Gegenstand
Die Abstimmung betrifft die Einführung der Individualbesteuerung von Ehepaaren, die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine vom zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» vorgesehen ist.
Mit der Vorlage sollen verheiratete Ehepaare wie unverheiratete Konkubinatspaare individuell besteuert werden, um die Benachteiligung der Ehe zu beseitigen.
Derzeit werden Ehepaare in der Regel gemeinsam für die direkte Bundessteuer (sowie für die Kantons- und Gemeindesteuern) besteuert, wobei die Faktoren addiert werden. In einem progressiven Steuersystem kann dies dazu führen, dass verheiratete Doppelverdiener im Vergleich zu unverheirateten Konkubinatspaaren in einer ähnlichen Situation höher besteuert werden. Diese Mehrbelastung wird in der politischen und öffentlichen Debatte als «Heiratsstrafe» bezeichnet.
Die Systemänderung lässt sich einfach zusammenfassen: Jede Person wird unabhängig von ihrem Zivilstand individuell besteuert. Verheiratete Ehepaare reichen somit zwei getrennte Steuererklärungen ein – entsprechend der bereits für unverheiratete Konkubinatspaare geltenden Logik. Die Zuweisung der Steuerfaktoren (Einkommen/Vermögen/Schulden/Abzüge) erfolgt grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Verhältnissen (Eigentum, Leistungsansprüche usw.). Die Vorlage sieht auch eine Erhöhung des Kinderabzugs von derzeit CHF 6'700 pro Kind auf CHF 12'000 pro Kind vor. Dieser wird dann zu gleichen Teilen zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt.
Im Falle einer Annahme der Vorlage würde deren Umsetzung schrittweise erfolgen, mit einem geplanten Inkrafttreten im Jahr 2032. Bis dahin müsste jeder Kanton sein eigenes Steuergesetz anpassen, um diese Vorlage sowohl bei den Einkommens- als auch bei den Vermögenssteuern auf kantonaler und kommunaler Ebene umzusetzen. Derzeit lässt sich noch nicht sagen, welche Auswirkungen diese kantonalen Änderungen auf die Steuerlast der verschiedenen Steuerzahlerprofile haben werden.
Politische und soziale Herausforderungen
Mit der Vorlage soll das Ziel erreicht werden, die steuerliche Gleichstellung der verschiedenen Zivilstände zu gewährleisten. Sie soll zudem den Anreiz zur Erwerbstätigkeit, insbesondere für Doppelverdiener, verstärken und so zur Linderung des Arbeitskräftemangels beitragen.
Trotz anfänglicher Ablehnung durch den Bundesrat wurde die Vorlage vom Schweizer Parlament knapp angenommen.
Die Mehrheit der Kantone lehnt die Vorlage jedoch ab, da sie einen Eingriff des Bundes in ihre autonomen Steuersysteme darstellt. Sie befürchten einen massiven Verwaltungsaufwand und nicht kompensierte Steuerausfälle. Denn während es einfach ist, die beruflichen Einkünfte beider Ehepartner zu trennen, könnte sich die Trennung der verschiedenen Vermögensbestandteile und der damit verbundenen Einkünfte als schwieriger erweisen.
Unsere Analyse der Auswirkungen der Reform auf die direkte Bundessteuer (DBST)
Wir haben einige Berechnungen durchgeführt, um zu ermitteln, welche Personengruppen von einer Verringerung ihrer Steuerlast (DBST) profitieren würden, wenn die Initiative in Kraft tritt, und welche Personengruppen hingegen benachteiligt würden.
Die Vorlage zielt darauf ab, die DBST in sehr vielen Fällen zu senken, insbesondere für Paare und Familien, bei denen jeder Ehepartner über ein jährliches Nettoeinkommen zwischen CHF 40'000 und CHF 800'000 verfügt.
- Wenn beide Ehepartner über ein persönliches Einkommen zwischen CHF 100'000 und CHF 500'000 verfügen, wird ihre kumulierte Steuerlast durch die Reform deutlich sinken.
- Ist hingegen einer der Ehepartner nicht erwerbstätig und/oder verfügt er nicht über ein persönliches Einkommen von etwa CHF 50'000 pro Jahr, wird sich die Steuerbelastung durch diese Reform erhöhen.
- Wenn beide Ehepartner ein individuelles Einkommen von mehr als etwa CHF 700'000 haben, wird die Reform in Bezug auf die direkte Bundessteuer nahezu neutral sein und keine Einsparungen mit sich bringen.
- Für alleinstehende Personen ohne Kinder ist der neue Steuertarif bei einem Einkommen bis zu CHF 500'000 pro Jahr vorteilhafter als der derzeitige Steuertarif. Bei Einkommen unter CHF 50'000 wird es jedoch keine Unterschiede geben, sondern es wird sogar zu einer leichten Erhöhung der Steuerbelastung kommen.

Hintergrund früherer Projekte
Die Volksinitiative «Für eine vom zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» (2019) veranlasste das Parlament dazu, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser wurde im Juni 2025 knapp angenommen. Die Annahme dieses Gegenvorschlags durch das Parlament führte dazu, dass das Initiativkomitee die ursprüngliche Vorlage unter Vorbehalt zurückzog. Die Abstimmung vom 8. März betrifft daher diesen Gegenvorschlag und nicht die ursprünglich eingereichte Initiative. Bei einer Ablehnung würde der Gegenvorschlag hinfällig werden. Das derzeitige System der gemeinsamen Besteuerung bliebe unverändert, und die Volksinitiative könnte zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Abstimmung gebracht werden.
Fazit
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen einen besseren Überblick über das aktuelle Thema verschafft hat und Ihnen bei Ihrer Entscheidung für die Abstimmung am 8. März hilft. Sollte die Initiative angenommen werden, werden wir die weiteren Entwicklungen in der Schweiz und in den für Sie interessanten Kantonen aufmerksam verfolgen und Sie regelmässig auf dem Laufenden halten.
In der Zwischenzeit können Sie sich gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen haben.
Quellen: Imposition individuelle // Un pas de plus vers l’imposition individuelle en Suisse | Allnews // Imposition individuelle - 8 mars 2026 - Votations - easyvote.ch //