Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform veröffentlicht: der EU Inc. Diese Rechtsform soll es Unternehmen erleichtern, innerhalb der Europäischen Union zu gründen, zu wachsen und Investoren zu gewinnen.

Unternehmen mit grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sehen sich in der Praxis häufig mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften, Registern, Verfahren und Formalitäten konfrontiert. Dies kann eine Expansion innerhalb der Europäischen Union komplex und kostenintensiv machen, insbesondere für Start-ups und Scale-ups. Die EU Inc. soll diese Hürden durch eine stärker vereinheitlichte und digitale Rechtsform abbauen.

Die EU Inc. wird auch als Teil des sogenannten 28. Regimes bezeichnet und stellt ein ergänzendes europäisches Regelwerk neben den bestehenden nationalen Rechtssystemen der EU-Mitgliedstaaten dar. Nationale Gesellschaftsformen wie die niederländische B.V., die deutsche GmbH oder die französische SARL bleiben daher weiterhin bestehen.

Was ist die EU Inc.?

Die EU Inc. ist als europäische Gesellschaft mit beschränkter Haftung konzipiert. Die Einführung soll durch eine europäische Verordnung erfolgen. Wird die Verordnung angenommen, gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Nach dem Vorschlag soll die EU Inc. weitgehend digital gegründet und verwaltet werden können. Dies betrifft nicht nur die Gründung selbst, sondern auch spätere Maßnahmen wie Corporate Governance, die Übertragung von Anteilen, Kapitalerhöhungen und die Liquidation.

Ein zentraler Grundsatz besteht darin, dass Informationen nur einmal eingereicht werden müssen. Die Daten der EU Inc. werden anschließend in ein zentrales europäisches Register aufgenommen. Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen bei grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten wiederholt dieselben oder ähnliche Informationen bereitstellen müssen.

Die wichtigsten Merkmale der EU Inc.

Die vorgeschlagene EU Inc. weist eine Reihe von Merkmalen auf, die insbesondere für wachstumsorientierte Unternehmen interessant sein können:

  • Gründung innerhalb von 48 Stunden;
  • maximale Verwaltungskosten von 100 €;
  • kein Mindestkapitalerfordernis;
  • vollständig digitale Gründung und laufende gesellschaftsrechtliche Formalitäten;
  • ein zentrales europäisches Register;
  • Nennwertlose Geschäftsanteile;
  • Möglichkeit zur Schaffung verschiedener Anteilsklassen;
  • digitale Übertragung von Geschäftsanteilen;
  • Raum für moderne Finanzierungsinstrumente wie SAFEs, Warrants und wandelbare Finanzierungsinstrumente;
  • vereinfachter Zugang zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen;
  • vereinfachte digitale Verfahren für die Liquidation und für bestimmte Unternehmen auch für bestimmte Insolvenzverfahren.

Für niederländische Unternehmer ist insbesondere relevant, dass die EU Inc. über die Flexibilisierung hinausgeht, die die niederländische B.V. bereits seit 2012 kennt. Zwar besteht auch bei der B.V. kein gesetzliches Mindestkapital mehr, Gründungen, Satzungsänderungen und Anteilsübertragungen erfolgen in der niederländischen Praxis jedoch weiterhin über den Notar. Bei der EU Inc. ist gerade beabsichtigt, viele dieser Vorgänge digital und mit weniger zwischengeschalteten Parteien abzuwickeln.

Anteile, Finanzierung und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Der Vorschlag enthält verschiedene Elemente, die auf die Gewinnung von Investoren und Mitarbeitenden ausgerichtet sind.

So sieht die EU Inc. Geschäftsanteile ohne Nennwert sowie die Möglichkeit vor, verschiedene Anteilsklassen zu schaffen. Dadurch können beispielsweise unterschiedliche Stimmrechte und Gewinnbezugsrechte ausgestaltet werden.

Darüber hinaus bietet der Vorschlag Raum für Finanzierungsinstrumente, die in der Start-up- und Scale-up-Praxis häufig verwendet werden, wie SAFEs, Warrants und wandelbare Finanzierungsinstrumente. Die Europäische Kommission verfolgt damit das Ziel, Finanzierungsrunden innerhalb der Europäischen Union einfacher und besser vergleichbar zu gestalten.

Außerdem enthält der Vorschlag Regelungen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Mitarbeiterbeteiligungen können für Start-ups und Scale-ups von großer Bedeutung sein, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Vorgesehen ist, die Besteuerung bestimmter Mitarbeiteraktienoptionen an den Zeitpunkt der Veräußerung der zugrunde liegenden Anteile zu knüpfen. Dadurch soll verhindert werden, dass Steuern zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem dem Arbeitnehmer noch keine entsprechenden liquiden Mittel zugeflossen sind.

Schutz der Gläubiger

Da die EU Inc. kein Mindestkapitalerfordernis kennt, wird der Gläubigerschutz im Vorschlag auf andere Weise gewährleistet. Bei Ausschüttungen an Gesellschafter spielen Bilanz- und Solvenztests eine zentrale Rolle.

Vor einer Ausschüttung an die Gesellschafter muss geprüft werden, ob die Gesellschaft auch nach der Ausschüttung in der Lage bleibt, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Schwerpunkt liegt damit auf der Verantwortung der Geschäftsleitung. Geschäftsführer können haftbar gemacht werden, wenn sie die erforderlichen Prüfungen nicht sorgfältig durchführen und eine Ausschüttung nicht vertretbar war.

Welche Bereiche bleiben national geregelt?

Die EU Inc. soll vor allem die gesellschaftsrechtliche Zersplitterung innerhalb Europas reduzieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche nationalen Vorschriften entfallen.

Nach dem Vorschlag können Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Teil des Registrierungsverfahrens sein. Dadurch kann die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten erleichtert werden. Gleichzeitig bleiben steuerliche Pflichten weitgehend auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt. Auch Arbeitsrecht, Sozialversicherung, lokale Genehmigungen, Rechnungslegungspflichten, Prüfungen der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Prüfungen) und bankseitige Compliance-Anforderungen bleiben in der Praxis wichtige Aspekte.

Die EU Inc. kann grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten somit vereinfachen, beseitigt jedoch nicht sämtliche lokalen Verpflichtungen.

Kritik und praktische Herausforderungen

Ein wesentlicher Diskussionspunkt besteht darin, dass die Gründung einer EU Inc. nach dem Vorschlag weitgehend digital erfolgen kann und die Rolle des Notars deutlich eingeschränkt erscheint. In der heutigen Praxis übernimmt der Notar eine wichtige Kontrollfunktion, beispielsweise bei Gründungen, Satzungsänderungen und Anteilsübertragungen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Kontrollfunktion bei der EU Inc. künftig ausgestaltet wird.

Auch aus Sicht von Investoren wurden Fragen aufgeworfen. Die Flexibilität der EU Inc., insbesondere hinsichtlich unterschiedlicher Anteilsklassen und abweichender Stimmrechte, kann für Gründer und Investoren attraktiv sein.

Gleichzeitig kann diese Flexibilität Auswirkungen auf Gesellschafterrechte und Corporate-Governance-Strukturen haben, insbesondere wenn eine EU Inc. künftig Zugang zum Kapitalmarkt anstrebt.

Fortgang des europäischen Gesetzgebungsverfahrens

Die EU Inc. ist derzeit noch ein Gesetzesvorschlag. Die Europäische Kommission hat diesen Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können einzelne Bestandteile noch geändert werden.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, erscheint eine Einführung ab dem Jahr 2028 derzeit am wahrscheinlichsten. Bis dahin bleibt jedoch offen, wie die endgültige Regelung ausgestaltet sein wird und wie die praktische Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgen soll.

Auswirkungen der EU Inc. auf international wachsende Unternehmen

Für niederländische Unternehmer wird die B.V. vorerst in vielen Fällen die naheliegendste Gesellschaftsform bleiben. Die B.V. ist Unternehmern, Banken, Investoren und Beratern vertraut und fest im niederländischen Rechts- und Steuersystem verankert.

Die EU Inc. könnte insbesondere für Unternehmen interessant werden, die von Anfang an international wachsen möchten, Mitarbeiterbeteiligungsprogramme anbieten wollen oder Investoren aus mehreren Mitgliedstaaten ansprechen möchten. Für diese Gruppe kann eine einheitliche europäische Rechtsform erhebliche Vorteile bieten.

Es ist daher ratsam, diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Für Unternehmen mit internationalen Wachstumsambitionen könnte die EU Inc. langfristig eine attraktive zusätzliche Rechtsform darstellen.
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