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Nachstehend dürfen wir Ihnen ein Update hinsichtlich der aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakete geben. Da auch bei dem aktuellen Angebot an Förderungen eine Vielzahl an Unternehmer und Unternehmerinnen leider nicht zum Kreis der „Förderungswürdigen“ zählt, wurden weitere Unterstützungsleistungen zugesagt, diese sind aktuell allerdings zum Teil noch in Ausarbeitung. Sobald weitere Informationen über diese Maßnahmen (insbesondere über den  angekündigten „Notfall-Fonds“ – siehe auch unten) verfügbar sind, werden wir Sie umgehend informieren.

Härtefall-Fonds für Selbständige

Aktuell gibt es die Möglichkeit, unter

https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html?shorturl=wkoat_haertefall-fonds

Mittel aus dem Härtefall-Fonds zu beantragen. Zu den Anspruchsberechtigten zählen:

  • Ein-Personen-Unternehmer,
  • Kleinstunternehmer als natürliche Personen mit weniger als 10 Dienstnehmern (Vollzeit-Äquivalente) und € 2 Mio Umsatz oder Bilanzsumme
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

Als Härtefall gilt man, wenn man nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten zu decken oder ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres besteht. Fördervoraussetzung ist eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung sowie Einkünfte von zumindest € 5.527,92 p.a. (Geringfügigkeitsgrenze 2020). Zusätzlich darf das Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Dafür wird ein Nettoeinkommenswert von € 33.812,00 als Obergrenze herangezogen. Der Nettoeinkommenswert („Einkommen“ abzüglich „Einkommensteuer“) jährlich ist aus dem letztgültigen Steuerbescheid (2017 oder jünger) zu nehmen. Weiters dürfen keine weiteren Einkünfte (zB Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen) über der Geringfügigkeitsgrenze von € 460,66 monatlich vorliegen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit UND des Härtefall-Fonds ist ausdrücklich möglich.  

Da aufgrund der restriktiven Voraussetzungen sehr viele Unternehmer und Unternehmerinnen aus diesem Fonds keine Zahlungen erhalten werden, kann es hier noch zu Aufweichungen der aktuell gültigen Bestimmungen sowie zusätzlich gewährten Beihilfen kommen. Beispielsweise bemüht sich die Ärztekammer gerade, für Ärzte eine adäquate Form der Entschädigung zu erreichen. 

Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:

  • Phase 1 - Soforthilfe
  • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als € 6.000,00 p.a.: Zuschuss von € 500,00
  • Bei einem Nettoeinkommen ab
    € 6.000,00 p.a.:
    Zuschuss von € 1.000,00 
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von € 500,00
  • Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): 
  • Der Zuschuss wird max € 2.000,00 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. 
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße. 

Alle Voraussetzungen finden Sie auf der oben angeführten Informationsseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Antragstellung ist hier mittels eines Online-Formulars

https://www.wko.at/service/anfrage-coronavirus-haertefallfonds.html

möglich. Sollten Sie Unterlagen für die Beantragung (zB Einkommensteuerbescheid) benötigen, können wir Ihnen diesen selbstverständlich gerne zur Verfügung stellen.

Notfall-Fonds

Der mit € 15 Mrd dotierte Notfallfonds soll in erster Linie jenen Branchen dienen, die von der Krise besonders betroffen sind und aufgrund der Verordnungen der Regierung zusperren mussten. Es soll eine Mischung aus Krediten und Zuschüssen bereitgestellt werden. Die detaillierten Richtlinien für die Inanspruchnahme werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet. Kommenden Freitag wird der Nationalrat in einer Sondersitzung die gesetzliche Grundlage schaffen, in der Woche darauf sollen gemäß medialer getätigter Aussagen dann die ersten Unterstützungsleistungen an die Unternehmen fließen können.

Weitere Unterstützungen in Planung

  • Großunternehmen mit 250 und mehr MitarbeiterInnen sollen Garantien angeboten werden. Die Details werden aktuell erarbeitet.
  • Direktkredite für betroffene Unternehmen: Die Details werden gerade aktuell ausgearbeitet.

Bereits bestehende Maßnahmenpakete für KMU/EPU

Abschließend dürfen wir nochmals auf die Unterstützung von Seiten des aws mittels Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelfinanzierungen (zB Wareneinkäufe, Personalkosten) verweisen.

https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

Zu den restlichen bereits bestehenden Maßnahmen zB von Seiten des BMF hinsichtlich Abgabenstundungen, der ÖGK und SVS hinsichtlich Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, der ÖHT hinsichtlich Kreditgarantien für die Tourismusbranche, der OeKB hinsichtlich Kredite für Exportunternehmen und weiteren sonstigen Maßnahmen dürfen wir auf unseren Sondernewsletter zu den Maßnahmenpaketen vom 19. März 2020 verweisen.

Stay safe, stay sane!

Stefan Walter / Lukas Zeinler / Andreas Auer /
Kristina Weis / Michael Heck

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