Eine Betriebsstätte in der Schweiz kann entstehen, wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit über einen festen Geschäftsort oder einen abhängigen Vertreter ausübt. Dies hat bedeutende steuerliche und rechtliche Konsequenzen, insbesondere für ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz.
RSM Switzerland berät Unternehmen zu Betriebsstättenrisiken, deren Qualifikation sowie zur strukturellen Ausgestaltung und unterstützt sie dabei, ihre Exponierung zu beurteilen und die schweizerischen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Was ist eine Betriebsstätte nach schweizerischem Recht
Nach schweizerischem Steuerrecht, im Einklang mit dem OECD‑Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, stellt eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung dar, über die ein Unternehmen einen qualitativ oder quantitativ wesentlichen Teil seiner geschäftlichen oder technischen Tätigkeit ausübt.
Feste Geschäftseinrichtung in der Schweiz
Eine Betriebsstätte kann vorliegen, wenn ein Unternehmen über feste Einrichtungen in der Schweiz verfügt und diese zur Ausübung seiner Tätigkeit nutzt. Eigentum an diesen Einrichtungen ist nicht erforderlich, sofern das Unternehmen wirtschaftlich darüber verfügen kann, beispielsweise im Rahmen eines Miet‑ oder Pachtverhältnisses.
Typische Beispiele sind Zweigniederlassungen, Fabrikationsstätten, Verkaufsbüros oder dauerhafte Vertretungen, die über einen ausreichend langen Zeitraum bestehen.
Qualitativ oder quantitativ wesentliche Tätigkeit
Eine Tätigkeit gilt als qualitativ wesentlich, wenn sie einen integralen Bestandteil der Kerngeschäftstätigkeit des Unternehmens darstellt und nicht lediglich unterstützender oder administrativer Natur ist.
Die quantitative Wesentlichkeit wird anhand der konkreten Umstände beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung des Umfangs und der wirtschaftlichen Bedeutung der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeiten.
Unbedeutende oder unterstützende Tätigkeiten begründen in der Regel keine Betriebsstätte.
Wirtschaftliche Abhängigkeit und Vertreterbetriebsstätte
Eine Betriebsstätte kann auch vorliegen, wenn ein abhängiger Vertreter im Namen eines Unternehmens tätig ist und regelmässig befugt ist, Verträge für dieses auszuhandeln oder abzuschliessen.
Unabhängige Vertreter, die im gewöhnlichen Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handeln, begründen hingegen in der Regel keine Betriebsstätte.
Steuerliche und rechtliche Konsequenzen einer Betriebsstätte
Das Vorliegen einer Betriebsstätte in der Schweiz führt grundsätzlich dazu, dass die Gewinne, die den Schweizer Aktivitäten zuzurechnen sind, der schweizerischen Unternehmensbesteuerung unterliegen. Dies erfordert eine sachgerechte Gewinnabgrenzung, eine entsprechende Dokumentation sowie die Einhaltung der schweizerischen Rechnungslegungs‑ und Steuererklärungspflichten.
Neben den steuerlichen Auswirkungen können sich je nach Struktur und Art der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit auch rechtliche, buchhalterische und registrierungsbezogene Anforderungen ergeben.
Zweigniederlassungen als Form der Betriebsstätte
Als Alternative zur Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft können ausländische Unternehmen auch über eine Zweigniederlassung in der Schweiz tätig werden.
Eine Zweigniederlassung ist rechtlich Teil der ausländischen Gesellschaft, verfügt jedoch über eine gewisse organisatorische und finanzielle Eigenständigkeit. Sie kann in eigenem Namen Verträge abschliessen und vor schweizerischen Behörden als Partei auftreten.
Zweigniederlassungen müssen im Schweizer Handelsregister eingetragen werden und werden in der Regel für steuerliche, buchhalterische und reportingbezogene Zwecke wie Schweizer Gesellschaften behandelt. Zudem ist die Bestellung einer vertretungsberechtigten Person mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.
Wie RSM Switzerland Unternehmen unterstützt
RSM Switzerland unterstützt Unternehmen in folgenden Bereichen:
- Beurteilung von Betriebsstättenrisiken
- Qualifikation von Tätigkeiten nach schweizerischem Recht und OECD‑Standards
- Gewinnabgrenzung und Besteuerung von Betriebsstätten
- Strukturierung und Eintragung von Zweigniederlassungen
- Laufende steuerliche Compliance und Abstimmung mit den Steuerbehörden
Unsere Steuer‑ und Rechtsexpertinnen und ‑experten arbeiten eng zusammen, um praxisnahe und koordinierte Lösungen zu entwickeln, die auf die jeweilige Situation des Unternehmens zugeschnitten sind.