Der Umfang unserer Dienstleistungen umfasst sowohl Unterstützung bei der Bearbeitung der Politik der Verrechnungspreise, Anfertigung steuerlicher Dokumentation als auch Unterstützung bei der Ausführung der Pflichten in Bezug auf die Berichterstattung. Wir bereiten die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation (Local File), Vergleichsanalyse (benchmark), Übereinstimmungsanalyse sowie Stammdokumentation (Master File) vor. Die Dokumentation wird so angefertigt, dass sie sowohl aus geschäftspolitischer als auch steuerlicher Perspektive optimal und sicher ist.

Von Jahr zu Jahr steigt die Wirksamkeit der Betriebsprüfungen, welche im Hinblick auf die zwischen den verbundenen Unternehmen vorgenommenen Transaktionen durchgeführt werden. Neue berichtende Instrumente zur Förderung analytischer Verfahren der Finanzbeamten ermöglichen wesentlich schneller und wirksamer jegliche Subjekte für die Prüfungshandlungen auszuwählen, bei denen eine große Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeiten im Bereich der Verrechnungspreise besteht.

Verrechnungspreise

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Die aufgedeckten Unrichtigkeiten in diesem Bereich können für den Steuerpflichtigen verheerende Folgen haben. Die Finanzbehörden sind nämlich berechtigt, die Höhe der Betriebseinnahmen (bzw. abzugsfähigen Betriebsausgaben) selbst zu ermitteln, falls die angewendeten Verrechnungspreise den Marktpreisen nicht entsprechen, wodurch das gesamte Einkommen bzw. ein Teil davon in andere Länder bzw. an andere Subjekte verlagert wird.

Seit 2019 werden diesbezügliche Präventionsmassnahmen verschärft. Sie legen Schwerpunkt auf die Sanktionierung derjenigen Steuerpflichtigen, die über eine vollständige Dokumentation verfügen und dennoch den Fremdvergleichsgrundsatz nicht beachten und die Besteuerungsgrundlage herabsetzen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der sog. zusätzlichen steuerlichen Verbindlichkeit, welche sogar bis zu 30% eines zu Unrecht ausgewiesenen bzw. eines überhöhten Betrags des steuerlichen Verlusts und der nicht im Ganzen bzw. teilweise ausgewiesenen Einkünfte, die zu versteuern sind, betragen. Die Nichtvorbereitung der Dokumentation in Bezug auf die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen bzw. die Nichtbeachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes (arm’s length principle) hängt mit den verheerenden Folgen zusammen – unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies Unternehmen sogar in den Konkurs treiben kann.

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