Einleitung

Bei der Gründung einer Arztpraxis stehen in der Regel die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, der Aufbau eines Patientenstamms, die Rekrutierung von Mitarbeitenden sowie die zahlreichen administrativen Schritte im Zusammenhang mit dem Praxisstart im Vordergrund.

Die Wahl der Rechtsform erhält dabei häufig eine untergeordnete Bedeutung. Diese Entscheidung kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Situation, die berufliche Vorsorge, den Schutz des Privatvermögens sowie die spätere Übergabe der Praxis haben.

Während das Einzelunternehmen zu Beginn oft eine geeignete Lösung darstellt, kann das Wachstum der Praxis den Wechsel zu einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sinnvoll machen. Doch woran lässt sich erkennen, wann der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel der Rechtsform gekommen ist?

Warum wird zu Beginn häufig das Einzelunternehmen gewählt?

Für viele Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Praxis gründen, stellt das Einzelunternehmen eine einfache und effiziente Lösung dar.

Die wichtigsten Vorteile

  • Geringer administrativer Aufwand
  • Tiefe Gründungskosten
  • Vereinfachte operative Führung der Praxis
  • Hohe Flexibilität in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit
  • Möglichkeit, bestimmte Anlaufverluste mit dem privaten Einkommen zu verrechnen

Für die Mehrheit der Praxisgründenden stellt diese Rechtsform daher einen idealen Einstieg in die selbstständige ärztliche Tätigkeit dar.

Was unterscheidet ein Einzelunternehmen von einer Kapitalgesellschaft?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Trennung zwischen der Ärztin bzw. dem Arzt und der beruflichen Tätigkeit.

Das Einzelunternehmen: eine Einheit aus Person und Praxis

Bei einem Einzelunternehmen gilt:

  • Die Ärztin bzw. der Arzt und die Praxis bilden rechtlich eine einzige Einheit.
  • Die Einkünfte der Praxis werden direkt als persönliches Einkommen besteuert.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden auf dem gesamten Gewinn berechnet.
  • Privat- und Geschäftsvermögen bleiben eng miteinander verbunden.

Diese Rechtsform geht jedoch auch mit umfangreicheren buchhalterischen, administrativen und rechtlichen Verpflichtungen einher.

Eine Kapitalgesellschaft stellt eine eigenständige juristische Person dar.

Der Arzt wird dann Angestellter seiner eigenen Gesellschaft, was Folgendes ermöglicht:

  • Die Trennung von privaten und beruflichen Finanzen;
  • Zugang zu erweiterten Vorsorgemöglichkeiten;
  • Optimierung der Steuerplanung;
  • Erhöhter Schutz des Privatvermögens.
  • Diese Struktur bringt jedoch höhere buchhalterische, administrative und rechtliche Verpflichtungen mit sich.

Ab wann lohnt sich die Gründung einer AG oder GmbH?

Es gibt keinen allgemeinen Schwellenwert, der für alle Arztpraxen gilt.

In der Praxis kann ein Wechsel jedoch häufig sinnvoll sein, wenn der jährliche Reingewinn etwa CHF 150'000 bis CHF 200'000 erreicht.

Ab diesem Gewinnniveau kann die Kombination aus:

  • Lohn;
  • Sozialversicherungsbeiträgen;
  • Unternehmenssteuern;
  • einer möglichen Dividendenausschüttung;

mehr Flexibilität bieten als die direkte Besteuerung im Rahmen eines Einzelunternehmens.

Ein Richtwert, aber keine allgemeingültige Regel

Jede Situation hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • dem Wohnsitzkanton und dem Ort der Geschäftstätigkeit;
  • der Höhe des Einkommens;
  • der Vorsorgestrategie;
  • geplanten Investitionen;
  • den Zielen der Vermögensplanung;
  • allfälligen Nachfolgeplänen..

Eine individuelle Analyse ist daher unerlässlich, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Situationen, in denen die Rechtsform überprüft werden sollte

Bestimmte Entwicklungsschritte im Lebenszyklus einer Praxis sollten Anlass geben, die Eignung der bestehenden Rechtsform zu überprüfen.

Veränderungen in der Praxistätigkeit

Ein Wechsel der Rechtsform kann sinnvoll sein, wenn die Ärztin oder der Arzt beabsichtigt:

  • finanzielle Reserven aufzubauen;
  • einen Partner aufzunehmen;
  • eine bestehende Praxis auszubauen oder zu übernehmen;
  • die zukünftige Praxisnachfolge zu planen;
  • den Schutz des Privatvermögens zu stärken.

Wichtige Warnsignale

Eine Überprüfung der Rechtsform kann ebenfalls angezeigt sein, wenn:

  • der jährliche Gewinn CHF 150'000 bis CHF 200'000 übersteigt;
  • ein Partner in die Praxis eintritt;
  • Geschäftsliegenschaften erworben werden;
  • die Übergabe der Praxis geplant wird;
  • die Pensionierung näher rückt.

Die häufigsten Fehler bei der Wahl der Rechtsform

Den Fokus ausschliesslich auf den Umsatz legen

Der Umsatz allein ist kein ausreichender Indikator.

Zwei Arztpraxen mit demselben Umsatz können eine sehr unterschiedliche Rentabilität aufweisen.

Massgebend für die Beurteilung ist vor allem der erzielte Gewinn.

Die Auswirkungen der zeitlich verzögerten Besteuerung unterschätzen

Viele Ärztinnen und Ärzte erkennen die Bedeutung von Steuerakontozahlungen und Steuerveranlagungen erst spät.

Verfügbare Liquidität bedeutet nicht zwangsläufig, dass die entsprechenden Mittel tatsächlich frei verfügbar sind.

Die Vorsorge vernachlässigen

Einige Selbstständigerwerbende beschränken sich auf die Säule 3a, ohne eine langfristige Vorsorgestrategie zu entwickeln.

Zu früh eine AG oder GmbH gründen

Eine AG oder GmbH bringt zusätzliche Kosten und Verpflichtungen mit sich, die in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit nicht immer gerechtfertigt sind.

Die oft unterschätzten Vorteile einer AG oder GmbH

Mehr Flexibilität in der beruflichen Vorsorge

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann Folgendes ermöglichen:

Erweiterte Vorsorgelösungen

  • Einführung einer überobligatorischen BVG-Lösung;
  • Möglichkeiten für Einkäufe in die Pensionskasse;
  • Optimierung der Altersvorsorge.

Bessere Steuerung der Einkünfte

Je nach Situation des Arztes kann eine Kombination aus Lohn und Dividenden mehr Flexibilität bieten.

Aufbau finanzieller Reserven

Eine Kapitalgesellschaft ermöglicht es zudem, Mittel im Unternehmen zu belassen, um:

  • zukünftige Investitionen zu finanzieren;
  • das Wachstum der Praxis zu unterstützen;
  • Phasen mit geringerer Geschäftstätigkeit leichter zu überbrücken.

Über die Besteuerung hinaus: Vermögens- und strategische Überlegungen

Die Besteuerung ist nur einer von mehreren Faktoren, die berücksichtigt werden sollten.

Schutz des Privatvermögens

Bei einer AG oder GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt.

Diese Trennung kann in bestimmten beruflichen Situationen zusätzlichen Schutz bieten.

Vorbereitung der Praxisübergabe

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist häufig einfacher zu organisieren als die Übertragung eines Einzelunternehmens.

Dieser Aspekt sollte frühzeitig im Hinblick auf die Pensionierung geplant werden.

Erleichterter Zugang zu bestimmten Finanzierungen

Finanzinstitute schätzen in der Regel die Transparenz, die eine Struktur mit formellen Jahresabschlüssen und einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit bietet.

Wie erfolgt die Umwandlung in eine AG oder GmbH?

Eine erfolgreiche Umwandlung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung.

Schritt 1: Analyse der aktuellen Situation

Die vorgängige Analyse konzentriert sich auf:

  • die finanzielle Situation der Praxis;
  • die Bewertung der Praxis;
  • bestehende Verträge;
  • die steuerlichen Auswirkungen;
  • die Vermögens- und Vorsorgestrategie.

Schritt 2: Umsetzung der Umwandlung

Die Umsetzung umfasst in der Regel:

  • die Gründung der Gesellschaft;
  • die Übertragung von Verträgen;
  • die Vornahme der erforderlichen administrativen Anpassungen;
  • die Einrichtung der Sozialversicherungen;
  • die Organisation der beruflichen Vorsorge.

Eine sorgfältige Vorbereitung trägt häufig dazu bei, unnötige Kosten und bestimmte administrative Schwierigkeiten zu vermeiden.

Die Wahl der richtigen Rechtsform: eine Entscheidung, die sich mit der beruflichen Entwicklung verändert

Es gibt keine universelle Rechtsform, die für alle Arztpraxen geeignet ist.

Jede Situation hängt von zahlreichen Faktoren ab:

  • der Höhe des Gewinns;
  • dem Kanton, in dem die Praxis tätig ist;
  • den Zielen der Vermögensplanung;
  • der Vorsorgestrategie;
  • den Entwicklungsplänen;
  • den Nachfolgeperspektiven.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, welche Rechtsform, ob Einzelunternehmen, AG oder GmbH, grundsätzlich die beste ist. Vielmehr gilt es zu bestimmen, ab welchem Zeitpunkt ein Wechsel sinnvoll wird.

Die beste Lösung ist niemals diejenige, die automatisch gewählt wird. Sie ist diejenige, die zur persönlichen Situation, zu den eigenen Zielen und zum beruflichen Werdegang passt.