Zur Erinnerung: Nach geltendem Steuerrecht können Unternehmen (einschliesslich selbständiger Steuerpflichtiger) ihre Verluste innerhalb von sieben Folgejahren mit künftigen Gewinnen verrechnen. Die Begrenzung auf 7 Jahre für den Verlustvortrag führt zu Ungleichheiten, da sie Unternehmen benachteiligt, die z.B. in der Vergangenheit sehr grosse Verluste erlitten haben, aber in den 7 folgenden Jahren nur geringe Gewinne erwirtschaften und möglicherweise nicht den ganzen Verlustvortrag innert 7 Jahren verrechnen können. Ebenso benachteiligt werden Unternehmen, die über mehrere Jahre hinweg wiederkehrende Verluste bei geringen Gewinnen aufweisen.


Unterdessen hat eine Motion im Schweizer Parlament erfolgreich die Verlängerung der Verlustvortragsperiode von 7 auf 10 Steuerjahre verlangt. Nach Abschluss der Vernehmlassung im Jahr 2023 sollen die Ergebnisse der Konsultation sowie die überarbeitete Fassung des Bundesgesetzes in den kommenden Monaten vom Bundesrat veröffentlicht und vorgelegt werden. Dieses Projekt sieht vor, dass die Verlängerung der Verlustvortragsperiode ab dem 1. Januar 2028 eingeführt wird. Die Motion zielt darauf ab, die von der COVID-19-Pandemie getroffenen Unternehmen zu unterstützen. Durch die Einführung zum 1. Januar 2028 könnten Unternehmen, die ihre Verlustvorträge aus dem Jahr 2020 noch nicht verrechnet haben, dies für weitere 3 Steuerperioden tun. International gesehen würden die vorgeschlagenen Änderungen mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz kompatibel sein und könnten sogar dazu beitragen, die Steuerbasis der Schweiz näher an die der OECD und der G20 heranzuführen.


Die Verlängerung der Verlustvortragsperiode auf 10 Jahre wird zu einer Reduzierung der jährlichen Einnahmen für den Bund und die Kantone führen, deren genauer Betrag aber aufgrund fehlender statistischer Daten über Verlustvorträge nicht beziffert werden kann. Mehrere Vorschläge zur Verlängerung der Verlustvortragsperiode wurden in der Vergangenheit stets abgelehnt. Der Bundesrat war gegen diese Motion, sowohl aufgrund der geringen Erfolgsaussichten eines solchen Projekts als auch wegen der Vielzahl laufender Vorschläge zur Besteuerung und möglichen steuerliche Entlastungen.


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