Seit dem 1. Januar 2024 bringt die Einführung der Mindestbesteuerung in der Schweiz neue steuerliche und administrative Pflichten für internationale Unternehmensgruppen mit sich.
Nachdem wir im ersten Artikel den allgemeinen Rahmen dieser Reform vorgestellt haben (hier nachzulesen), möchten wir Folgendes in Erinnerung rufen:
- Die Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) findet erstmals Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
- Die Income Inclusion Rule (IIR) gilt ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflichten für Unternehmen in der Schweiz, einschliesslich der bereits ab dem Steuerjahr 2024 geltenden Registrierungspflicht und kantonalen Anforderungen.
Pflichten für Unternehmen in der Schweiz
Unternehmen unterliegen infolge der Einführung der Mindestbesteuerung neuen Anforderungen gemäss der Verordnung über die Mindestbesteuerung (MindStV).
Registrierungspflicht
Gemäss Artikel 19 der MindStV müssen Unternehmen, die der Nachversteuerung (Top-up Tax) unterliegen, eine Registrierung über die von der Schweizerischen Steuerkonferenz entwickelte Anwendung „OECD Minimum Taxation (OMTax)“ vornehmen.
Die Registrierung ist ab dem 1. Januar 2025 möglich und muss freiwillig erfolgen, ohne vorherige Aufforderung durch die Steuerbehörden. Es ist zu beachten, dass OMTax derzeit ausschliesslich für die QDMTT (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax) zur Verfügung steht. Das Modul für die IIR-Erklärung (Income Inclusion Rule), die ein Jahr nach der QDMTT in Kraft tritt, wird ab dem 1. Januar 2026 über OMTax verfügbar sein.
Die Plattform ermöglicht:
- Die Registrierung der relevanten Konzerngesellschaft,
- Die Online-Einreichung der Steuererklärung,
- Die Feststellung der Nachversteuerung (Top-up Tax).
Die Verpflichtung gilt für alle Schweizer Gesellschaften, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, die der Mindestbesteuerung unterliegt, das heisst einer Gruppe mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.
Eine einzelne Gesellschaft kann die Registrierung stellvertretend für alle Schweizer Gruppengesellschaften vornehmen, sofern alle betroffenen Einheiten im Verfahren ausdrücklich genannt werden.
Die Registrierung ist ein obligatorischer Schritt vor der Einreichung der Steuererklärung und ermöglicht es den Steuerbehörden, potenziell betroffene Unternehmensgruppen zu identifizieren und zu überwachen.
Einreichung der Steuererklärung
Gemäss Artikel 20 der MindStV muss die registrierte Konzerngesellschaft ihre Nachversteuerungserklärung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde einreichen:
- Innerhalb von 18 Monaten nach Ende des ersten anwendbaren Geschäftsjahres;
- und anschliessend innerhalb von 15 Monaten nach Ende jedes weiteren Geschäftsjahres.
Wird die Erklärung nicht fristgerecht eingereicht oder ist die Dokumentation unvollständig, kann eine Busse von bis zu CHF 10’000 verhängt werden (Art. 29 MindStV). In der Praxis gewähren die Behörden den betroffenen Gesellschaften in der Regel die Möglichkeit, ihre Situation vor der Anwendung einer Sanktion zu bereinigen.
Vorgesehene Massnahmen der Kantone
Ergänzend zum bundesrechtlichen Rahmen haben einzelne Kantone bereits Massnahmen eingeführt, um der Umsetzung der Mindestbesteuerung vorzugreifen. Diese kantonalen Initiativen dienen in erster Linie vorbereitenden und statistischen Zwecken.
Hier einige Beispiele für konkrete Massnahmen auf kantonaler Ebene:
- Genf: Schweizer Konzerngesellschaften, die der Mindestbesteuerung unterliegen, müssen ihren Status bereits in der Steuererklärung 2024 angeben, auch wenn noch keine Steuer geschuldet ist. Diese Anforderung dient ausschliesslich der statistischen Erfassung der betroffenen Unternehmensgruppen.
- Waadt: Die Kantonale Steuerverwaltung hat gezielte Schreiben an potenziell betroffene Unternehmen versendet. Diese erläutern das Vorgehen zur Registrierung auf OMTax und fordern zusätzliche Informationen an, um die finanziellen Auswirkungen der Reform sowohl für die Unternehmen als auch für den Kanton einschätzen zu können.
Bei RSM Switzerland unterstützen wir zahlreiche Schweizer und internationale Unternehmensgruppen dabei, die neuen Pflichten im Rahmen der Mindestbesteuerung zu verstehen und umzusetzen.
Zögern Sie nicht, uns für Unterstützung zu kontaktieren.
Quelle: ESTV-Ergänzungssteuer