Der Bundesrat hat einen neuen Meilenstein in der Digitalisierung des Schweizer Mehrwertsteuersystems erreicht.
Nach der Einführung der Plattformbesteuerung für den Verkauf von Waren am 1. Januar 2025 wurde am 5. Dezember 2025 eine neue Vernehmlassung gestartet, um dieses Modell auf elektronische Dienstleistungen auszuweiten.
Die „Deemed Supplier“-Regel: Neudefinition der Rolle von Plattformen
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Erhebung der Mehrwertsteuer auf in der Schweiz in Anspruch genommene digitale Dienstleistungen radikal zu vereinfachen. Derzeit steht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) vor der Herausforderung, die verschiedenen ausländischen Anbieter von Anwendungen oder Online-Inhalten zu identifizieren und zu registrieren.
Mit diesem Grundsatz würde eine Rechtsfiktion eingeführt:
• Die wirtschaftliche Realität: Ein ausländischer Entwickler verkauft eine Anwendung über eine elektronische Plattform an einen Schweizer Nutzer.
• Die Mehrwertsteuer-Fiktion: Die Online-Plattform (z. B. ein App-Store oder ein Streaming-Marktplatz) würde als Käufer der Dienstleistung vom Lieferanten und anschliessend als direkter Wiederverkäufer an den Endkunden behandelt werden.
Leistungsumfang und Ausschlüsse
Die Steuerbehörde beabsichtigt, die Mehrwertsteuerbehandlung für den Verkauf von Waren und digitalen Dienstleistungen, die über Online-Plattformen bestellt werden, zu harmonisieren.
Zu den Hauptzielen gehören:
• Downloads und Abonnements für Software und Anwendungen.
• Streaming von Filmen, Musik und Videospielen.
• Sonstige automatisierte elektronische Dienste.Wichtig: Der Vorschlag schliesst Vermittlungsdienstleistungen für physische Lieferungen, wie die Vermietung von Unterkünften oder Transportdienstleistungen, ausdrücklich aus, die weiterhin den üblichen Vorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen.
Folgen für Unternehmen
Dieser Paradigmenwechsel würde zu einer Umverteilung der Verwaltungszuständigkeiten führen:
• Für Plattformen: Sie werden zum einzigen Ansprechpartner für die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für alle von ihnen vermittelten Transaktionen. Sie müssen sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, die Steuer berechnen, in Rechnung stellen und abführen (8,1 % zum Normalsatz).
• Für zugrunde liegende Anbieter: Viele ausländische Anbieter können sich möglicherweise aus dem Schweizer Mehrwertsteuerregister abmelden, da ihre Umsätze für Steuerzwecke von der Online-Plattform absorbiert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Befreiung für zugrunde liegende Anbieter nicht absolut ist. Sie behalten die volle Verantwortung für ihre Mehrwertsteuerpflichten für alle Transaktionen, die ausserhalb einer digitalen Schnittstelle eines Drittanbieters durchgeführt werden, insbesondere über ihre eigene Direktverkaufswebsite, oder für die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht unter die vorgeschlagene Reform fallen.Verstärkung der Durchsetzungsmassnahmen
Um die Wirksamkeit dieser Massnahme zu gewährleisten, schlägt der Bundesrat vor, der ESTV neue Befugnisse zu übertragen. Als letztes Mittel könnten die Behörden die Sperrung des Netzzugangs für Plattformen anordnen, die ihren Steuerpflichten in der Schweiz nicht nachkommen, nach dem Vorbild des bereits bestehenden Modells für Online-Glücksspiele.
Timeline and Next Steps
Das offizielle Konsultationsverfahren läuft bis zum 19. März 2026.
Vorausschauendes Handeln ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Umstellung. RSM Schweiz bietet massgeschneiderte Unterstützung, um eine optimale Verwaltung sowohl der aktuellen als auch der zukünftigen Mehrwertsteuerpflichten zu gewährleisten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Mehrwertsteuerteam