Sobald eine Person substantielles Vermögen aufbaut, stellen sich zahlreiche Fragestellungen, etwa in den Bereichen Steueroptimierung, Wahl des Wohnsitzes, Nachfolge- und Nachlassplanung, Schenkungen, Trust-Strukturen, Investitionen, Vorsorge oder internationale Mobilität.

Diese Themen gewinnen zusätzlich an Komplexität, wenn mehrere Projekte parallel verfolgt werden, Vermögenswerte diversifiziert sind oder Familien grenzüberschreitend tätig sind. Das Zusammenspiel unterschiedlicher Steuersysteme, kantonaler Regelungen und individueller Zielsetzungen erschwert eine eigenständige Steuerung dieser Fragestellungen erheblich.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat RSM Switzerland eine dedizierte Private Client Services (PCS) Praxis aufgebaut. Diese vereint erfahrene Steuerspezialistinnen und -spezialisten mit Fokus auf Vermögensstrukturierung, Nachfolgeplanung und grenzüberschreitende Sachverhalte. Unsere Teams verbinden fundierte lokale Expertise mit der Stärke des internationalen RSM-Netzwerks und ermöglichen so koordinierte, pragmatische und nachhaltige Lösungen.

Ein umfassender Ansatz für private Vermögen

Unser Leistungsangebot im Bereich Private Client Services unterstützt Einzelpersonen, Familien und Unternehmer über ihren gesamten privaten und beruflichen Lebenszyklus hinweg.

Wir bieten einen zentralen Ansprechpartner für steuerliche, rechtliche, sozialversicherungsrechtliche, vorsorgebezogene sowie vermögensstrukturierende Fragestellungen. Bei Bedarf koordinieren wir zudem die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern in der Schweiz und international. Unser Ansatz ist individuell ausgerichtet, zukunftsorientiert und konsequent auf die persönlichen, familiären und unternehmerischen Ziele unserer Mandanten abgestimmt.

Besteuerung von Privatpersonen

Wir bieten umfassende Unterstützung für Privatkunden im Bereich der individuellen Besteuerung in der Schweiz und international. Dies umfasst insbesondere die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die Nutzung verfügbarer Abzugsmöglichkeiten. Dabei stellen wir die vollständige Einhaltung der bundes-, kantonalen und kommunalen Vorschriften sicher.

Einkommenssteuer

In der Schweiz unterliegen natürliche Personen der Einkommensbesteuerung auf drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden.

  • Direkte Bundessteuer
    • Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer gilt einheitlich für die gesamte Schweiz. Die Steuersätze sind progressiv ausgestaltet und erreichen einen maximalen Satz von 11,5 %.
       
  • Kantonale und kommunale Einkommenssteuern
    • Jeder der 26 Kantone verfügt über eigene Steuergesetze. Die Gemeindesteuern werden in der Regel als Vielfaches der kantonalen Steuer erhoben. Dadurch variieren die effektiven Einkommenssteuersätze je nach Wohnkanton und Gemeinde erheblich. Insgesamt bewegen sich die kombinierten kantonalen und kommunalen Steuersätze typischerweise in einer Bandbreite von rund 12 % bis 31 %.

Steuerbares Einkommen umfasst in der Regel:

  • Erwerbseinkommen (Grundgehalt, Boni, aktienbasierte Vergütungen sowie geldwerte Leistungen);
  • Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder unternehmerischer Tätigkeit;
  • Renten und Entschädigungsleistungen;
  • Erträge aus privaten Anlagen (Zinsen und Dividenden – Kapitalgewinne sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei);
  • Einkünfte aus Immobilien.

Einkommen aus einer Betriebsstätte oder aus im Ausland gelegenen Immobilien ist in der Schweiz in der Regel von der Besteuerung ausgenommen, muss jedoch für die Satzbestimmung (Progressionsvorbehalt) dennoch deklariert werden.

Erwerbseinkommen (unselbständige Tätigkeit)

Personen, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, werden auf ihrem Erwerbseinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge besteuert. Dazu zählen insbesondere Boni, aktienbasierte Vergütungen sowie Umzugspauschalen.

Die Qualifikation als unselbständige Tätigkeit wird in der Regel anhand folgender Kriterien beurteilt:

  • Tätigkeit im Namen und auf Rechnung eines Arbeitgebers;
  • eingeschränkte Entscheidungsbefugnis;
  • Weisungsgebundenheit;
  • Nutzung von durch den Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsmitteln;
  • regelmässige Entlohnung durch einen einzelnen Arbeitgeber.

Several professional deductions may be available, depending on cantonal legislation.Abhängig von der kantonalen Gesetzgebung können verschiedene berufsbezogene Abzüge geltend gemacht werden.

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

ASämtliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie in Geld oder in Sachform erzielt werden, sind steuerbar. Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen gelten als Bestandteil des ordentlichen Einkommens.

Selbständige Erwerbstätigkeit liegt typischerweise bei Personen vor, die tätig sind als:

  • Einzelunternehmer;
  • Teilhaber von Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften.

Als indikative Kriterien gelten insbesondere:

  • Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung;
  • Tragen des unternehmerischen Risikos sowie der Betriebskosten;
  • Vorhandensein eigener Geschäftsräumlichkeiten oder mehrerer Auftraggeber;
  • fehlende Weisungsgebundenheit.

Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit unterliegen zudem der schweizerischen Sozialversicherung (AHV). Verluste können mit anderen Einkommen verrechnet und unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sieben Jahre vorgetragen werden. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Verlustvortragsdauer auf zehn Jahre verlängert.

Vermögenssteuer

In der Schweiz wird auf Bundesebene keine Vermögenssteuer erhoben. Sämtliche Kantone und Gemeinden erheben jedoch eine Vermögenssteuer auf das weltweite Vermögen, mit Ausnahme von ausländischen Immobilien und ausländischen Betriebsstätten.

Die Vermögenssteuersätze sind in der Regel moderat und variieren je nach Kanton und Gemeinde. Sie liegen typischerweise zwischen 0,2 % und 1 %.

Zu den vermögenssteuerpflichtigen Vermögenswerten zählen unter anderem:

  • Bankguthaben und Wertschriften;
  • private Anlagen;
  • Immobilien;
  • Fahrzeuge;
  • Kunstgegenstände.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert per 31. Dezember. Nicht kotierte Beteiligungen werden anhand anerkannter Bewertungsmethoden beurteilt, die auf dem Substanzwert und den bisherigen Erträgen basieren. Bestehende Schulden können zur Ermittlung des steuerbaren Nettovermögens in Abzug gebracht werden.

Wesentliche Steuerabzüge

Eine Vielzahl von Abzügen kann das steuerbare Einkommen erheblich reduzieren. Deren Verfügbarkeit und Höhe unterscheiden sich auf Bundes und Kantonsebene.

Zu den berufsbezogenen Abzügen zählen insbesondere Kosten für den Arbeitsweg und Verpflegung, Aus und Weiterbildung, berufsbedingte Auslagen sowie Sozialversicherungsbeiträge.

Selbständig Erwerbende können zusätzlich geschäftsbezogene Aufwendungen abziehen, beispielsweise Mietkosten, Abschreibungen, Amortisationen und Betriebskosten.

Zu den persönlichen und familienbezogenen Abzügen gehören unter anderem:

  • Zinsen auf private Darlehen und Hypotheken;
  • Krankheitskosten über den gesetzlichen Schwellenwerten;
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen;
  • Kosten für Kinderbetreuung sowie Unterhaltszahlungen;
  • Versicherungsprämien;
  • Vorsorgebeiträge einschliesslich Säule 3a;
  • Unterhaltskosten für ertragsgenerierende Immobilien.

Die persönlichen Abzüge hängen vom Zivilstand, der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen sowie den individuellen Verhältnissen ab.

Expatriate Abzüge

Unter bestimmten Voraussetzungen können qualifizierende Expatriates von zusätzlichen Steuerabzügen profitieren, darunter:

  • Umzugskosten;
  • Reisekosten;
  • Wohnkosten in der Schweiz;
  • Ausbildungskosten für Kinder, sofern keine geeigneten öffentlichen Bildungsangebote verfügbar sind;
    Pendelkosten zwischen der Schweiz und dem Ausland, wenn der Familienwohnsitz im Ausland verbleibt.

Einige Kantone gewähren Expatriates anstelle detaillierter Einzelabzüge eine pauschale Abzugsmöglichkeit.

Nachfolge- und Nachlassplanung

Die Nachfolgeplanung ist ein zentrales Element der Vermögensstrukturierung in der Schweiz, insbesondere aufgrund der kantonalen Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Im Rahmen unserer Private Client Services unterstützen wir unsere Kunden bei:

  • Strukturierung und frühzeitige Planung der Vermögensübertragung;
  • Prüfung und Erstellung von Testamenten;
  • Gestaltung von Schenkungsstrategien und Nachlassstrukturen;
  • Abstimmung mit familiären Governance-Strukturen und langfristigen Zielsetzungen.

Bei komplexen Fragestellungen im Bereich Erbschaften und Schenkungen arbeiten unsere PCS-Teams eng mit unseren spezialisierten Experten für Schenkungs- und Erbschaftssteuer in der Schweiz zusammen.

Vermögensholding- und Investitionsstrukturen

Wir beraten Privatkunden bei der Strukturierung und dem Halten von Vermögenswerten unter Berücksichtigung steuerlicher Effizienz, Risikosteuerung und langfristiger Zielsetzungen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • private Investitions- und Holdingstrukturen;
  • Trusts und Personengesellschaften;
  • internationale Vermögenshaltungsstrategien;
  • Koordination von unternehmerischen, immobilienbezogenen und finanziellen Vermögenswerten.

Diese Expertise ist insbesondere für Unternehmer, international tätige Familien und vermögende Privatpersonen von hoher Relevanz.

Wealth and pension optimisation

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Optimierung ihres persönlichen Vermögens über alle Lebensphasen hinweg, unter anderem in folgenden Bereichen:

  • schweizerische und internationale Vorsorgeplanung;
  • Sozialversicherungsdeckung und deren Optimierung;
  • Ruhestandsplanung und Auszahlungsstrategien;
  • Abstimmung von Versicherungen, Vorsorge und Privatvermögen.

Unser integrierter Ansatz ermöglicht fundierte Entscheidungen und trägt zu einer langfristigen finanziellen Stabilität bei.

Internationale Mobilität und Lifestyle-Projekte

Privatkunden sind zunehmend international mobil. RSM Switzerland unterstützt Einzelpersonen und Familien in folgenden Bereichen:

  • Zuzug in die Schweiz oder Wegzug aus der Schweiz;
  • Wahl des steuerlichen Regimes, einschliesslich Pauschalbesteuerung;
  • Koordination steuerlicher Fragestellungen bei Zu und Wegzug;
  • Administrative Unterstützung sowie internationale Steuerkoordination.

Spezialisierte Lösungen bieten wir insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Ansiedlung in der Schweiz sowie Verlagerung ins Ausland
  • Pauschalbesteuerung
  • Erstellung von Schweizer Steuererklärungen und individuelle steuerliche Betreuung

Family Office Beratung

Für Familien mit komplexen oder generationenübergreifenden Vermögensstrukturen bietet RSM Switzerland zudem Family Office Beratungsleistungen an, darunter:

  • multigenerationale Vermögens und Nachfolgeplanung;
  • Strukturierung und Reorganisation von Family Offices;
  • Koordination steuerlicher, rechtlicher, immobilienbezogener und investitionsbezogener Themen;
  • Beratung im Bereich Philanthropie und Stiftungen.

Unser Ansatz ist pragmatisch, diskret und partnerschaftlich ausgerichtet und begleitet Familien von der Errichtung bis zur langfristigen Sicherung ihres Vermögens.

Wie RSM Switzerland Privatkunden unterstützt

RSM Switzerland verbindet lokale Schweizer Expertise mit der globalen Reichweite des internationalen RSM Private Client Services Netzwerks und unterstützt so auch komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte.

Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Ziele zu verstehen, Risiken frühzeitig zu erkennen und klare, praxisnahe sowie abgestimmte Lösungen im Einklang mit ihren persönlichen, familiären und unternehmerischen Prioritäten zu entwickeln.

Planen Sie Ihre Zukunft mit Zuversicht

Sprechen Sie mit unseren Spezialisten im Bereich Private Client Services oder entdecken Sie unsere massgeschneiderten Lösungen für Vermögensstrukturierung, Nachfolgeplanung und internationale Mobilität.

Unsere Experten für Private Clients Services

Managing Partner, Head of Tax Switzerland
Partner Tax & Legal
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Tax Director Private Client Services
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