Am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Einführung der Individualbesteuerung mit 54.23 Prozent Ja Stimmen angenommen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte sowie erste Überlegungen zur Umsetzung.
Weitere Details finden Sie in unserem früheren Artikel zu diesem Thema:
Zeitplan für das Inkrafttreten
Die Reform tritt nicht sofort in Kraft und erfordert eine längere Übergangsphase:
- Bundesebene: Eine Umsetzung vor 2032 ist möglich. Der genaue Zeitpunkt wird vom Bundesrat festgelegt.
Kantonsebene: Die Kantone müssen ihre Steuergesetze spätestens bis zum 1. Januar 2032 anpassen.
Bevorstehende Entscheide und Fortsetzung der politischen Debatte
Trotz der Zustimmung der Stimmbevölkerung ist die politische Diskussion rund um die Besteuerung von Ehepaaren noch nicht abgeschlossen.
Die Partei Die Mitte hat eine Volksinitiative mit dem Titel «Ja zu einer fairen Bundesbesteuerung von Ehepaaren» eingereicht. Sie verfolgt das Ziel, das Prinzip der gemeinsamen Besteuerung für die direkte Bundessteuer in der Bundesverfassung zu verankern.
Der Initiativtext sieht vor, dass die Steuerbehörden zwei Berechnungsweisen vergleichen, die gemeinsame und die getrennte Besteuerung und für jedes Ehepaar die jeweils günstigere Variante anwenden müssen.
Nachdem die Initiative bereits vom Bundesrat und vom Nationalrat abgelehnt wurde, muss sie nun noch vom Ständerat geprüft werden. Wird sie angenommen, kommt sie zur Volksabstimmung.
Unabhängig vom Ausgang dieser politischen Prozesse muss das neue Steuersystem spätestens am 1. Januar 2032 in seiner endgültigen Form in Kraft treten.
Überblick über weitere Reformen
- Änderungen an der Steuerbremse im Kanton Waadt
- Die Anpassung der sogenannten Steuerbremse ist an die Initiative «12 % Steuersenkung» geknüpft. Das Datum der Volksabstimmung hängt vom weiteren politischen Verfahren ab und steht noch nicht fest. Bis dahin bleibt der aktuelle Rechtszustand bestehen.
- Wird die Initiative an der Urne abgelehnt, tritt die Anpassung der Steuerbremse in Kraft. Sie würde erneut zu einer attraktiveren steuerlichen Entlastung für Unternehmerinnen und Unternehmer mit erheblichen qualifizierten Dividendeneinkünften führen.
- Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge
- Nach der Ablehnung des Entwurfs durch den Ständerat im Dezember 2025 und durch den Nationalrat im März 2026 wird die vom Bundesrat im Rahmen seines Entlastungsprogramms vorgeschlagene Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge nicht umgesetzt.
- Eigenmietwert – Erinnerung
- Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
- Weitere Informationen finden Sie in unseren früheren Artikeln: