Grundprinzipien der Revision in der Schweiz

Die Revisionspflicht ist unabhängig von der Rechtsform und richtet sich vielmehr nach der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens. Die Revisionsvorschriften gelten für alle juristischen Personen, mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Das Gesetz unterscheidet sowohl den Umfang der Revision als auch die Qualifikation der Revisionsstelle, die für die Durchführung der Prüfung zugelassen sein muss. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer eingeschränkten Revisionspflicht.

Nach schweizerischem Recht können juristische Personen einer der folgenden Prüfarten unterliegen:

  • Ordentliche Revision
  • Eingeschränkte Revision
  • Opting-out, also der Verzicht auf die eingeschränkte Revision mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter, sofern das Unternehmen im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen aufweist

Darüber hinaus können je nach Anforderungen von Anspruchsgruppen oder Behörden weitere Prüfungen erforderlich sein, beispielsweise Geldwäschereiprüfungen, Steuer- und MWST-Prüfungen oder AHV-Prüfungen.

Ordentliche Revision

Unternehmen müssen eine Revisionsstelle beauftragen, die ihre Jahresrechnung prüft. Die ordentliche Revision ist jedoch nur für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen vorgesehen.

Dazu zählen:

  • CUnternehmen, die öffentlich zugänglich sind, also Unternehmen:
    • deren Aktien an der Börse gehandelt werden
    • die Anleihen ausgegeben haben
    • deren Vermögen oder Umsatz zu mindestens 20 % in die konsolidierte Rechnung einfliessen
  • Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
    • CHF 20 Millionen Bilanzsumme
    • CHF 40 Millionen Umsatz
    • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Unternehmen, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind
  • Unternehmen, bei denen Aktionärinnen oder Aktionäre mit mindestens 10 % der Anteile eine Revision verlangen (Opting-up)
  • Unternehmen, bei denen die Statuten oder ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung eine Revision vorsehen

Die ordentliche Revision ist eine umfassende Prüfungsform, die es der Revisionsstelle ermöglicht, mit hinreichender Sicherheit festzustellen, ob der Jahresbericht frei von wesentlichen Falschaussagen ist. Dabei prüft die Revisionsstelle unter anderem, ob ein internes Kontrollsystem vorhanden ist. Sie gibt eine Empfehlung ab, ob die Jahresrechnung durch die Generalversammlung genehmigt werden soll oder nicht. Diese Einschätzung wird im abschliessenden Revisionsbericht festgehalten, der von der verantwortlichen Revisorin oder dem verantwortlichen Revisor unterzeichnet wird. Grundlage für die ordentliche Revision sind die Schweizer Prüfungsstandards. Zusätzlich erstellt die Revisionsstelle einen detaillierten Bericht an das zuständige Leitungsorgan oder den Vorsitzenden der Geschäftsleitung mit Erkenntnissen zur Rechnungslegung, zum internen Kontrollsystem sowie zum Ablauf und den Ergebnissen der Prüfung.

Eingeschränkte Revision

Wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllt sind, unterzieht das Unternehmen seine Jahresrechnung einer eingeschränkten Revision durch eine Revisionsstelle. Die eingeschränkte Revision bietet eine geringere Prüfungssicherheit, da der Umfang der Prüfungshandlungen im Vergleich zur ordentlichen Revision reduziert ist. Dafür ist sie in der Regel weniger zeitaufwendig und kostengünstiger.

Die Revisionsstelle muss keine Empfehlung darüber abgeben, ob die Jahresrechnung von der Generalversammlung genehmigt werden soll. Sie ist lediglich verpflichtet zu bestätigen, ob ihr bei der Prüfung Sachverhalte aufgefallen sind, die sie zur Schlussfolgerung führen, dass die Jahresrechnung und die beantragte Verwendung des Bilanzgewinns nicht dem Schweizer Recht oder den Statuten des Unternehmens entsprechen.

Opting-out

Mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter kann ein Unternehmen auf die Durchführung einer eingeschränkten Revision verzichten, sofern es im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen aufweist.

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