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Elektronische Zustellung

Ab 01.01.2020 tritt für Unternehmer die Verpflichtung zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung gemäß
§ 1b E-Government-Gesetz in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen daher alle Voraussetzungen geschaffen werden, um elektronische Zustellungen empfangen zu können.

Ausgenommen von dieser Bestimmung sind alle Unternehmer, welche die Grenzen für eine verpflichtende Umsatzsteuervoranmeldung unterschreiten und daher keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (Kleinunternehmer).

Welche Schritte sind zu beachten

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  1. Der erste Schritt zur eZustellung ist die Beantragung eines FinanzOnline-Zugangs. Dieser kann Mittels Formular „FON 1“ oder online über https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/a/erstanmeldung1.do beantragt werden.

     

    Gerne kann RSM Austria einen FinanzOnline-Zugang für Sie beantragen und so den 1. Schritt in diesem Prozess für Sie erledigen.

     

  2. Als nächster Schritt ist die Beantragung der Handysignatur erforderlich. Der einfachste Weg hierzu ist die Anforderung über den FinanzOnline-Zugang. In FinanzOnline gibt es das Optionsfeld „Aktivierung Handy-Signatur und Bürgerkarte“; mit diesem erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zur Handysignatur per Post zugestellt. Nach dieser Zustellung ist noch eine Registrierung der Signatur über https://www.handy-signatur.at/aktivierung/Aktivierung.aspx erforderlich.

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  1. Mittels Handysignatur ist nun die Anmeldung im USP unter www.usp.gv.at möglich. Hierfür klicken Sie auf das Optionsfeld „anmelden“. Die Website erkennt automatisch, dass Sie sich noch nicht registriert haben und leitet Sie durch die Erstanmeldung. Die Daten der Erstanmeldung werden als Administrator-Daten behandelt, eine nachträgliche Änderung ist aber dennoch möglich.
  1. Nach der Anmeldung ist die Bearbeitung des „Zustellprofil“ im Administrationsbereich erforderlich. Hier ist die Eingabe der gewünschten E-Mail-Adresse möglich, nach Verifizierung der Bestätigungsmail ist der Unterpunkt „MeinPostkorb“ im USP Portal freigeschalten. Im „Zustellprofil“ kann zusätzlich noch eine E-Mail für Benachrichtigungen bei Posteingang hinterlegt werden.

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  1. Im USP Portal ist nun unter dem Menü Punkt „Meine Services“ der Button „MeinPostkorb“ auszuwählen. Hier erfolgt die endgültige Registrierung für die elektronische Zustellung.

    Unter diesem Punkt können die einzelnen zugesendeten Schriftstücke eingesehen und weitere Services wie die Zustellung von privaten Briefen genutzt werden.

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Wurde in FinanzOnline bereits die elektronische Zustellung eingerichtet, werden die dort angegeben Daten automatisch in das USP übernommen. Im USP können die Daten anschließend kontrolliert und abgeändert werden.

Die elektronische Zustellung wird ab 01.12.2019 über das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ im USP möglich sein, die Möglichkeit Finanzbescheide in der Databox in FinanzOnline einzusehen wird weiterhin gegeben sein.