Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts bestätigt einen grundlegenden Trend: Im Steuerrecht hat die wirtschaftliche Realität zunehmend Vorrang vor der rechtlichen Form. Für Unternehmer und Aktionäre von KMU liefern mehrere Urteile des Bundesgerichts aus dem Jahr 2025 sowie aus dem ersten Halbjahr 2026 wichtige praktische Erkenntnisse. Diese Entscheide betreffen insbesondere die steuerliche Behandlung von Beteiligungen, die Unternehmensfinanzierung, die Bewertung von Unternehmen sowie die Übertragung geschaffener Werte.
Beteiligung: Privatvermögen oder Geschäftsvermögen?
Bundesgerichtsurteil 9C_54/2025 (19. November 2025)
Das Bundesgericht hat bekräftigt, dass eine von einer selbstständig erwerbstätigen Person gehaltene Beteiligung nicht automatisch dem Privatvermögen zugeordnet wird. Besteht zwischen der Beteiligung und der ausgeübten beruflichen Tätigkeit ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang, kann sie als Geschäftsvermögen qualifiziert werden. Zu den berücksichtigten Kriterien zählen insbesondere die Ergänzung bzw. Wechselwirkung zwischen den Tätigkeiten des Unternehmens und jenen des Unternehmers sowie der Einfluss, den dieser auf das Unternehmen ausübt.
Praktische Auswirkungen: Der Verkauf einer Beteiligung kann entweder zu einem steuerfreien Kapitalgewinn oder zu steuerbarem Einkommen führen. Eine regelmässige Überprüfung der steuerlichen Qualifikation strategischer Beteiligungen kann dazu beitragen, unerwartete Steuerfolgen bei einer zukünftigen Veräusserung zu vermeiden.
Bewertung von Dienstleistungsunternehmen
Bundesgericht 9C_380/2025 (25. Februar 2026)
Das Bundesgericht betonte, dass die Praktikermethode nicht schematisch angewendet werden darf, wenn der Wert eines Unternehmens hauptsächlich von seinem Gründer oder einer begrenzten Anzahl von Schlüsselpersonen abhängt. Im Fall eines stark personenbezogenen Beratungsunternehmens erkannte das Gericht an, dass eine Anpassung der Bewertungsmethode gerechtfertigt sein kann, um die wirtschaftliche Realität des Unternehmens besser abzubilden.
Praktische Auswirkungen: Diese Entscheidung verdeutlicht, dass der Wert eines Unternehmens nicht allein durch seine historischen Finanzergebnisse bestimmt wird, sondern auch durch seine Fähigkeit, unabhängig von den Personen, die seine Entwicklung derzeit vorantreiben, Erträge zu erwirtschaften.
Dieses Urteil ist insbesondere für Treuhandgesellschaften, Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und andere Dienstleistungsunternehmen im Zusammenhang mit Nachfolgeplanungen, Schenkungen oder Unternehmensübertragungen von Bedeutung.
Prüfung von Aktionärsdarlehen
Bundesgericht 9C_216/2025 (10. April 2026)
Im vorliegenden Fall bestätigte das Bundesgericht, dass ein Aktionärskonto als simuliertes Darlehen qualifiziert werden kann, wenn keine tatsächliche Rückzahlungsabsicht nachgewiesen werden kann. Die steuerliche Qualifikation eines Aktionärsdarlehens richtet sich nach seinen tatsächlichen wirtschaftlichen Merkmalen. Die Steuerbehörden prüfen dabei insbesondere die Bonität des Schuldners, das Vorhandensein von Sicherheiten, die effektive Zahlung von Zinsen, das Bestehen einer schriftlichen Vereinbarung sowie die vereinbarten Rückzahlungsbedingungen.
Ein Darlehen, das zu Bedingungen gewährt wird, die ein unabhängiger Dritter nicht akzeptiert hätte, kann als geldwerte Leistung oder als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden.
Praktische Auswirkungen: Aktionärskonten und konzerninterne Finanzierungen bleiben zentrale Prüffelder bei Unternehmensnachfolgen und Steuerprüfungen. Eine angemessene Dokumentation sowie fremdvergleichskonforme Bedingungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung.
Verkaufspreis: Steuerfreier Kapitalgewinn oder steuerbares Einkommen?
Bundesgericht 9C_164/2025 (1. Mai 2026)
Das Bundesgericht befasste sich mit der steuerlichen Qualifikation einer Zahlung von CHF 3,4 Millionen, die im Rahmen einer Unternehmensübernahme geleistet wurde. Unabhängig von der vertraglichen Bezeichnung durch die Parteien war entscheidend, ob diese Zahlung Teil des Verkaufserlöses und somit als steuerfreier privater Kapitalgewinn zu qualifizieren ist oder ob sie eine Vergütung für eine vom Steuerpflichtigen erbrachte Leistung darstellt und daher als Einkommen steuerbar ist.
Das Urteil bestätigt, dass die Steuerbehörden in erster Linie auf die wirtschaftliche Substanz einer Transaktion abstellen. Dient eine Zahlung als Entschädigung für eine Leistung, eine Mitwirkung oder die Ausübung von Einfluss im Zusammenhang mit der Transaktion, kann sie nicht von der steuerlichen Behandlung profitieren, die für private Kapitalgewinne vorgesehen ist.
Praktische Auswirkungen: Im Rahmen eines Unternehmensverkaufs kann die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Kapitalgewinn und steuerbarem Einkommen besonders anspruchsvoll sein. Earn-outs, Konkurrenzverbotsentschädigungen, Beratungsverträge sowie weitere an Verkäufer geleistete Zahlungen werden regelmässig einer vertieften Prüfung unterzogen. Eine kohärente Transaktionsstruktur und eine sorgfältige Dokumentation bleiben entscheidend, um das Risiko einer steuerlichen Umqualifikation zu reduzieren.
Fazit
Die Botschaft des Bundesgerichts ist klar: Entscheidend bleibt die wirtschaftliche Substanz einer Transaktion. Steuerbehörden und Gerichte legen zunehmend weniger Gewicht auf die formelle rechtliche Ausgestaltung einer Struktur und messen ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen eine immer grössere Bedeutung bei.
Die vom Bundesgericht beurteilten Sachverhalte gehen häufig auf Entscheidungen zurück, die bereits mehrere Jahre vor einer Unternehmensnachfolge, Reorganisation oder Veräusserung getroffen wurden. Eine frühzeitige Analyse ermöglicht es in der Regel, steuerliche Risiken zu erkennen und deren potenzielle Auswirkungen zu begrenzen.
Die Experten von RSM Switzerland unterstützen Unternehmer, Aktionäre und Familienunternehmen regelmässig bei:
- der Überprüfung der Beteiligungsstruktur;
- der Analyse von Finanzierungsstrukturen und Aktionärskontokorrenten;
- der Unternehmensbewertung im Rahmen von Nachfolgeregelungen und Unternehmensübertragungen;
- der steuerlichen Planung von Unternehmensverkäufen, Akquisitionen und Reorganisationen.
Ein proaktiver Ansatz trägt häufig dazu bei, strategische Transaktionen frühzeitig abzusichern, bevor sie von den Steuerbehörden eingehend geprüft werden.