Im Januar 2024 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung ("ESTV") eine Darstellung der Rechtsvorschriften über Verrechnungspreise in der Schweiz. Dieses Update zu den Vorschriften und Regeln zu den Verrechnungspreisen ist angebracht, da die Schweiz im Gegensatz zu anderen OECD-Mitgliedstaaten die Bestimmungen der OECD-Grundsätze für Verrechnungspreise nicht im nationalen Recht umgesetzt hat.

Die Zusammenfassung ist auch vor dem Hintergrund hilfreich, da, obwohl die Schweiz keine spezifischen Regeln zur Dokumentation von Verrechnungspreisen kennt, das OECD-Länderberichtsformular ("CbCR") die bisher einzige obligatorische Verrechnungspreisdokumentation ist.. Dadurch verstärkt die Schweiz ihre Anerkennung der Mindeststandards von Massnahme 13 des OECD-BEPS-Projekts für den automatischen Informationsaustausch mit anderen Ländern und entspricht internationalen Standards, die darauf abzielen, Transparenz zu erhöhen und gegen Gewinnverlagerung und Gewinnverschiebung vorzugehen.

Es ist hervorzuheben, dass für Konzerne, deren Muttergesellschaft in der Schweiz steuerpflichtig ist und die einen Umsatz von mehr als 900 Millionen CHF erwirtschaften, die entsprechenden Berichtspflichten eingehalten werden müssen. Die betroffenen Konzerne müssen das CbCR-Formular einreichen, wofür ein tiefgreifendes Verständnis der Meldebestimmungen und Mechanismen erforderlich ist. Diese Aufgabe erfordert oft das Fachwissen eines Experten für Verrechnungspreise.

Auch wenn in der Schweiz keine Dokumentation ausser dem CbCR verpflichtend ist, wird erwartet, dass Steuerpflichtige auf Anfrage der zuständigen Steuerbehörde alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Besteuerung vorlegen können. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen, die mit Verrechnungspreisfragen zu tun haben, eine aktuelle und robuste Dokumentation unterhalten und pflegen, welche den Grundsätzen des Drittvergleichs entspricht und diesen dokumentiert. Selbst ohne formale gesetzliche Anforderungen sollten sie darauf vorbereitet sein, nachzuweisen, dass ihre Konzerntransaktionen dem Grundsatz des Drittvergleichs entsprechen, was möglicherweise erneut die Unterstützung von Verrechnungspreisspezialisten erfordert, um die entsprechende Dokumentation zu erstellen.

Das Einholen von Steuerrulings bei den Steuerbehörden ist in der Schweiz gängige Praxis und bietet Unternehmen die Möglichkeit, im Voraus die steuerliche Behandlung komplexer oder bedeutender Verrechnungstransaktionen zu klären. Solche vorgängigen Steuerrulings können dazu beitragen, nachträgliche Steuerstreitigkeiten zu vermeiden und die steuerliche Position des Unternehmens abzusichern. Allerdings erfordert die Navigation durch den Steuerrulingprozess Expertenwissen über die schweizerischen Steuervorschriften und die Grundsätze der Verrechnungspreisgestaltung.

Obwohl die Schweiz keine detaillierten formalen Vorschriften für Verrechnungspreise kennt wie einige andere Länder, erfordert die Anwendung der Grundsätze des Drittvergleichs eine gewisse Wachsamkeit und spezifisches Fachwissen. Multinationale Konzerne und Unternehmer, die mit diesen Fragen konfrontiert sind, sollten nicht zögern, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um diese komplexen steuerlichen Angelegenheiten effektiv zu bewältigen. Dadurch können potenziell belastende steuerliche Aufrechnungen und Korrekturen durch die Steuerbehörden vermieden und die Steuerkonformität ihres Unternehmens maximiert werden.
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