Das Drei-Säulen-System

Erwerbstätige Personen in der Schweiz sowie nicht erwerbstätige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz unterstehen in der Regel der schweizerischen Sozialversicherung.

Wenn Personen im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten oder umgekehrt, sollte geprüft werden, ob ein bilaterales Abkommen zwischen den betreffenden Staaten besteht.

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen und kombiniert staatliche, teilstaatlich geförderte und vollständig private Lösungen, die jeweils einen bestimmten Schutz bieten.

Ziel des Systems ist es, die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und Hinterbliebenen den bisherigen Lebensstandard auch im Falle von Pensionierung, Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Tod zu sichern.

In der Schweiz liegt das Rentenalter aktuell bei 64 Jahren für Frauen und bei 65 Jahren für Männer.

Erste Säule

Die erste Säule ist die staatliche Altersvorsorge der Schweiz und umfasst verschiedene Sozialversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Ziel ist es, die Existenzsicherung zu gewährleisten und ein minimales Einkommen zur Deckung der Grundbedürfnisse im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall für die Hinterbliebenen sicherzustellen.

Die Beiträge sind obligatorisch und werden je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt. Auch Selbständigerwerbende sind verpflichtet, Beiträge zu leisten.

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, unterstehen in der Regel ebenfalls der schweizerischen Sozialversicherung. In diesem Fall richten sich die individuellen Beiträge nach dem Vermögen und dem Renteneinkommen.

Bei nichterwerbstätigen verheirateten Personen gelten die Beiträge als entrichtet, wenn der Beitrag der erwerbstätigen Ehepartnerin oder des erwerbstätigen Ehepartners mindestens das Doppelte des AHV-Mindestbeitrags beträgt.

Beiträge von Arbeitnehmenden oder Selbstzahlenden sind steuerlich abzugsfähig.

Zweite Säule

Die zweite Säule basiert auf der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) und der obligatorischen Unfallversicherung. Sie ist für alle Arbeitnehmenden ab dem 25. Altersjahr obligatorisch. Zusammen mit den Leistungen aus der ersten Säule soll sie etwa 60 Prozent des letzten Einkommens abdecken, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten. Die Beiträge werden von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam finanziert.

Steuervorteil: Es ist möglich, freiwillige Beiträge in die Pensionskasse zu leisten, um Vorsorgelücken zu schliessen (sogenannter „Einkauf in die 2. Säule“). Diese Beiträge sind steuerlich abzugsfähig und in den ersten fünf Jahren nach Zuzug in die Schweiz auf 20 Prozent des versicherten Lohns begrenzt. Erfolgt ein Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf, wird der Steuerabzug rückgängig gemacht.

Dritte Säule

Die dritte Säule ist eine private, individuelle Vorsorgelösung, mit der Erwerbstätige die Einkommenslücke schliessen können, die durch die erste und zweite Säule nicht gedeckt ist. Diese Vorsorgeformen sind gesetzlich geschützt und bieten in der Regel steuerliche Vorteile. Man unterscheidet zwischen der gebundenen Vorsorge (3. Säule A), zum Beispiel in Form eines Vorsorgekontos, und der freien Vorsorge (3. Säule B), etwa über Lebensversicherungen oder andere flexible Sparlösungen. Ein Abschluss kann entweder bei einer Bank oder bei einer Versicherung erfolgen.

Steuervorteil:

  • 3. Säule A: Die steuerlich abzugsfähigen Maximalbeiträge sind begrenzt. Das Kapital ist in langfristige Vorsorgepläne gebunden und kann grundsätzlich erst bei der Pensionierung oder unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden.
  • 3. Säule B: Diese Variante ist flexibler, da es keine Einschränkungen bei den jährlichen Beiträgen gibt. Sie wird häufig für unterschiedliche Ziele genutzt, zum Beispiel für Aus- und Weiterbildung, Reisen oder andere private Vorhaben. Das investierte Kapital ist jederzeit verfügbar. In einigen Kantonen sind Beiträge steuerlich abzugsfähig, da sie als Lebensversicherung gelten.

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