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Die künftige österreichische Bundesregierung hat am Samstag, 16.12.2017 das Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre präsentiert. Neben Entlastungen der Bürger und Familien und einer Steuerstrukturreform („EStG 2020“) werden steuerliche Entlastungen für Unternehmer und des Faktors Arbeit, als auch Reformen bzw Senkungen weiterer Steuern und Abgaben und zahlreiche Vereinfachungen als Ziele definiert. Wir möchten Ihnen auf diesem Weg einen kurzen Überblick über in Aussicht gestellte Maßnahmen bzw Änderungen im Bereich Steuern und Finanzen geben.

Die Entlastung der Bürger und Familien soll einerseits durch einen hohen Steuerabzugsposten für Kinder, anderseits durch das Wegfallen (noch nicht konkret ausgeführter) staatlicher Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb erreicht werden. Der steuerliche Abzugsposten für Kinder wird im Regierungsprogramm als „Familienbonus Plus“ angeführt. Konkret handelt es sich bei diesem „Bonus“ um einen Abzugsbetrag von€ 1.500 pro Kind und Jahr, welcher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zusteht, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Refinanziert soll diese Maßnahme durch die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten werden. Der neue Bonus ist nicht negativsteuerfähig und kann somit bei niedriger Steuerschuld nur begrenzt bis gar nicht genutzt werden.

Um die Anwenderfreundlichkeit des Steuerrechts zu erhöhen und dessen Vollziehung zu vereinfachen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts vorzunehmen. Bei den wesentlichen, geplanten Maßnahmen handelt es sich zB um

  • Modernisierung der Gewinnermittlung (stärkere Zusammenführung von UGB-Bilanz und Steuerbilanz),
  • bürokratische Vereinfachung durch Online-Eingabemasken für Kleinunternehmer,
  • die Zusammenführung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“,
  • Neuregelung des Selbstbehaltes und die Vereinfachung der steuerlichen Absetzbarkeit im Hinblick auf außergewöhnliche Belastungen,
  • einheitliche Besteuerung von sonstigen Bezügen mittels pauschalem Steuersatz (wie bspw für Vergleiche oder Kündigungsentschädigungen),
  • Vereinfachung der Lohnverrechnung,
  • Prüfung der Abschaffung der kalten Progression.

Weiters soll durch eine Tarifreform eine Senkung der Abgabenbelastung – insbesondere für Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen – herbeigeführt werden.

Damit lt Regierungsprogramm Österreich im internationalen Vergleich nicht an Attraktivität verliert, soll die Körperschaftsteuer auf ein Niveau gesenkt werden, das heimische KMU nachhaltig entlastet und für internationale Unternehmen einen Anreiz setzt, in Österreich zu investieren. Auch im Bereich der Umsatzsteuer und Lohnsteuerabgaben sollen Maßnahmen zur Erleichterung und Entlastung gesetzt werden. Die folgende Auflistung soll die wesentlichsten Punkte widerspiegeln:

  • Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das UGB im betrieblichen Bereich (zB degressive Abschreibung)
  • Senkung der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nicht entnommene Gewinne sowie auf die Mindest-KÖSt
  • Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung (§ 4 (12) EStG) vor der Steuerreform 2015/2016
  • Rückgängigmachung der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen aus 2016 und damit Senkung von 13% auf 10%
  • Umsatzsteuerfälligkeit ab dem ersten Euro für Bestellungen aus EU-Ausland und Nicht-EU-Ländern, damit inländische Unternehmer nicht benachteiligt werden
  • Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen
  • Erleichterung für Betriebsübergaben (zB Freibetragserhöhung für Grunderwerbssteuer)

Die künftige Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zu einer effizienten und kunden- bzw serviceorientierten (Finanz-) Verwaltung. In diesem Zusammenhang sollen bisherige Services für die Steuerpflichtigen vereinfacht, ausgebaut und umgestellt werden. Hierzu zählen folgende steuerrechtlich relevante Punkte:

  • Strukturelle und inhaltliche Vereinfachung der Lohnverrechnung (zB Zusammenfassung zu einer Prüfbehörde, Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben bei der Finanzverwaltung)
  • Ausbau der begleitenden Kontrolle zwischen Unternehmen und Betriebsprüfung basierend auf Vertrauen und Transparenz
  • Reform der Auskunftsbescheide (zB Ausdehnung des „Advance Ruling“ auf weitere Themengebiete)
  • Umstellung auf ein generelles Reverse-Charge-System für die Abfuhr der Umsatzsteuer zwischen inländischen Unternehmen
  • Außenprüfung auf Antrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit

Um internationale Verschiebungen und das Ausnutzen internationaler Steuersysteme zu vermeiden, hat die Bundesregierung weiters zum Ziel den Begriff „Digitale Betriebsstätte“ auf OECD- oder europäischer Ebene einzuführen bzw in bestehenden, als auch in neuen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Eine signifikante digitale Präsenz würde somit einem Staat das Besteuerungsrecht an digitalen Geschäftsmodellen ermöglichen. Darüber hinaus sollen Auswirkungen und Verwaltungskosten aller Bagatellsteuern (zB Schaumweinsteuer) dahingehend evaluiert werden, ob eine signifikante Reduktion möglich erscheint.

Ob und in welcher konkreten Form die oben angeführten Maßnahmen bzw Änderungen der künftigen Bundesregierung in den folgenden Jahren wirklich in die Tat umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über allfällige Umsetzungen im Rahmen unseres Newsletters darüber informieren.