Während in vielen europäischen Ländern die Erstellung eines Master Files und eines Local Files gemäss Aktion 13 des OECD-BEPS-Projekts vorgeschrieben ist, besteht eine solche allgemeine Dokumentationspflicht in der Schweiz nicht. Diese Besonderheit führt mitunter zur Annahme, dass überhaupt keine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich sei.
Diese Schlussfolgerung wäre jedoch falsch.
Jedes Schweizer Unternehmen, das konzerninterne Transaktionen durchführt, muss nachweisen können, dass diese Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's-Length-Prinzip) entsprechen. Dieser Grundsatz wird von den Schweizer Steuerbehörden anerkannt und weitgehend im Einklang mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien ausgelegt.
Eine Nachweispflicht statt einer formellen Dokumentationspflicht
Der Schweizer Ansatz zeichnet sich dadurch aus, dass das Verrechnungspreisrecht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Verrechnungspreisdokumentation vorsieht. Dennoch stellt eine angemessene Dokumentation vielfach das einzige praktische Mittel dar, um nachzuweisen, dass konzerninterne Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.
Im Rahmen einer Steuerprüfung können die Schweizer Steuerbehörden insbesondere verstehen wollen:
- weshalb die Transaktion durchgeführt wurde;
- wie die Preisgestaltung festgelegt wurde;
- welche Funktionen, Vermögenswerte und Risiken betroffen sind;
- welcher wirtschaftliche Nutzen aus der Vereinbarung resultiert.
Kann ein Unternehmen keine geeigneten Nachweise vorlegen, drohen Verrechnungspreiskorrekturen, die Verweigerung von Steuerabzügen oder sogar die Umqualifizierung von Vorteilen als verdeckte Gewinnausschüttungen.
Die Verrechnungspreisdokumentation sollte daher nicht als reine Compliance-Übung, sondern als wichtiges Instrument des steuerlichen Risikomanagements betrachtet werden.
Die Dokumentation sollte die Komplexität der Transaktionen widerspiegeln
Nicht alle konzerninternen Transaktionen bergen dasselbe Risikoniveau und erfordern folglich auch nicht denselben Dokumentationsaufwand.
In der Praxis richten sich die Anforderungen an die Dokumentation insbesondere nach dem Wert der Transaktionen, der Anzahl der beteiligten Jurisdiktionen, dem Vorhandensein immaterieller Vermögenswerte sowie der Komplexität des Geschäftsmodells. Mit zunehmendem Transaktionsvolumen und steigender Komplexität wachsen auch die Erwartungen der Steuerbehörden.
TP-Report, Local File und Master File: Wo liegen die Unterschiede?
Je nach Sachverhalt und Risikoprofil können unterschiedliche Stufen der Verrechnungspreisdokumentation angemessen sein.
Der TP Report
Werden konzerninterne Transaktionen wesentlicher oder zahlreicher, reicht eine einfache Benchmarking-Studie häufig nicht mehr aus.
In solchen Fällen stellt ein Transfer Pricing Report (TP-Report) die in der Schweiz am häufigsten anzutreffende Form der Verrechnungspreisdokumentation dar. Er umfasst in der Regel eine detaillierte Beschreibung der Transaktionen, eine Funktions- und Risikoanalyse, die Auswahl und Anwendung der Verrechnungspreismethode sowie die wirtschaftlichen Analysen zur Begründung der Fremdüblichkeit der Preisgestaltung.
Für viele Schweizer Unternehmen bildet ein sorgfältig erstellter TP-Report die wichtigste Verteidigungslinie im Rahmen einer Steuerprüfung.
Local File und Master File
Multinationale Unternehmensgruppen orientieren sich häufig an den Dokumentationsstandards der Aktion 13 des OECD-BEPS-Projekts.
Das Local File enthält detaillierte Informationen zu den Transaktionen einer bestimmten Konzerngesellschaft, während das Master File einen übergeordneten Überblick über die Organisationsstruktur der Gruppe, die Wertschöpfungskette, immaterielle Vermögenswerte, Finanzierungsstrukturen und die Verrechnungspreisrichtlinien bietet.
Die Erstellung eines Local Files oder Master Files ist in der Schweiz grundsätzlich nicht verpflichtend. Solche Dokumentationen gewinnen jedoch häufig an Bedeutung, wenn:
- die Gruppe in mehreren Jurisdiktionen tätig ist;
- wesentliche konzerninterne Transaktionen durchgeführt werden;
- immaterielle Vermögenswerte oder konzerninterne Finanzierungsstrukturen bestehen;
- eine Konzerngesellschaft ausländischen Dokumentationspflichten unterliegt;
- die Gruppe ihre Verrechnungspreisdokumentation an den OECD-Standards ausrichten möchte.
In der Praxis erstellen viele multinationale Unternehmen ein Master File und ein oder mehrere Local Files nicht deshalb, weil das Schweizer Recht dies verlangt, sondern weil eine solche Dokumentation in anderen Staaten vorgeschrieben ist oder sich im Rahmen grenzüberschreitender Steuerprüfungen als Marktstandard etabliert hat.
Für kleinere Unternehmensgruppen mit einer begrenzten Anzahl konzerninterner Transaktionen ist hingegen ein sorgfältig erstellter TP-Report häufig ausreichend, um den Erwartungen der Schweizer Steuerbehörden gerecht zu werden.
Was gilt für das Country-by-Country Reporting (CbCR)?
Das Country-by-Country Reporting (CbCR) stellt eine eigenständige Verpflichtung dar und ist von der Verrechnungspreisdokumentation zu unterscheiden.
In der Schweiz gilt das CbCR für multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von mindestens CHF 900 Millionen.
Im Gegensatz zu einem Master File oder Local File dient das CbCR nicht dazu, die Preisgestaltung einzelner konzerninterner Transaktionen zu begründen. Vielmehr verschafft es den Steuerbehörden einen übergeordneten Überblick über die weltweite Verteilung von Umsätzen, Gewinnen, Steuern und Mitarbeitenden und unterstützt damit die Beurteilung von Verrechnungspreisrisiken.
Fazit
Das Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Master Files oder Local Files bedeutet nicht, dass in der Schweiz keine Verrechnungspreisdokumentation erforderlich ist. Steuerpflichtige müssen weiterhin in der Lage sein nachzuweisen, dass ihre konzerninternen Transaktionen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und die damit verbundenen Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind.
Bei einfachen Sachverhalten kann eine Benchmarking-Studie ausreichend sein. Mit zunehmender Komplexität stellt jedoch die Erstellung eines TP-Reports und in bestimmten Fällen auch eines Local Files und Master Files häufig den robustesten Ansatz dar, um Verrechnungspreisrisiken sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene zu reduzieren.