Am 11. September 2026 hat die niederländische Regierung die ersten Eckpunkte für die nationale Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldesysteme im Rahmen von VAT in the Digital Age (ViDA) veröffentlicht. Anlass hierfür ist die europäische ViDA-Richtlinie, die ab dem 1. Juli 2030 die elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldepflichten für bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen vorschreibt.

Die Niederlande haben sich für eine umfassende nationale Umsetzung entschieden. Die neuen Verpflichtungen werden auch auf inländische B2B-Transaktionen ausgeweitet. Die elektronische Rechnungsstellung soll hierfür ab dem 1. Juli 2030 verpflichtend werden, gefolgt von der digitale Meldepflichten ab dem 1. Juli 2031. Die neuen Vorschriften werden somit Auswirkungen auf nahezu jedes Unternehmen haben, das in den Niederlanden Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigt, sofern nicht die sogenannten niederländischen „Kleinunternehmerregelung“ Anwendung findet.

Vorgesehener Zeitplan

Auf Grundlage von ViDA und den bislang bekannt gegebenen niederländischen Eckpunkten wird folgender Zeitplan erwartet:

  • Ab dem 1. Juli 2030: elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldung für bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen;
  • Ab dem 1. Juli 2030: elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen;
  • Ab dem 1. Juli 2031: digitale Meldung für inländische B2B-Transaktionen.

Unternehmer, die die KOR anwenden und einen Jahresumsatz von höchstens 20.000 € erzielen, sollen nach den derzeitigen Plänen von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Für andere Unternehmen wurde bislang keine allgemeine Ausnahme aufgrund ihrer Unternehmensgröße angekündigt.

Erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen

Die neuen Verpflichtungen betreffen weit mehr als nur die Rechnungssoftware. Auch Kunden- und Lieferantendaten, Umsatzsteuerschlüssel, Rechnungskorrekturen, Systemschnittstellen sowie die Abstimmung mit den Umsatzsteuererklärungen müssen ordnungsgemäß eingerichtet sein.

Die niederländische Steuerverwaltung wird deutlich schneller Zugang zu detaillierten Rechnungsdaten erhalten. Fehler bei Umsatzsteuerschlüsseln, Rechnungen und Umsatzsteuererklärungen können dadurch früher erkannt werden. Zuverlässige Daten, eine korrekte umsatzsteuerliche Abbildung in den Systemen sowie wirksame interne Kontrollmechanismen gewinnen daher weiter an Bedeutung.

Erste Eckpunkte, aber Vorbereitungen sind bereits möglich

Die technische Ausgestaltung und die konkreten Meldeanforderungen müssen noch weiter ausgearbeitet werden. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Herbst 2026 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt und vor dem Sommer 2027 beim niederländischen Parlament eingereicht werden.

Unternehmen können bereits jetzt:

  • ihre inländischen und innergemeinschaftlichen Rechnungsströme erfassen und analysieren;
  • prüfen, ob ihre Systeme strukturierte elektronische Rechnungen senden, empfangen und verarbeiten können;
  • die Qualität ihrer Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten überprüfen;
  • kontrollieren, ob die umsatzsteuerliche Behandlung korrekt in den Systemen abgebildet ist;
  • die Vorbereitungen mit geplanten ERP-, Finanz- oder Digitalisierungsprojekten kombinieren.

Wie kann RSM unterstützen?

RSM kann bei der Durchführung einer Impact-Analyse, der Erfassung von Rechnungsströmen, der Überprüfung von Umsatzsteuerprozessen und der Datenqualität sowie bei der steuerliche Beratung bei Systemanpassungen und Implementierungsprojekten unterstützen.

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