Mit der kürzlich erfolgten Einführung des FINIA unterliegen unabhängige Vermögensverwalter und Treuhänder neu der prudentiellen Aufsicht durch eine von der FINMA bewilligte und beaufsichtigte Aufsichtsorganisation.

Unabhängige Vermögensverwalter, die unter der Aufsicht einer Aufsichtsorganisation stehen, müssen eine zugelassene Prüfgesellschaft mit der Erfüllung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Prüfpflichten beauftragen.

Als aufsichtsrechtliche Prüfer steht Ihnen unser Team erfahrener Finanzprüfer zur Verfügung, um die Anforderungen Ihrer aufsichtsrechtlichen Berichterstattung zu erfüllen (AML, FinIA und FinSA).

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