Schweizer Steuerprüfungen können sowohl direkte als auch indirekte Steuern betreffen und sich über erhebliche rückwirkende Zeiträume erstrecken. Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Begleitung während einer Steuerprüfung sind entscheidend, um finanzielle Risiken, verfahrensrechtliche Unsicherheiten und mögliche Sanktionen zu begrenzen.
RSM Switzerland unterstützt Unternehmen und Privatpersonen während Schweizer Steuerprüfungen – von der initialen Vorbereitung über die Vertretung und Verteidigung bis hin zu Verhandlungen und Rechtsmittelverfahren gegenüber den schweizerischen Steuerbehörden.
Steuerprüfungen durch Schweizer Behörden
Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt Prüfungen insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer sowie der Stempelabgaben durch. Diese Prüfungen erstrecken sich in der Regel über Zeiträume von bis zu fünf Jahren, entsprechend den Verjährungsfristen für indirekte Steuern.
Die kantonalen Steuerverwaltungen sind hingegen für Prüfungen im Bereich der direkten Steuern zuständig, insbesondere in Bezug auf Gewinn‑, Kapital‑, Einkommens‑ und Vermögenssteuern. Hier können die Prüfungen rückwirkend Zeiträume von bis zu zehn Jahren umfassen.
Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, kann dies zu häufigeren und umfassenderen Kontrollen führen.
Prüfungsverfahren und Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen
Steuerprüfungen werden in der Regel schriftlich angekündigt. Die Steuerbehörden fordern die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an und schlagen einen Termin für die Durchführung der Prüfung vor.
Während des Prüfungsverfahrens sind Steuerpflichtige verpflichtet:
- Zugang zu ihren Buchhaltungs- und Rechnungsunterlagen zu gewähren;
- sämtliche relevanten Belege und Nachweise bereitzustellen;
- alle von den Steuerbehörden angeforderten Informationen zu liefern.
Das Schweizer Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Steuerpflichtige sind daher selbst dafür verantwortlich, ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen und die gesetzlichen Fristen ohne Aufforderung einzuhalten.
Risiken bei Steuerprüfungen
Zu den häufig im Rahmen von Steuerprüfungen festgestellten Sachverhalten zählen insbesondere:
- Fehler in Mehrwertsteuerabrechnungen;
- Nichtabgabe von Stempelsteuerdeklarationen;
- verdeckte Gewinnausschüttungen, die der Verrechnungssteuer unterliegen.
Die Steuerbehörden beschränken sich dabei nicht auf eine formelle Prüfung der eingereichten Unterlagen, sondern analysieren insbesondere:
- geldwerte Vorteile für Mitarbeitende sowie den Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen;
- Transaktionen mit Drittparteien;
- Transaktionen mit Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe im In- und Ausland.
Werden Unregelmässigkeiten festgestellt, können nicht bezahlte Steuern nacherhoben und Verzugszinsen erhoben werden. In erschwerenden Fällen, etwa bei Vorsatz oder Wiederholung, können zudem Strafen verhängt werden, in der Regel in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuer.
Direkte Steuerprüfungen und Steueruntersuchungen
Im Bereich der direkten Steuern werden Prüfungen in der Regel anhand schriftlicher Anfragen durchgeführt und nicht vor Ort. Bei schwerwiegendem Verdacht auf Steuerhinterziehung kann die Eidgenössische Steuerverwaltung jedoch Untersuchungen einleiten, an denen spezialisierte Steuerfahndungseinheiten beteiligt sind, einschliesslich der Beschlagnahme und Auswertung von Unterlagen.
Sowohl bei direkten als auch bei indirekten Steuern sind die ersten Kontakte mit den Steuerbehörden entscheidend und beeinflussen häufig den weiteren Verlauf der Diskussionen.
Wie RSM Switzerland Sie während einer Steuerprüfung unterstützt
Unsere Expertinnen und Experten verfügen über umfassende Erfahrung in den Bereichen Mehrwertsteuer, Stempelabgaben und Verrechnungssteuer sowie bei Einkommens‑ und Vermögenssteuern.
Wir bieten eine umfassende Unterstützung, insbesondere:
- Vorbereitung der Unterlagen und der Antworten im Rahmen der Prüfung;
- Begleitung bei Gesprächen im Rahmen der Prüfung, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Büros;
- steuerliche Vertretung gegenüber den Behörden;
- Klärung und Verteidigung steuerlicher Positionen;
- Verhandlung pragmatischer Lösungen.
Präventive steuerliche Health Checks
Wir bieten zudem präventive steuerliche Health Checks an, noch bevor eine Prüfung angekündigt wird. Diese können gezielte interne Überprüfungen umfassen, beispielsweise Kurzprüfungen im Bereich der Mehrwertsteuer, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.
Verteidigung, Einsprache- und Rechtsmittelverfahren
Auch nach Ankündigung einer Prüfung stellt eine professionelle Begleitung sicher, dass nur relevante und verhältnismässige Informationen an die Behörden übermittelt werden.
Bei Bedarf unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden während Einsprache- und Rechtsmittelverfahren und vertreten ihre Interessen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden und Gerichten.
Während einvernehmliche Lösungen stets vorzuziehen sind, begleiten wir Sie auch umfassend in formellen Verfahren, wenn Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können.