Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner bei RSM Poland

Das weitere Jahr ist zu Ende. Fuer die meisten Gesellschaften und Buchfuehrungsabteilungen ist es also die Zeit, wo man hart arbeitet und sich auf den Abschluss der Buecher vorbereitet. Aufgrund der von unseren Mandanten erhaltenen Informationen und der uns waehrend der Schulungen fuer FiBu-Abteilungen gestellten Fragen sammelten wir die Themen, die bei der Aufstellung von Jahresabschluessen ein großes Interesse wecken und nichts an Aktualitaet verlieren. Viele davon besprachen wir bereits fuer Sie auf unserem Blog: u.a. die Fragen betreffend Leasing, darunter IFRS 16 Leasingverhaeltnisse, IAS 40 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, das Neubewertungsmodell nach IAS 16 bzw. die Erfassung von Erlösen nach IFRS 15. In den naechsten Beitraegen praesentieren wir dagegen die Fragen betreffend Bildung und Darstellung von Rueckstellungen (IAS 37) sowie Restwert und Abschreibung nach IAS 16. Den größten Wert legen wir jedoch auf die Analyse von Finanzinstrumenten.

Warum sind die Finanzinstrumente so wichtig?

Unter den Buchaltern und Wirtschaftspruefern verbreiten sich verschiedene Mythen ueber Finanzinstrumente. Dabei ist meistens ein ungeschriebener Grundsatz beobachtbar: der Wunsch, dieses Thema auf die lange Bank zu schieben. Es sieht so aus, als ob man dadurch sagen möchte: „Finanzinstrumente betreffen mich sicherlich nicht” oder „in unserer kleinen Gesellschaft kommen die Finanzinstrumente bestimmt nicht vor”.

In der Wirklichkeit betreffen die Finanzinstrumente die Unternehmer genauso oft, wie die fast in jedem Unternehmen vorkommenden Sachanlagen oder Kapital. Wenn also die Finanzinstrumente in der Praxis vorkommen und ein wichtiges Element der Geschaeftsvorfaelle sind, warum sollten sie mit einer geringeren Aufmerksamkeit als andere Bilanzposten behandelt und ohne eine angemessene Bewertung und Darstellung in dem Jahresabschluss gelassen werden?

PRueFUNG DER RECHNUNGSFueHRUNG
Haben Sie Zweifeln daran, ob die Informationen, welche Sie von der Buchhaltungsabteilung erhalten, zuverlaessig sind?
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Finanzinstrumente unter der Lupe

Zu den Finanzinstrumenten zaehlen die ueblichen, grundlegenden Instrumente wie Staatsanleihen oder Aktien. In dem Wirtschaftsverkehr haben wir aber auch mit den mehr zusammengesetzten Instrumenten wie Zinsswaps oder Termingeschaefte zu tun. Die meisten Gesellschaften verfuegen ueber Finanzinstrumente, deswegen entschieden wir uns, Ihnen eine Reihe von Artikeln vorzuschlagen, wo wir Ihnen andeuten werden, wie die Finanzinstrumente vom praktischen Standpunkt zu identifizieren, richtig zu bewerten und darzustellen sind. Dabei helfen uns die Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (im Weiteren: RLG) bzw. Verordnungen ueber Finanzinstrumente (im Weiteren: FIVO) und vor allem die Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) – darunter grundsaetzlich IFRS 9, sowie auch IFRS 7, IAR 32 und IAR 39. 

Historisch gesehen wurde im Jahr 1995 der IAS 32 veröffentlicht, wo die Anforderungen betreffend die Darstellung von Informationen ueber Finanzinstrumente enthalten wurden. Die zweite Stufe der Arbeiten an Finanzinstrumenten, darunter an Fragen betreffend Erfassung und Bewertung, wurde drei Jahre spaeter mit IAS 39 beendet. Auf die weiteren internationalen Standards ueber Finanzinstrumente musste man bis 2005 warten, wo der Board den IFRS 7 veröffentlichte und dann bis 2014, in dem der vollstaendige IFRS 9 veröffentlicht wurde. Davon erzaehlen wir schon bald, denn im ersten Halbjahr 2020.

Wie am Anfang erwaehnt, konzentrieren wir uns jetzt auf die Festlegung und Erfassung von Rueckstellungen, Verbindlichkeiten (darunter bedingten), oder passiven Rechnungsabgrenzungsposten (aufgrund des IAS 37) und auf die Abschreibung von Sachanlagen unter Beruecksichtigung des Restwertes (IAS 16).

Bei der erstgenannten Frage kommt es naemlich oft zu:

  • Nichterfassung der Rueckstellungen ueberhaupt (eine falsche Betrachtung des vergangenen Geschaeftsvorfalls, bei dem die Bildung von Rueckstellungen zu ueberlegen war) oder
  • einer falschen Einstufung von Rueckstellungen und ihrer fehlerhaften Darstellung in der Bilanz.

Bei der Bewertung von Sachanlagen scheinen dagegen folgende Fragen zweifelhaft zu sein:

  • Abschreibungsmethode,
  • Anwendung des Restwertes oder
  • Ermittlung des richtigen Abschreibungssatzes fuer die jeweilige Sachanlage und ihre Bestandteile.

Sind Sie an der richtigen Erfassung der vorgenannten Themen in dem Jahresabschluss interessiert, dann verfolgen Sie aufmerksam die naechsten Beitraege auf unserem Blog.

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