Der AHV-Lohnbeitrag in der Schweiz steigt von 8.4 auf 8.7%. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.25 auf 10.55%. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig. Diese Anpassung geht auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) per 1. Januar 2020 zurück.

Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass in Ihrer Salär Administration ab Januar 2020 die korrekten Beitragssätze hinterlegt sind bzw. die korrekten Beiträge abgerechnet werden.

RSM Switzerland AG unterstützt Sie gerne mit massgeschneiderten Outsourcing- und/oder Beratungsleistungen im Bereich Payroll.