Am 30. November 2025 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» mit fast 80% Nein-Stimmen abgelehnt. 

Damit setzt sich die Reihe der gescheiterten steuerpolitischen Vorstösse zur Einführung neuer Erbschafts- und Kapitalgewinnsteuern der letzten Jahre fort: Bereits die Erbschaftssteuer-Initiative von 2015 und die 99%-Initiative von 2021 wurden deutlich verworfen.

Der Bundesrat hatte die Initiative aus wirtschaftlichen, fiskalpolitischen, institutionellen und klimapolitischen Gründen zur Ablehnung empfohlen. 

Er warnte insbesondere davor, dass die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitzstaat für sehr vermögende Personen sinken und nach Wegzügen ein grosser Teil des potenziellen zusätzlichen Steuersubstrats entfallen könnte – im Extremfall mit Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.

Status quo: Keine Bundes-Erbschaftsteuer, kantonale Vielfalt bleibt

Mit dem Nein zur Initiative bleibt es bei der bisherigen Kompetenzordnung: Der Bund erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern; diese liegen weiterhin bei den Kantonen. 

Entsprechend gross ist die Bandbreite – von Kantonen mit Erbschaftssteuern ohne direkte Nachkommensbefreiung bis zu Kantonen, die Erbschafts- und Schenkungssteuern weitgehend abgeschafft haben. 

Damit bleiben die kantonalen Unterschiede – und die Bedeutung des Wohnsitzkantons – für die Nachfolgeplanung unverändert hoch.

Was bleibt von der Diskussion – und was bedeutet das für die Praxis?

Für die Praxis bedeutet dies, dass der Handlungsbedarf in der Nachfolge- und Vermögensplanung unverändert hoch bleibt. Nachfolgefragen, die Versorgung der nächsten Generation und die langfristige Strukturierung von Vermögen sollten nicht aufgeschoben werden, nur weil eine einzelne Vorlage gescheitert ist. 

Gestaltungsspielräume bestehen weiterhin – insbesondere durch die Wahl des Wohnsitzkantons, zeitlich gestaffelte Schenkungen und güterrechtliche Vereinbarungen sowie durch die gezielte Nutzung kantonaler Freibeträge und Tarife. 

Für international aufgestellte Familien bleiben Doppelbesteuerungsrisiken, Erbschaftsteuerabkommen und beschränkte Vollstreckungsmöglichkeiten zentral; eine koordinierte Gesamtstruktur über mehrere Jurisdiktionen hinweg ist dabei meist wichtiger als der Ausgang einer einzelnen Abstimmung.

Fazit und Empfehlungen von RSM

Das Nein zur Erbschaftsteuer-Initiative verhindert die Einführung einer neuen, zentralen Bundessteuer auf grosse Nachlässe und Schenkungen. 

Die Schweiz bleibt damit im internationalen Vergleich ein attraktiver Vermögens- und Wohnsitzstandort, allerdings mit einer ausgeprägten kantonalen Vielfalt, die in der Nachfolgeplanung gezielt zu berücksichtigen ist. 

Die politische Diskussion um die Besteuerung grosser Vermögen dürfte indes in anderer Form weitergeführt werden.

Wir empfehlen vermögenden Privatpersonen und Unternehmerfamilien,

  • bestehende Testamente, Eheverträge und Nachfolgeregelungen zu überprüfen,
  • die steuerliche Situation im Wohnsitzkanton sowie mögliche Alternativen zu analysieren und
  • die Schweizer Planung mit internationalen Strukturen (z.B. Holdings, Stiftungen, Trusts) zu koordinieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer Situation und bei der langfristigen Ausgestaltung Ihrer Nachfolge- und Vermögensplanung.

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