Ewa KĄDZIELA
Audit Manager bei RSM Poland

In dem letzten Teil unserer ueberlegungen haben wir die Frage rund um die Vereinfachungen bei der Anwendung des IFRS 16 angesprochen, wo keine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Unternehmen, die von den Vereinfachungen Gebrauch machen, rechnen die Zahlungen waehrend der Leasinglaufzeit direkt den Aufwendungen - meist linear - zu. aehnlich wird das operative Leasing abgerechnet (nach den noch zur Anwendung kommenden Regelungen des IAS 17). Unten finden Sie ein paar Informationen als Wiederholung.

Befreiungen

IFRS 16 sieht Befreiungen fuer zwei Arten von Vertraegen vor:

  • Vertraege ueber geringwertige Vermögenswerte (diesen Begriff haben wir in unserem vorigen Beitrag erlaeutert);
  • Vertraege ueber sog. kurzfristiges Leasing, wo die Vertragslaufzeit 12 Monate nicht ueberschreitet.

Um von der zweiten Option Gebrauch machen zu können, hat das Unternehmen zunaechst die Leasinglaufzeit richtig einzuschaetzen.

Leasinglaufzeit

Laut IFRS 16 ist es erforderlich, dass das Unternehmen den Zeitraum einschaetzt, waehrend dessen es Bescheid weiß (begruendeterweise sicher ist), dass es von einem Leasingvertrag Gebrauch machen wird (sog. non-cancellable period of a lease – unwiderruflicher Zeitraum, waehrend dessen der Leasingnehmer berechtigt ist, den jeweiligen Vermögenswert zu nutzen). Die Leasinglaufzeit entspricht demnach der Vertragslaufzeit. Bei ihrer ordnungsgemaeßen Ermittlung sind viele Elemente, u. a. mögliche Verlaengerungen des Vertrags (wenn der Leasingnehmer sich der Inanspruchnahme der Verlaengerungsoption sicher ist) und seine Kuendigung (dies gilt lediglich fuer die Möglichkeit der Kuendigung des Vertrags durch den Leasingnehmer) zu beruecksichtigen, wenn der Leasingnehmer begruendeterweise sicher ist, dass er die Beendigungsoption nicht ausueben wird. Am wichtigsten ist es allerdings, dass diese Einschaetzung sich aus der bisherigen Praxis des Unternehmens ergibt und seinen Plaenen fuer die kommenden Jahre entspricht. Das Unternehmen sollte also alle relevanten Informationen und Umstaende beruecksichtigen, die dafuer sprechen können, dass die Verlaengerungsoption/Option einer vorzeitigen Vertragskuendigung realisiert oder nicht realisiert wird. Dem IFRS 16 sind Beispiele fuer die Faktoren zu entnehmen, die bei der Durchfuehrung dieser Analyse (zum Zeitpunkt des Leasingbeginns) zu beachten sind. Es handelt sich dabei unter anderem um:

  • Art des Leasinggegenstands,
  • Standort,
  • Möglichkeit der Anwendung alternativer Lösungen,
  • Höhe der Miete nach Inanspruchnahme der Vertragsverlaengerungsoption (marktueblich oder niedriger),
  • bedingte Zahlungen,
  • Kosten in Verbindung mit der Vertragsbeendigung.

Beispiel - ein Leasingvertrag wurde fuer 6 Jahre geschlossen, aber der Leasingnehmer kann den Vertrag ohne Kostentragung und ohne Zustimmung des Leasingnehmers  bereits nach 3 Jahren kuendigen. Dann wird zum sog. commenecement date eingeschaetzt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Option der vorzeitigen Vertragskuendigung nach 3 Jahren nicht realisiert wird. Von dem Ergebnis dieser Analyse wird es abhaengig sein, ob der unwiderrufliche Zeitraum, sog. non-cancellable period of a lease, 3 oder 6 Jahre betragen wird.

Es ist auch auf die richtige Bestimmung des Zeitpunkts des Leasingbeginns hinzuweisen. Jenes Datum entspricht nicht immer dem Datum, das sich aus dem Vertrag ergibt. Wenn beispielsweise ein Vermögenswert dem Leasingnehmer noch vor Beginn dessen tatsaechlichen Nutzung zur Verfuegung gestellt wird (z. B. damit dieser an den eigenen Bedarf angepasst werden kann), gilt als Leasingbeginn derjenige Tag, an dem der jeweilige Vermögenswert dem Leasingnehmer zur Nutzung ueberlassen wurde.

Die Frage nach der richtigen Bestimmung der Leasinglaufzeit ist im Falle von Vertraegen ueber sog. kurzfristiges Leasing besonders relevant, wo die Beruecksichtigung einer etwaigen Vertragsverlaengerungsoption dafuer entscheidend sein wird, ob der jeweilige Vermögenswert/die jeweiligen Vermögenswerte in der Bilanz erfasst oder nicht erfasst werden.

Nehmen wir an, dass die Gesellschaft X von der Gesellschaft Y einen Gewerberaum angemietet hat. Der Mietvertrag wurde fuer ein Jahr mit der möglichen Verlaengerung fuer weitere Jahreszeitraeume geschlossen. Zum Tag der Vertragsunterzeichnung beabsichtigt die Gesellschaft X nicht, den Vertrag zu verlaengern (darauf weisen weder die bisherige Praxis noch die Plaene des Unternehmens bezueglich des Gewerberaums hin). Die Leasinglaufzeit betraegt somit 1 Jahr (die Gesellschaft kann von der Befreiung fuer kurzfristiges Leasing Gebrauch machen). Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Gesellschaft X zum Zweck der Anpassung des Geweberaums an ihren Bedarf erhebliche Investitionsaufwendungen tragen wuerde, deren wirtschaftliche Nutzungsdauer bei 3 Jahren liegt, muesste man in Erwaegung ziehen, ob es nicht etwa eine Voraussetzung fuer die Ausuebung der Option einer Mietdauerverlaengerung fuer ein weiteres Jahr (oder fuer zwei Jahre) ist, und die Leasinglaufzeit fuer 2 - 3 Jahre festlegen - die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten waeren dann in der Bilanz zu erfassen.

Die Frage rund um die Identifizierung von Vermögenswerten und ihren erstmaligen Ansatz wird bald auf unserem Blog behandelt.