Mit den Steuerbescheiden werden bereits entstandene Steuerschulden materiell formalisiert. Der Tod oder die Beendigung der Existenz eines Steuerpflichtigen hat darauf keinen Einfluss. Dieses Ende der Steuerpflicht hat jedoch Konsequenzen für die Ausstellung des Steuerbescheids, dessen Bekanntgabe, die Personen die Rechtsmittel einlegen können, und die gegebenenfalls verhängte Geldbuße.
Formalisierung der materiell entstandenen Steuerschuld
Der Steuerbescheid ist die Formalisierung einer zuvor entstandenen materiellen Steuerschuld. Sowohl natürliche als auch juristische Personen erhalten Steuerbescheide. Auch im Falle des Todes oder der Auflösung einer juristischen Person werden Steuerbescheide über die durch dieses Ereignis entstandenen materiellen Steuerschulden ausgestellt.
Die Bedeutung des Steuerbescheids – die Formalisierung einer zuvor entstandenen materiellen Steuerschuld – ändert sich durch den Tod oder das Erlöschen einer juristischen Person nicht. Dieses Ereignis hat jedoch Konsequenzen.
Namensangabe und Anschrift
Der Steuerbescheid, die einer aufgelösten juristischen Person aufgelegt wird, wird auf den Namen dieser verschwundenen juristischen Person ausgestellt. Die Anschrift ist entweder die letzte den Steuerbehörden bekannte Adresse oder die des Rechtsnachfolgers.