Bei der 30%-Regelung handelt es sich um eine Steuervergünstigung in den Niederlanden, die hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland anziehen soll, indem Arbeitgeber einen Teil des Gehalts steuerfrei zahlen können.
Diese Regelung trägt dazu bei, die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die mit dem Umzug in die Niederlande und dem Leben in den Niederlanden verbunden sind. Die Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, eine pauschale Erstattung dieser extraterritorialen Kosten anzubieten, anstatt die tatsächlichen Kosten zu verfolgen und zu erstatten.
Abschaffung der teilweisen ausländischen Steuerpflicht
Als zusätzlichen Vorteil bot die 30%-Regelung dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für eine partielle ausländische Steuerpflicht zu entscheiden. Infolgedessen wurden Expatriates für Box 2 (Einkünfte aus wesentlichen Zinsen) und Box 3 (Einkünfte aus Ersparnissen und Investitionen) wie ausländische Steuerzahler behandelt. Diese Option wurde jedoch mit Wirkung zum 1. Januar 2025 abgeschafft.
Dies hat zur Folge, dass Expatriates, die von der 30%-Regelung Gebrauch machen, in den Niederlanden steuerpflichtig sind (oder werden), was bedeutet, dass ihr weltweites Einkommen aus Box 1, Box 2 und Box 3 in den Niederlanden besteuert wird.
Diese Änderung betrifft vor allem Expatriates mit erheblichen (ausländischen) Investitionen oder erheblichen Beteiligungen an nicht-niederländischen Unternehmen
US-Bürger und Green-Card-Inhaber
US-Bürger und Green-Card-Inhaber, die der 30%-Regelung unterliegen, werden wahrscheinlich mehr Steuern auf ihr weltweites Arbeitseinkommen zahlen müssen. Bei einer Entsendung in die Niederlande mit einer Nettolohnvereinbarung (d.h. Steuerausgleich) kann dies auch für den Arbeitgeber eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten. Diese Änderung erfordert daher eine sorgfältige Steuerplanung, um übermäßige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Für Unternehmen, die bereits im Jahr 2023 von der 30%-Regelung profitiert haben, gelten Übergangsmaßnahmen. Im Rahmen der Übergangsmaßnahmen kann bis einschließlich Veranlagungsjahr 2026 für die partielle ausländische Steuerpflicht optiert werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Wahl der teilweisen steuerlichen Ausländereigenschaft für diese Kategorie nicht mehr möglich.
Wenn Sie dieses Problem haben oder andere Fragen zur Strenge der 30%-Regel haben, wenden Sie sich bitte an Ihren RSM-Ansprechpartner oder an unsere Lohnsteuerspezialisten.