Schweizer Volksabstimmung am 18. Juni 2023: OECD/G20-Projekt zur Besteuerung von grossen Unternehmensgruppen

Die Schweizer Bürger und Bürgerinnen haben bereits per Post die offiziellen Abstimmungsunterlagen für die Volksabstimmung am 18. Juni erhalten. Das erste Themenfeld betrifft vor allem die internationale Besteuerung von multinationalen Unternehmen. Worum handelt es sich?

 

I – Kontext

Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung und Globalisierung beabsichtigt die OECD, der auch die Schweiz als Mitglied angehört, besondere Besteuerungsregeln für grosse international tätige Konzerne einzuführen. Zu diesem Zweck wurden zwei Schlüsselprojekte ins Leben gerufen:

1- Säule I umfasst eine Zuweisung von Besteuerungsrechten (unter bestimmten Bedingungen) der Länder, in denen sehr grosse digitale Unternehmen tätig sind, zugunsten der Länder, in denen die Kunden ansässig sind;

2- Säule II umfasst eine Einführung eines Mindeststeuersatzes von 15% für grosse internationale Konzerne, deren Jahresumsatz 750 Millionen Euro übersteigt.

Die Abstimmung am 18. Juni wird in erster Linie die Umsetzung der zweiten Säule in der Schweiz betreffen und insbesondere ob die Schweizer Bürger und Bürgerinnen den diesbezüglichen Änderungen der Verfassung zustimmen.
 

II – Umsetzung in der Schweiz

In konkreten Zahlen ausgedrückt: Es wird geschätzt, dass die Mindestbesteuerung nur 1% der derzeit in der Schweiz ansässigen Unternehmen betreffen wird. Dies würde ein paar hundert Schweizer Konzerne und ein paar tausend Schweizer Tochtergesellschaften von ausländischer Konzerne umfassen.

Der Vorschlag sieht vor, dass die betroffenen Unternehmen voraussichtlich ab 2024 (der Zeitpunkt soll an die internationale Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der EU und anderen Ländern angepasst werden) einer Zusatzsteuer unterliegen, die es der Schweiz ermöglicht, die Differenz zwischen den geforderten 15% und ihrem derzeitigen Steuersatz zu erheben, sofern dieser unter den 15% liegt (der je nach Kanton, in dem sie ansässig sind, unterschiedlich hoch ist). Die tatsächliche Auswirkung auf die Steuerlast wird somit von der Ansässigkeit des Unternehmens in der Schweiz abhängen. In einigen Kantonen liegen die derzeitigen Steuersätze deutlich unter dem Schwellenwert von 15% (z. B. Zug mit ca. 12%), während andere Kantone bereits nahe am vorgeschlagenen Mindestsatz von 15% oder sogar bereits darüber liegen (z. B. Zürich mit ca. 20%).

Die Zusatzsteuer wird eine Steuer auf Bundesebene sein, die jedoch von den Kantonen erhoben wird. Die Einzelheiten werden in einer neuen Verordnung des Bundes geregelt. 25% der Mehreinnahmen werden dem Bund zugewiesen, während die restlichen 75% den Kantonen verbleiben, in denen die Steuer erhoben wird.

Für die übrigen 99% der Unternehmen, die das Erfordernis eines Jahresumsatzes von 750 Millionen nicht erfüllen, bleibt der bisherige Steuersatz anwendbar, der unter 15% liegen kann, insbesondere wenn die Konzerne in bestimmten Kantonen eine Steuerbefreiung erhalten oder z.B. von der Patentbox oder vom Forschungs- und Entwicklungsabzug usw. profitieren können.

 

  • Eine Umsetzung von BEPS wird sich nicht nur auf die steuerliche Position multinationaler Unternehmen auswirken, sondern auch auf andere nichtsteuerliche Themen, die von grosser Bedeutung sind (z. B. die Wahl der Kapitalstruktur eines multinationalen Unternehmens, der Standort für immaterielle Güter und damit verbundene F&E-Aktivitäten, die Wahl des Geschäftsmodells usw.). In Anbetracht der neuen Regeln die weltweit eingeführt werden, ist es von Bedeutung, dass den multinationalen Unternehmen bewusst ist wo sie stehen und sich dementsprechend positionieren. Da dies für einige multinationale Unternehmen eine sehr komplexe Analyse bedingen kann, ist ein praktischer Ansatz erforderlich.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere RSM-Experten gerne zur Verfügung.