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Der neue geplante Corona-Hilfs-Fonds beträgt € 15 Mrd und besteht aus folgenden zwei unterschiedlichen Maßnahmen für von COVID-19 betroffene Unternehmen. Wie dürfen Ihnen einen ersten, allgemein gehaltenen und unverbindlichen Überblick geben, die Details bleiben in Zusammenhang mit allfälligen Durchführungsverordnungen abzuwarten.

  • 90 % Bundesgarantie für Kredite gewährt durch die neugegründete COFAG (COVID-19 Finanzierungs-agentur), 10 % Haftungsübernahme durch Hausbank/Unternehmer
  • Zuschuss für bis zu 75 % von bestimmten laufenden Betriebskosten

1. 90 % Kreditgarantie des Bundes

  • dient zur Besicherung von Betriebsmittelkrediten
  • maximaler Kredit bzw Garantiebetrag: 3 Monatsumsätze bis zu maximal € 120 Millionen
  • zur Abdeckung des tatsächlich fest-gestellten Liquiditätsbedarfs des Unternehmens
  • Laufzeit: maximal 5 Jahre (Verlängerung um bis zu weitere 5 Jahre möglich)
  • Kreditzinssatz in Höhe von max 1 %, Garantieentgelt in Ab-hängigkeit von der Unternehmensgröße und Garantielaufzeit zwischen 0,25 % und 2 %

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist auf Geschäftstätigkeiten mit Liquiditätsbedarf in Österreich beschränkt
  • Achtung: Allfällige Boni-Zahlungen an Gesellschaftsorgane sowie Gewinnausschüttungen werden nur eingeschränkt oder nicht möglich sein

Die weitere Abwicklung erfolgt grundsätzlich durch die Hausbank in Zusammenarbeit mit:

  • der Österreichischen Kontrollbank (für Großunternehmen) oder
  • der Austria Wirtschaftsservice GmbH (für Klein- und Mittelbetriebe) oder
  • der Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (für Tourismusunternehmen).

2. Betriebskostenzuschuss

Gewährt wird ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss (maximal € 90 Mio) für die laufenden Betriebskosten bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 %.

Folgende Fixkosten sind umfasst:

  • Mieten (Mietzinsminderungen müssen ausgeschöpft werden)
  • Zinsaufwendungen (wenn diese nicht von einem Aufschub erfasst sind)
  • unkündbare oder betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen
  • Strom- und Gaskosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Unternehmerlohn – nach den gleichen Kriterien wie im Härtefallfonds
  • verderbliche und saisonale Ware, deren Wert aufgrund der Maßnahmen der COVID19-Krise um mindestens 50 % gesunken ist>

Der gewährte Zuschuss ist wie folgt gestaffelt:

•   bei 40 – 60 % Umsatz Ausfall: 25 % Zuschuss

•   bei 60 – 80 % Umsatz Ausfall:50 % Zuschuss

•   bei 80 – 100 % Umsatz Ausfall: 75 % Zuschuss

Voraussetzungen:

  • Die Maßnahme ist auf Geschäftstätigkeiten in Österreich beschränkt
  • Umsatzeinbruch von mindestens 40 %
  • Sämtliche zumutbare Maßnahmen müssen gesetzt werden, um Arbeitsplätze zu erhalten

Die tatsächliche Auszahlung des Zuschusses ist erst nach Feststellung des eingetretenen Schadens, sohin am Ende des Wirtschaftsjahres, möglich. Sowohl den Umsatzeinbruch als die auch die Höhe der relevanten Fixkosten sind durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Vorab soll eine Online-Registrierung mittels eines Tools des AWS vorgenommen werden können.

Stay safe, stay sane! Stefan Walter / Lukas Zeinler / Andreas Auer / Kristina Weis / Michael Heck

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