Als zugelassener Revisionsexperte unter der Aufsicht der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde sind wir befugt, alle Arten von gesetzlichen Sonderprüfungen und Bestätigungen durchzuführen.

Im Gegensatz zu ordentlichen oder eingeschränkten Prüfungen sind die folgenden Prüfungen in der täglichen Berufspraxis eher selten. Oft sind diese Arten von Prüfungen zeitkritisch und gleichbedeutend mit knappen Fristen, weshalb sie ein hohes Mass an Flexibilität und Effizienz bei der Durchführung erfordern.

Die Unternehmen schätzen unsere Erfahrung bei der Durchführung derartiger Prüfungsmandate sowie unsere detaillierte Kenntnis der Anforderungen des Handelsregisteramtes. Wir kennen die Stolpersteine und können Unterstützung anbieten, damit die beabsichtigten Transaktionen erfolgreich abgeschlossen werden können.

Diese Sonderprüfungen werden gemäß den von ExpertSUISSE herausgegebenen Prüfungsempfehlungen durchgeführt und umfassen Folgendes:

  • Qualifizierte Gründungsprüfungen;
  • Prüfungen von Kapitalerhöhungen (qualifiziert, bedingt, genehmigt);
  • Prüfungen von Kapitalherabsetzungen;
  • Prüfungen von Liquidationsbilanzen (Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen);
  • Prüfungen zur vorzeitigen Verteilung von Vermögenswerten im Falle der Auflösung;
  • Prüfungen im Zusammenhang mit der Verlegung des Gesellschaftssitzes in die Schweiz;
  • Prüfungen im Zusammenhang mit der Neubewertung von Anlagevermögen zur Beseitigung der Überschuldung;
  • Prüfungen von Zwischenbilanzen zu Fortführungs- und Liquidationswerten; und
  • Prüfung von Vorgängen nach dem schweizerischen Fusionsgesetz.

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