In Fortsetzung unseres vorherigen Artikels (ENG) zu diesem Thema hat der Regierungsrat den 1. Januar 2024 als das Datum festgelegt, an dem das am 11. Mai 2023 erlassene Gesetz zur Änderung des allgemeinen Gesetzes über öffentliche Abgaben und zur Abschaffung der Gemeindesteuer für Berufstätige (LCP) in Kraft tritt.

Tatsächlich wird die TPC im nächsten Jahr abgeschafft. Zur Kompensation dieser Abschaffung wird ein Ausgleichsfonds für Gemeinden eingeführt.

Dieser Kompensationsfonds wird durch einen zusätzlichen Zuschlag finanziert, die gemäss Artikel 302 LCP (in der neuen Fassung) erhoben werden. Diese zusätzlichen Rappen setzen sich aus dem bereits bestehenden kommunalen Zuschlag und einer Zuschlagergänzung von 28,5 Rappen pro Franken der kantonalen Gewinnsteuer zusammen. Gemäss den Schätzungen des Gegenprojekts würde der Einkommensteuersatz auf rund 14,7% steigen (zuvor 14%).

Während der Übergangsphase werden die Beträge an die Gemeinden durch die Kombination des durchschnittlichen Aufkommens der Gemeindesteuer für Berufstätige und der Verteilung gemäss Artikel 303 verteilt, wobei spezifische Regeln für bestimmte Gemeinden (Bellevue, Meyrin und Versoix, die für die ersten 6 Jahre bestimmte Beträge erhalten werden) gelten.

Daraufhin erfolgt die Verteilung zwischen den Gemeinden gemäß Artikel 303 LCP (neue Version). Diese Verteilung richtet sich nach der Anzahl der Vollzeitarbeitsplätze in jeder Gemeinde und berücksichtigt auch Gewichtungsfaktoren je nach Wirtschaftssektor.

Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.