Die ESTV hat kürzlich einen Entwurf eines neuen Kapitels (Ziff. 9.14 ff.) zu E-Sport in der MWST-Info 24 "Sport" veröffentlicht. Dieser Text wurde vor der Konsultation des Fachgremiums publiziert und kann daher noch Änderungen unterliegen. Erstmals wird darin ein strukturierter Ansatz zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von E-Sport-Wettbewerben festgelegt. Zudem wird erläutert, wie der Leistungsort zu bestimmen ist, je nachdem, ob Turniere online, vor Ort oder in einem hybriden Format durchgeführt werden.

1. E-Sport: Kein “sportlicher Anlass” im Sinne des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes

Damit eine Steuerbefreiung für sportliche Veranstaltungen zur Anwendung kommt, muss die betreffende Tätigkeit auf einer nachhaltigen körperlichen Betätigung des Menschen beruhen und zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesundheit oder des Wohlbefindens beitragen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 15 MWSTG). E-Sport-Wettbewerbe, die in einer virtuellen Umgebung stattfinden und überwiegend auf geistiger Leistung sowie Koordination basieren, erfüllen diese Voraussetzungen nicht, selbst wenn sie vor einem Live-Publikum ausgetragen werden.

Videospielturniere werden daher als E-Sport-Veranstaltungen eingestuft und können nicht als von der Steuer befreite Sportveranstaltungen behandelt werden. Umgekehrt führt die blosse Nutzung eines elektronischen Geräts nicht automatisch dazu, dass eine Veranstaltung als E-Sport qualifiziert wird. Steht die körperliche Aktivität weiterhin im Mittelpunkt der Veranstaltung, beispielsweise bei einem stationären Fahrrad mit Bildschirmanbindung, bleibt die Steuerbefreiung anwendbar.

2. Turniereinnahmen: Steuerbare Dienstleistungen

Der Verkauf von Eintrittskarten, Teilnahmegebühren sowie an Spieler ausbezahlte Preisgelder gelten als Entgelt für steuerbare Dienstleistungen, sofern der Leistungsort in der Schweiz liegt. E-Sport-Spieler können mehrwertsteuerpflichtig werden, sobald ihre Einnahmen aus Preisgeldern die in Art. 10 Abs. 2 MWSTG festgelegte Registrierungsschwelle erreichen. Dabei handelt es sich um eine umsatzabhängige Schwelle, die unabhängig davon gilt, ob der Spieler als Profi oder Amateur tätig ist.

3. Leistungsort: Online, vor Ort oder hybrid

Der Entwurf stützt sich auf die Systematik von Art. 8 MWSTG:

  • Ausschliesslich online durchgeführte Turniere: Die Leistungen gelten als IT-bezogene Dienstleistungen und sind am Ort des Leistungsempfängers steuerbar (Art. 8 Abs. 1 MWSTG).
  • Ausschliesslich vor Ort durchgeführte Turniere: Die Leistungen qualifizieren als Leistungen im Bereich Unterhaltung und sind dort steuerbar, wo die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (Art. 8 Abs. 2 lit. c MWSTG).
  • Hybride Formate: Die mehrwertsteuerliche Behandlung richtet sich grundsätzlich nach der vom Spieler oder Zuschauer beim Erwerb des Zugangs gewählten Teilnahmeform. Ist die hybride Teilnahme zwingend vorgesehen oder muss sich der Teilnehmer nicht im Voraus für eine bestimmte Teilnahmeart entscheiden, gilt standardmässig die Behandlung für Online-Veranstaltungen, sodass der Leistungsort am Ort des Leistungsempfängers liegt.

4. Wichtige MWST-Erkenntnisse für E-Sport-Akteure

Veranstalter von E-Sport-Turnieren müssen das Format ihrer Wettbewerbe sorgfältig bestimmen, um den Leistungsort, die mehrwertsteuerliche Behandlung von Eintrittsgeldern, Teilnahmegebühren und Preisgeldern sowie die daraus resultierenden Deklarationspflichten korrekt festzulegen. Veranstalter mit Sitz im Ausland sollten zudem prüfen, ob sie aufgrund der Regelungen für elektronische Dienstleistungen der Schweizer Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Auch E-Sport-Spieler sollten die mehrwertsteuerliche Behandlung ihrer Preisgelder überprüfen, insbesondere wenn sie regelmässig an Turnieren in der Schweiz oder im Ausland teilnehmen.

Da es sich um eine erste Positionierung der ESTV zu diesen Fragestellungen handelt, dürfte die neue Praxis grundsätzlich erst nach ihrer formellen Veröffentlichung Anwendung finden. Dennoch ist es sinnvoll, sich bereits heute mit den möglichen Auswirkungen auseinanderzusetzen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. RSM Switzerland unterstützt betroffene Akteure bei der Analyse ihrer Geschäftsvorfälle, der korrekten mehrwertsteuerlichen Qualifikation ihrer Umsätze sowie bei der Einführung geeigneter Prozesse zur langfristigen Sicherstellung der Compliance. Unser MWST-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Projekte zu prüfen und Sie bei der Absicherung Ihrer MWST-Positionen und -Pflichten zu unterstützen.