Ab 1. Januar 2019 wird die Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe ersetzt die heute geltende Empfangsgebühr, die auf Ende 2018 ausläuft.

Die Abgaben für Privathaushalte betragen ab 2019 fix 365 Franken, für Kollektivhaushalte 730 Franken.

Für Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, richtet sich die Abgabepflicht neu nach dem in der MWST-Abrechnung deklarierten weltweiten Umsatz; Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500'000 Franken bezahlen zwischen 365 und 35'590 Franken pro Jahr.

 

Abgabepflicht

Anders als bei der heutigen Empfangsgebühr (Billag) hängt die Abgabepflicht eines Haushalts und eines Unternehmens ab 2019 nicht mehr davon ab, ob Radio- und Fernsehgeräte in einem Haushalt oder in einem Unternehmen vorhanden sind. Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist geräteunabhängig und grundsätzlich von jedem Haushalt und von jedem Unternehmen zu entrichten.

Und neu zahlt jeder Haushalt und jedes Unternehmen die Abgabe nur noch einmal, man ist somit für Zweitwohnsitz, Ferienwohnungen und Filialen nicht mehr abgabepflichtig.

Neu im MwSt-Register eingetragene Unternehmen werden erst im Folgejahr abgabepflichtig. Hingegen ist bei der Löschung aus dem Register die Abgabe für das laufende Kalenderjahr vollumfänglich geschuldet.

 

Befreiungs- und Erleichterungsmöglichkeiten

Für die Haushaltsabgaben sowie für die Unternehmensabgaben gibt es diverse Befreiungs- und Erleichterungsmöglichkeiten. Beispielsweise können sich Haushalte welche über keine Empfangsgeräte verfügen von der Abgabepflicht befreien lassen.

Ebenso können gewinnschwache Unternehmen die Unternehmensabgaben unter gewissen Voraussetzungen zurückfordern.

 

Erhebung

Erhoben wird die Abgabe bei den Haushalten von der Serafe AG und bei den Unternehmungen von der ESTV. Die Tarifkategorien gestalten sich wie folgt:

 Jahresgebühr (CHF)
Haushalte 
Privathaushalte

365

Kollektivhaushalte

730

Unternehmen

 

(Umsatz in CHF)

 

bis 499'999

0

500'000 bis 999'999

365

1 Mio. bis 4'999'999

910

5 Mio. bis 19'999'999

2'280

20 Mio. bis 99'999'999

5'750

100 Mio. bis 999'999'999

14'240

1 Mia. und mehr

35'590

 

Rund ¾ der Schweizer Unternehmen zahlen somit keine Abgabe.

 

Referendum

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates KVF hat im November 2018 eine parlamentarische Initiative angenommen welche die Firmen von der Abgabe befreien würde. Der Vorstoss geht nun an die entsprechende Ständeratskommission und die künftigen Verhandlungen werden zeigen, ob die Gebühr für Unternehmen nicht doch wieder abgeschafft wird.

 

RSM Switzerland AG

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