Am 20. Juni 2025 veröffentlichte die niederländische Finanzverwaltung eine Stellungnahme der Wissensgruppe zum Reverse-Charge-Verfahren im Bau- und Schiffsbau. Diese Position der Wissensgruppe enthält eine Klarstellung zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und wird im Folgenden erläutert.
Was ist der Reverse-Charge-Mechanismus im Bauwesen?
Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Sonderregelung in der Umsatzsteuer. In den Bereichen Bauwesen, Schiffbau und Metallimmobilien gilt das Reverse-Charge-Verfahren für die Tätigkeiten eines (Sub-)Auftragnehmers bei körperlichen Arbeiten (Arbeiten materieller Art) an Grundstücken. Anstatt dass der Lieferant die Mehrwertsteuer berechnet, wird die Mehrwertsteuer an den Kunden "umgekehrt" belastet. Das bedeutet, dass der Kunde die Mehrwertsteuer deklariert und zahlt. Mit der Regelung soll Mehrwertsteuerbetrug verhindert und der Verwaltungsaufwand begrenzt werden.
Was ist die korrekte Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus?
In der Praxis war nicht immer klar, ob das Reverse-Charge-Verfahren auch für Tätigkeiten gilt, die nicht unmittelbar in körperlichen Arbeiten an einem Gebäude oder einer Infrastruktur bestehen, aber solche Tätigkeiten unterstützen. Dazu könnten Unternehmen gehören, die unterstützende Tätigkeiten erbracht haben, z. B. die Bereitstellung von Material, damit ein Dritter diese körperlichen Tätigkeiten ausführen kann, oder die Bereitstellung von Personal, das nur als Stütze tätig ist, wie z. B. Fluglotsen.
Erörterung der Position der Wissensgruppe:
Die Wissensgruppe Umsatzsteuer vom Finanzamt hat klargestellt, dass das Reverse-Charge-Verfahren strikt anzuwenden ist. Erfasst sind nur Dienstleistungen, die in körperlichen Arbeiten an unbeweglichen Sachen oder Schiffen bestehen. Erleichterungs- oder Unterstützungsleistungen – wie die Bereitstellung von Sicherheitspersonal oder die Koordination von Arbeiten – sind nicht enthalten, obwohl sie für den Bauablauf unerlässlich sind. Mit dieser Position der Wissensgruppe verdeutlicht die Finanzverwaltung ihre Position zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. Die Steuerpflichtigen können sich auf diese Position berufen, zu der sich die Finanzverwaltung verpflichten muss. Dies kann in der Praxis zu mehr Rechtssicherheit führen.
Auswirkungen für die Praxis
Diese Klarstellung hilft den Unternehmern, besser beurteilen zu können, wann das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist und wann nicht. Für Dienstleister in der Baukette bedeutet dies, dass sie genau prüfen müssen, ob ihre Arbeiten tatsächlich als "Arbeiten materieller Art" an unbeweglichen Sachen zu qualifizieren sind. Ist dies nicht der Fall, gilt die reguläre Mehrwertsteuer. Auch im Hinblick auf die kürzlich aktualisierte Entscheidung über die Verwaltungspflichten, aus der sich ergibt, dass der Kunde verpflichtet ist, die Richtigkeit der erhaltenen Rechnung zu überprüfen, bietet diese Position der Wissensgruppe eine wünschenswerte Klarstellung für die Praxis.