Im Rahmen der Klimaziele hat die niederländische Regierung am „Prinsjesdag“ 2025 eine neue Steuermaßnahme vorgestellt: Ab dem 1. Januar 2027 wird eine Pseudo-Endsteuer von 12 % auf fossile Personenkraftwagen eingeführt, die Arbeitnehmern von Arbeitgebern für den privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. 

Für wen gilt diese Pseudo-Endsteuer?

Die Pseudo-Enbesteuerung gilt für Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, sofern dieser CO₂-Emissionen verursacht, also Benzin-, Diesel- oder Hybridfahrzeuge. Vollelektrische und Wasserstoffautos fallen nicht unter diese Regelung.

Die Regelung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: 

  • Steuersatz: 12 % des Katalogwerts des Fahrzeugs, einschließlich Mehrwertsteuer und BPM. Für Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, gilt der Marktwert.
  • Zahlung der Pseudo-Endsteuer: Die Steuer wird jährlich berechnet und muss spätestens mit der zweiten Lohnsteueranmeldung des folgenden Kalenderjahres bezahlt werden – also für 2027 spätestens im Februar 2028.
  • Definition der privaten Nutzung: Auch der Weg zur Arbeit gilt als private Nutzung. Dies weicht von den aktuellen Zusatzbesteuerungsregeln ab.
  • Keine Rückforderung vom Arbeitnehmer: Die Pseudo-Endsteuer geht vollständig zu Lasten des Arbeitgebers und darf nicht vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.
  • Zusatzabgabe bleibt bestehen: Neben dieser Abgabe bleibt die reguläre Zusatzabgabe für die private Nutzung des Firmenwagens bestehen.

Ausnahmen

Der Vorschlag enthält auch eine Reihe von Ausnahmen wobei die Pseudo-Endsteuer nicht verschuldet wird:

  • Fahrzeuge mit null CO₂-Ausstoß (vollelektrisch oder Wasserstoff).
  • Fahrzeuge, die ausschließlich geschäftlich genutzt werden, wobei die dafür geltenden Bedingungen erfüllt sein müssen.
  • In Einzelfällen kann eine gelegentliche private Nutzung ausgenommen werden, wenn dies aufgrund höherer Gewalt nachvollziehbar dargelegt wird.

Übergangsregelung:

Für fossile Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. Januar 2027 zur Verfügung gestellt wurden, gilt grundsätzlich eine Übergangsregelung bis zum 17. September 2030. Während dieses Zeitraums gilt die Pseudo-Endabgabe noch nicht für diese Fahrzeuge.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Diese Maßnahme soll die Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge fördern und wird direkte finanzielle Auswirkungen auf Arbeitgeber haben, die noch fossile Fahrzeuge für ihre Mitarbeiter einsetzen. Es ist ratsam, sich bereits jetzt darauf einzustellen, insbesondere beim Abschluss neuer Leasingverträge. Außerdem muss die Auswirkung auf das Stromnetz berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zu prüfen, ob die Einführung eines Mobilitätsbudgets Chancen bietet.
 

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