Wir sind der Überzeugung, dass eine gesetzliche Revision nicht nur als gesetzliche Pflicht verstanden werden sollte. Unser Ziel ist es, für Sie einen echten Mehrwert zu schaffen, indem wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen offenen Austausch fördern. So können wir gezielt auf Ihre Anliegen, Bedürfnisse und die zukünftige Entwicklung Ihres Unternehmens eingehen.
Deshalb konzentrieren wir uns nicht nur auf die finanziellen Informationen, sondern setzen auch auf ein vertieftes Verständnis Ihrer Geschäftstätigkeit, der bestehenden Risiken und der internen Abläufe. Auf dieser Basis führen wir gemeinsam mit Ihnen eine effiziente und qualitativ hochwertige Prüfung durch.
Im Rahmen der Revision tauschen wir uns mit der Unternehmensleitung über unsere Beobachtungen und Erkenntnisse aus, um zur Verbesserung der Compliance und der Unternehmensleistung beizutragen. Die Ergebnisse der Prüfung fassen wir in einem Bericht an die Generalversammlung zusammen. Bei einer ordentlichen Revision erstellen wir zusätzlich einen ausführlichen Bericht für die zuständigen Organe wie den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung.
Ordentliche Revision
Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht unterliegen börsenkotierte oder wirtschaftlich bedeutende Unternehmen einer ordentlichen Revision, unabhängig von ihrer Rechtsform. Ein Unternehmen gilt als wirtschaftlich bedeutend, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:
- Umsatz von mindestens CHF 40 Millionen
- Bilanzsumme von mindestens CHF 20 Millionen
- Mehr als 250 Vollzeitstellen
Unternehmen, die der ordentlichen Revision unterliegen, müssen zudem über ein operatives und dokumentiertes Internes Kontrollsystem (IKS) verfügen.
Unternehmen mit Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung unterliegen ebenfalls der ordentlichen Revision.
Eingeschränkte Revision
Die eingeschränkte Revision kommt grundsätzlich bei Unternehmen zur Anwendung, die die Kriterien für eine ordentliche Revision nicht erfüllen. Auf die eingeschränkte Revision kann nur verzichtet werden, wenn alle Gesellschafter zustimmen und das Unternehmen im Durchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen aufweist.
Im Vergleich zur ordentlichen Revision bietet die eingeschränkte Revision eine geringere Prüfungsintensität (negative Assurance), da der Umfang und die Tiefe der Prüfungshandlungen reduziert sind.
Freiwillige Revisionen
Auch wenn freiwillige Revisionen gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, können sie für ein Unternehmen in vielerlei Hinsicht von Vorteil sein, unter anderem:
- Sicherstellung der Verlässlichkeit der Jahresrechnung gegenüber verschiedenen Anspruchsgruppen wie Banken, Aktionären, Geschäftsleitung, Behörden oder Lieferanten
- Beitrag zur Erlangung besserer Finanzierungskonditionen bei Banken und anderen Kreditgebern
- Unterstützung bei der Gewinnung neuer Investoren
- Einhaltung externer regulatorischer Anforderungen
- Darstellung einer soliden finanziellen Situation im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs
- Überprüfung der effizienten Mittelverwendung
- Aufdeckung von Buchhaltungsfehlern
- Transparenz für Gesellschafter hinsichtlich der finanziellen Lage des Unternehmens
- Identifikation von Schwächen im internen Kontrollsystem