen wir über die erforderliche Zulassung und unsere verantwortlichen Mitarbeiter sind entsprechend geschult. Unsere Teams beantworten daher gerne alle Ihre Fragen und stehen Ihnen als Prüfer und/oder Berater zur Seite, um Ihre Situation und Ihre Bedürfnisse zu klären.

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