Schweizer Exporteure in die USA: Rückforderung überzahlter Zollabgaben
Hat Ihr Unternehmen zwischen April und November 2025 Waren in die Vereinigten Staaten exportiert, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ihre US‑Abnehmer Zölle entrichtet haben, die über den heute geltenden Sätzen liegen.
Ein Teil dieser Beträge kann zurückgefordert werden, die hierfür geltenden Fristen sind jedoch strikt einzuhalten.
Was ist geschehen
Am 5. April 2025 führten die Vereinigten Staaten einen reziproken Zollsatz von 10% auf sämtliche Importe ein. Dieser Satz wurde für Schweizer Produkte ab dem 7. August 2025 rasch auf 39% erhöht, was für Schweizer Exporteure einen erheblichen Einschnitt darstellte, da die USA der wichtigste Exportmarkt der Schweiz sind. Im Anschluss an das am 14. November 2025 zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten geschlossene Handelsrahmenabkommen wurde der Zollsatz auf 15% begrenzt, mit rückwirkender Wirkung ab diesem Datum.
Im Dezember 2025 wurden Rückerstattungen offiziell im Rahmen der standardmässigen Verfahren der US‑Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) zugelassen. Zuletzt hob der Oberste Gerichtshof der USA im Februar 2026 die rechtliche Grundlage dieser reziproken Zölle (IEEPA) auf. Diese wurden daraufhin ab dem 24. Februar 2026 durch einen neuen Zollmechanismus von 10% ersetzt.
Was Sie zurückfordern können
Je nach Art Ihrer Exporte und den betroffenen Zeiträumen stehen verschiedene Rückforderungswege zur Verfügung.
Rückwirkende Rückerstattung (ab 14. November 2025)
Für Waren, die zwischen dem 14. November und dem 18. Dezember 2025 in die Vereinigten Staaten eingeführt wurden, haben US‑Abnehmer Zölle in Höhe von 39% entrichtet, obwohl bereits der Zollsatz von 15% Anwendung fand. Die Veröffentlichung im Federal Register vom 18. Dezember 2025 bestätigt ausdrücklich, dass die Differenz über die standardmässigen Verfahren der US‑Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) rückerstattet werden kann.
Formal CBP protest (April–Nov. 2025)
Für Sendungen im Zeitraum vom 5. April bis zum 13. November 2025 kann ein formeller Einspruch bei der US‑Zollbehörde die Rückforderung von Zöllen ermöglichen, die über dem anwendbaren Zollsatz entrichtet wurden. Dies hängt insbesondere von der Art der Produkte und deren zolltariflicher Einreihung (HTS Code) ab. Einzelne Warengruppen wie generische Arzneimittel, Luftfahrzeuge oder bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse sind vollständig von reziproken Zöllen ausgenommen. Eine unrichtige Klassifizierung kann daher zu nicht gerechtfertigten Überzahlungen geführt haben.
Bitte beachten Sie: Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 20. Februar 2026, mit dem die auf dem IEEPA basierenden Zölle für ungültig erklärt wurden, könnten für diesen Zeitraum zusätzliche Rückerstattungsmöglichkeiten bestehen. Die praktischen Modalitäten sind derzeit jedoch noch unklar und dürften voraussichtlich Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sein.
Duty Drawback
Wurden Ihre Waren in den Vereinigten Staaten wieder ausgeführt oder dort weiterverarbeitet und anschliessend exportiert, ermöglicht das Duty‑Drawback‑Verfahren die Rückerstattung von bis zu 99 Prozent der entrichteten Zölle. Die US‑Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) bestätigte bereits im April 2025, dass dieses Verfahren auch auf reziproke Zölle Anwendung findet. Dies stellt eine besonders attraktive Option für Unternehmen dar, deren Produkte in US‑Produktionsketten einfliessen, die auf den Export ausgerichtet sind.
Wichtige Fristen
Formelle Einsprüche müssen innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation jeder einzelnen Zollanmeldung eingereicht werden, was rund sechs Monaten entspricht. Für Duty‑Drawback‑Anträge gilt eine Frist von fünf Jahren. Für Sendungen aus dem Jahr 2025 schliesst sich das Zeitfenster schrittweise, weshalb ein rasches Handeln unerlässlich ist.
Wie wir Sie unterstützen können
Wir verfügen über Experten mit Sitz in den Vereinigten Staaten, die direkten Zugang zu Zollagenten sowie zu auf US‑Zollrecht spezialisierten Rechtsanwälten haben. Sie können Ihre Situation analysieren, den geeignetsten Rückforderungsweg anhand Ihrer Produkte und Exportströme bestimmen und Sie bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags begleiten, sodass Sie sich nicht allein durch die Verfahren der Customs and Border Protection (CBP) oder des Office of the United States Trade Representative (USTR) navigieren müssen.