Die jüngsten Unternehmenssteuerreformen in der Schweiz sowie die deutliche Senkung der kantonalen und kommunalen Gewinnsteuersätze haben die Attraktivität bestimmter Investitions- und Holdingstrukturen weiter erhöht.

Strukturen, die zuvor nur in bestimmten Situationen oder Kantonen relevant waren, insbesondere Immobiliengesellschaften, Investmentvehikel und Gruppenholdinggesellschaften, können heute effiziente und flexible Lösungen für Privatkundinnen und ‑kunden, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie international tätige Familien bieten.

Abhängig von der individuellen Anlagestrategie und den persönlichen Umständen kann der gezielte Einsatz solcher Strukturen zur Optimierung der persönlichen Steuerbelastung, zum Risikomanagement sowie zur langfristigen Vermögensplanung beitragen.

Anlage- und Holdingstrukturen in der Schweiz

Investmentgesellschaften und Holdinggesellschaften

Schweizer Investment- und Holdinggesellschaften können eingesetzt werden, um:

  • Finanzanlagen zu zentralisieren und zu verwalten;
  • private oder familiengehaltene Vermögenswerte zu strukturieren;
  • Beteiligungen an operativen Gesellschaften zu organisieren;
  • Nachfolge- oder künftige Übertragungsszenarien vorzubereiten.

Bei sorgfältiger Ausgestaltung können diese Strukturen Vorteile bieten in Bezug auf:

  • steuerliche Effizienz;
  • Vermögensabgrenzung;
  • Governance und Kontrolle;
  • langfristige Planung.

Jede Struktur muss jedoch individuell beurteilt werden, unter Berücksichtigung des steuerlichen Wohnsitzes der Investorin oder des Investors, der Vermögenszusammensetzung sowie der internationalen Verflechtungen.

Immobilienstrukturen

Immobilien‑Holdingstrukturen bleiben ein zentrales Planungsinstrument, insbesondere im Schweizer Kontext.

Je nach Kanton und Anlagestrategie können Immobiliengesellschaften dazu beitragen:

  • die Besteuerung von Einkommen und Kapitalgewinnen zu optimieren;
  • Finanzierungs- und Verschuldungsstrukturen gezielt zu gestalten;
  • Nachfolge- oder Teilübertragungslösungen zu erleichtern;
  • Risiken zu steuern und Vermögenswerte voneinander zu trennen.

Ihre Effizienz hängt wesentlich von der kantonalen Praxis, der Finanzierungsstruktur sowie dem vorgesehenen Anlagehorizont ab.

Trusts und Personengesellschaften als Planungsinstrumente

Trusts im Schweizer Kontext

Trotz der teils kritischen Wahrnehmung können Trusts im internationalen Kontext wirksame Instrumente für die Steuer‑ und Nachlassplanung sein. Da Trusts jedoch im schweizerischen Recht nicht als eigenständige Rechtsträger anerkannt sind, werden lediglich ihre Wirkungen berücksichtigt.

Die Schweizer Steuerbehörden stützen ihre Beurteilung nicht auf die Bezeichnung eines Trusts (z. B. «irrevocable discretionary trust»), sondern auf dessen tatsächliche rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung. Massgeblich sind dabei insbesondere:

  • die Trusturkunde;
  • die beim Settlor oder Trustee verbleibenden Befugnisse;
  • die Rechte der Begünstigten.

In der Praxis kommt es daher nicht selten vor, dass Personen in die Schweiz ziehen und davon ausgehen, ihr Trust werde entsprechend seiner Bezeichnung besteuert, während die Schweizer Behörden diesen neu qualifizieren (z. B. als transparente Struktur). Dies kann die gesamte steuerliche Planung erheblich beeinträchtigen.

Selbst scheinbar geringfügige Klauseln, wie etwa das Recht zur Änderung der Begünstigten, können unerwartete steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Personengesellschaften und alternative Strukturen

Personengesellschaften und vergleichbare Investmentvehikel können ebenfalls eine wichtige Rolle in der Vermögensstrukturierung spielen, insbesondere für:

  • Private‑Equity‑Investitionen;
  • familiengeprägte Investmenttätigkeiten;
  • grenzüberschreitende Holdingstrukturen.

Wie bei Trusts hängt die steuerliche Behandlung von Personengesellschaften in der Schweiz und im Ausland von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung, Governance und wirtschaftlichen Substanz ab. Eine konsistente Analyse sowohl aus schweizerischer als auch aus ausländischer Perspektive ist daher unerlässlich

Bedeutung der schweizerischen und internationalen Kompatibilität

Der Einsatz von Investmentstrukturen, Trusts oder Personengesellschaften erfordert eine umfassende rechtliche und steuerliche Kompatibilitätsprüfung unter Berücksichtigung von:

  • der schweizerischen Steuerpraxis;
  • anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen;
  • zivilrechtlichen Aspekten;
  • ausländischen Steuervorschriften in den relevanten Jurisdiktionen.

Was in einem Land effizient oder akzeptiert ist, kann unter Anwendung der schweizerischen Regelungen zu nachteiligen oder unbeabsichtigten Konsequenzen führen.

Wie RSM Switzerland Sie unterstützt

Unsere Private Clients Services Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Privatkundinnen und ‑kunden, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Familien bei:

  • der Beurteilung der Eignung von Investment‑ und Holdingstrukturen;
  • der Überprüfung bestehender Strukturen und Trusts;
  • der Identifikation steuerlicher und rechtlicher Risiken;
  • der Umsetzung oder Anpassung von Strukturen im Einklang mit schweizerischem und internationalem
  • Recht;
  • der Sicherstellung der laufenden Compliance sowie der administrativen Betreuung.

Durch die Kombination lokaler Schweizer Expertise mit dem internationalen RSM‑Netzwerk bieten wir koordinierte und pragmatische Beratung für komplexe grenzüberschreitende Vermögens‑ und Anlagestrukturen.

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