Seit 2022 steigen die Einnahmen aus den MWST-Prüfungen der ESTV kontinuierlich. Haupttreiber dieser Entwicklung sind der geschärfte Blick auf komplexe Datenströme sowie der Einsatz moderner, digitaler Datenanalysen bei den Audits.
Vor diesem Hintergrund kann eine MWST‑Korrektur erhebliche Auswirkungen auf den Cashflow eines Unternehmens haben, insbesondere da der Verzugszinssatz im Jahr 2026 auf 4,75 % gestiegen ist.
Die nachfolgenden Punkte zeigen die zehn wichtigsten Risikofaktoren, die im Rahmen aktueller MWST‑Prüfungen identifiziert wurden.
Top 10 wesentliche MWST‑Risikobereiche
Abstimmung von Umsatz und Rechnungswesen:
Abweichungen zwischen dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Umsatz und den in den MWST‑Abrechnungen deklarierten Beträgen stellen das wichtigste Warnsignal im Rahmen einer MWST‑Prüfung dar.
Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland (Reverse‑Charge‑Verfahren):
Das Übersehen des Reverse‑Charge‑Mechanismus bei Dienstleistungen von ausländischen Anbietern, wie etwa Beratungsleistungen, IT‑Lizenzen oder digitale Werbung, gehört weiterhin zu den häufigsten Fehlern.
Dokumentation des Vorsteuerabzugs:
Der Vorsteuerabzug wird häufig infrage gestellt aufgrund von unvollständigen oder fehlenden Rechnungen oder wegen der Nichteinhaltung von Anforderungen an die digitale Archivierung.
Privatanteile und geldwerte Leistungen:
Wirtschaftliche Vorteile, die ausserhalb der steuerbaren Geschäftstätigkeit genutzt werden, müssen entsprechend korrigiert werden. Dies betrifft insbesondere die gemischte Nutzung von Geschäftsfahrzeugen sowie verschiedene Mitarbeiterbenefits.
Spenden, Subventionen und Sponsoring:
Eine fehlerhafte Einordnung dieser Mittel kann zu einer anteiligen Kürzung des Vorsteuerabzugs führen. Die oftmals feine Abgrenzung zwischen Spende, Subvention und steuerbarer Leistung stellt einen zentralen Prüfungsfokus der ESTV‑MWST dar.
Konzerninterne Weiterverrechnung:
Konzerninterne Leistungsbeziehungen stehen unter erhöhter Beobachtung der ESTV‑MWST. Eine fehlerhafte mehrwertsteuerliche Behandlung von Kostenverrechnungen oder Management Fees ist eine häufige Ursache für MWST‑Korrekturen.
Nachweis von Exporten:
Für die Anwendung des Nullsatzes (0 %) bei Lieferungen ins Ausland ist ein gültiger und amtlicher Exportnachweis zwingend erforderlich. Eine einfache Handelsrechnung oder ein internes Transportdokument gilt aus Sicht der ESTV‑MWST als unzureichend. Im Rahmen einer Prüfung kann das Fehlen eindeutiger Zolldokumentation dazu führen, dass die Transaktion als inländische Lieferung umqualifiziert wird.
Kürzung des Vorsteuerabzugs:
Erbringt ein Unternehmen von der MWST ausgenommene Leistungen ohne Vorsteuerabzugsrecht, muss eine anteilige Kürzung des Vorsteuerabzugs vorgenommen werden. Die zugrunde liegende Berechnungsmethodik ist sorgfältig zu dokumentieren und zu begründen.
Restrukturierungen und Vermögensübertragungen:
Bei Fusionen, Restrukturierungen oder Vermögensübertragungen wird die Anwendung des Meldeverfahrens häufig als formelle Anforderung wahrgenommen. Werden die entsprechenden Voraussetzungen jedoch nicht strikt eingehalten, kann die ESTV die Transaktion als steuerbare Leistung qualifizieren.
Systemintegrität und digitale Prüfbarkeit:
Im digitalen Zeitalter stützt sich die ESTV nicht mehr ausschliesslich auf Papierrechnungen. Im Fokus steht ein lückenloser Audit Trail, also die Fähigkeit eines Unternehmens, eine durchgängige Verbindung zwischen Geschäftsvorfall, Buchung und MWST‑Abrechnung nachzuweisen. Fehlerhafte MWST‑Codierungen im ERP‑System oder unzureichende elektronische Archivierung können dazu führen, dass die Buchhaltung verworfen wird und erhebliche MWST‑Korrekturen vorgenommen werden.
Wie RSM Switzerland Sie dabei unterstützt
Eine vorausschauende Planung bleibt der effektivste Ansatz, um steuerliche Unsicherheiten in eine kontrollierte und steuerbare Situation zu überführen. Gestützt auf umfassende Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen bei MWST‑Prüfungen durch die ESTV‑MWST unterstützt RSM Switzerland sowohl in der Vorbereitungsphase als auch durch technische Beratung während der Prüfung.
RSM Switzerland steht Ihnen gerne mit fachkundiger Unterstützung zur Verfügung. Bei Bedarf zögern Sie bitte nicht, unser MWST‑Team zu kontaktieren.