In der außergewöhnlichen Periode, die wir in den letzten beiden Jahren erlebt haben, wurde die Erholung des Arbeitsmarktes in der Schweiz im Jahr 2021 markiert. Es ist immer notwendig, die neuesten Entwicklungen der Rechtslage kontinuierlich zu verfolgen und zu analysieren, um richtig und zeitnah darauf reagieren zu können.

Aktuelle Entwicklungen

Nach der Pressemitteilung des Bundesrates vom 11. März haben sich die im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) ergriffenen Notstandsmaßnahmen in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung weiterentwickelt.

Unternehmen können rückwirkende Zahlungen für die Kurzarbeitsentschädigung für die Jahre 2020 und 2021 beantragen.

Konkret bedeutet dies, dass für alle Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 KAE-Entschädigungen im summarischen Verfahren abgerechnet haben, der Anspruch auf KAE-Entschädigung auf Antrag von den Arbeitslosenkassen neu geprüft wird.

Handlungsbedarf

Die Unternehmen müssen voraussichtlich bis Ende Mai 2022 einen Antrag zusammen mit einer detaillierten Abrechnung für jede Abrechnungsperiode einreichen, um die zusätzliche Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn zu berechnen.

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