Die schweizerische Verrechnungssteuer wird zu einem Satz von 35 % auf bestimmte von Schweizer Gesellschaften ausgeschüttete Erträge erhoben, insbesondere auf Dividenden. Die Regelungen zur Verrechnungssteuer sind streng und werden von den Steuerbehörden eng überwacht, weshalb Fehler für Unternehmen und
Anteilseigner erhebliche Kosten verursachen können.
RSM Switzerland unterstützt Unternehmen in allen Bereichen der schweizerischen Verrechnungssteuer, von der Deklaration und Zahlung bis hin zu Rückerstattungsverfahren und strukturierungsbezogener Beratung.
Anwendungsbereich der schweizerischen Verrechnungssteuer
Die schweizerische Verrechnungssteuer wird insbesondere erhoben, wenn eine Schweizer Gesellschaft:
- Dividenden an ihre Aktionäre ausschüttet;
- Zinsen auf Obligationen bezahlt;
- Erträge auf Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen mit Emission in der Schweiz ausrichtet;
- Zinsen auf bestimmten Bankguthaben in der Schweiz bezahlt.
Die Steuer wird in der Regel an der Quelle mit einem Satz von 35 % einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt.
Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer stellt in den meisten Fällen keine definitive Steuer dar. Die entsprechenden Erträge werden in der Regel in der ordentlichen Steuererklärung deklariert, wodurch die Rückforderung der bereits einbehaltenen Steuer möglich wird.
- In der Schweiz ansässige Steuerpflichtige erhalten die Verrechnungssteuer in der Regel vollständig im Rahmen des ordentlichen Veranlagungsverfahrens zurück.
- Ausländische Steuerpflichtige können je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und ihrem Ansässigkeitsstaat eine vollständige oder teilweise Rückerstattung beantragen.
Der Rückerstattungsprozess kann komplex werden, insbesondere wenn Investitionen über mehrstufige Strukturen gehalten werden, wie beispielsweise Trusts, Personengesellschaften, Stiftungen oder Anlagevehikel mit mehreren rechtlichen Ebenen.
Deklarations- und Zahlungsfristen
30‑Tage‑Regel
Schweizer Gesellschaften sind verpflichtet, die Verrechnungssteuer innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit des steuerbaren Ertrags zu deklarieren und zu bezahlen.
In der Praxis stellen die Steuerbehörden in der Regel auf das im Protokoll der Generalversammlung festgelegte Dividendenauszahlungsdatum ab. Ist kein spezifisches Zahlungsdatum vorgesehen, geht die Eidgenössische Steuerverwaltung davon aus, dass die Dividende sofort fällig ist.
Verdeckte Gewinnausschüttungen und Verrechnungssteuerrisiken
Was sind verdeckte Gewinnausschüttungen
Verdeckte Gewinnausschüttungen entstehen, wenn eine Gesellschaft einem Aktionär oder einer nahestehenden Person einen klar identifizierbaren Vorteil ohne angemessene Gegenleistung gewährt. Diese Vorteile können unterschiedliche Formen annehmen, insbesondere:
- überhöhte Vergütungen oder Zahlungen;
- Zinssätze, die nicht dem Drittvergleich entsprechen;
- Verrechnungspreise, die den Marktbedingungen nicht entsprechen;
- indirekte Vorteile oder Begünstigungen.
Verrechnungssteuerliche Folgen
Verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen weiterhin der schweizerischen Verrechnungssteuer und müssen entsprechend deklariert werden. Die Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts kann dabei komplex sein, insbesondere wenn die Vorteile über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen wiederkehrender Vereinbarungen gewährt werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt regelmässig punktuelle Kontrollen durch, in der Praxis häufig in einem Abstand von etwa fünf Jahren, um sicherzustellen, dass Dividendenausschüttungen, einschliesslich verdeckter Gewinnausschüttungen, korrekt deklariert wurden.
Declaration procedure instead of payment
In bestimmten Situationen erlaubt das schweizerische Recht die Anwendung eines Meldeverfahrens anstelle der sofortigen Zahlung der Verrechnungssteuer. Dies gilt insbesondere:
- bei qualifizierenden Dividendenausschüttungen innerhalb von Schweizer Unternehmensgruppen;
- in bestimmten internationalen Konstellationen;
- im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Steuerprüfungen.
Die Anwendung des Meldeverfahrens ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert in der Regel eine sorgfältige Dokumentation.
Verrechnungssteuer und Umstrukturierungen
Die Auswirkungen der Verrechnungssteuer sind im Kontext von Unternehmensumstrukturierungen besonders relevant. Vermögensübertragungen zu Buchwerten, konzerninterne Umstrukturierungen oder Dividendenflüsse können eine Verrechnungssteuerbelastung auslösen, wenn sie nicht korrekt strukturiert werden.
In der Praxis erfordern Umstrukturierungen in der Schweiz nahezu immer die Einholung eines Steuerrulings, um die Steuerneutralität sowohl im Hinblick auf die Verrechnungssteuer als auch auf die Unternehmensgewinnsteuer sicherzustellen.
Wie RSM Switzerland Sie unterstützt
RSM Switzerland unterstützt Unternehmen in folgenden Bereichen:
- Analyse von Verrechnungssteuerfragen und Identifikation von Risiken;
- Deklaration und Zahlung der Verrechnungssteuer;
- Rückerstattungsverfahren für inländische und ausländische Steuerpflichtige;
- Identifikation und Korrektur verdeckter Gewinnausschüttungen;
- Anwendung des Meldeverfahrens;
- Unterstützung bei Steuerprüfungen und bei der Einholung von Steuerrulings;
- Koordination mit Umstrukturierungs- und Transaktionsprojekten.
Unsere Spezialistinnen und Spezialisten arbeiten eng mit Corporate-, Steuer- und Accounting-Teams zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und eine effiziente Abwicklung von Verrechnungssteuerfragen zu gewährleisten.