Sollte Ihr Unternehmen innerstaatliche Steuergestaltungen (MDR) melden?

Die Bestimmungen der DAC6-Richtlinie verpflichteten die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Vorschriften, die eine Pflicht zur Offenlegung von Informationen über Steuergestaltungen (eng. Mandatory Disclosure Rules, MDR) vorschreiben. Der polnische Gesetzgeber hat bei der Erfüllung dieser Aufgabe beschlossen, die Pflichten, die den Intermediären, Nutzern und Hilfsintermediären auferlegt werden, zu erweitern, u.a. indem er weitere Kennzeichen hinzufügte und die im Inland durchgeführten Tätigkeiten berücksichtigte.

Mit diesen Regelungen wurden juristische Personen und Organisationseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die Intermediäre sind, Intermediäre beschäftigen bzw. ihnen tatsächlich eine Vergütung zahlen, verpflichtet, ein internes Verfahren einzuführen, um die Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht über Steuergestaltungen zu verhindern. Solch ein MDR-Verfahren ist notwendig, wenn anhand von Büchern ermittelte Erträge oder Aufwendungen (im Sinne von Rechnungslegungsvorschriften) in dem vorangegangenen Geschäftsjahr den Gegenwert von 8.000.000 PLN überstiegen haben.

Obwohl die MDR-Vorschriften seit Januar 2019 in Kraft sind, haben die meisten Unternehmen immer noch Probleme mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf Steuergestaltungen.

Wichtiger Hinweis! Einige Unternehmen glauben immer noch fälschlicherweise, dass diese Vorschriften nicht für sie gelten! Für wen genau gilt die Meldepflicht für Steuergestaltungen? Das haben wir in unserem Blog erläutert.

 

Seit wann sind die Identifizierung und Meldung von Steuergestaltungen verpflichtend?

Die polnischen MDR-Vorschriften sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es ist jedoch zu beachten, dass die Meldepflicht auch Situationen betrifft, in denen der erste Schritt im Zusammenhang mit der Umsetzung der Steuergestaltung:

  • nach dem 25. Juni 2018 – im Falle grenzüberschreitender Steuergestaltungen,
  • nach dem 1. November 2018 – im Falle innerstaatlicher Steuergestaltungen

unternommen wurde.

Wenn das Unternehmen nach den oben genannten Terminen die ersten Schritte im Zusammenhang mit der Steuergestaltung unternommen hat, ist es verpflichtet, diese Gestaltung zu melden – auch wenn diese Schritte vor dem Inkrafttreten der Regelung stattgefunden haben.

 

Wie können Sie eine Steuergestaltung erkennen?

Eine Steuergestaltung ist eine Art Tätigkeit (bzw. mehrere zusammenhängende Tätigkeiten), die:

  1. den Main Benefit-Test erfüllt und ein allgemeines Kennzeichen aufweist;
  2. ein spezifisches Kennzeichen aufweist;
  3. ein sonstiges spezifisches Kennzeichen aufweist.

Bei der Ermittlung, ob die jeweilige Tätigkeit – z.B. die Zahlung von Barmitteln, der Abschluss oder die Änderung eines Vertrags, die Umwandlung der Gesellschaft oder ihre Kapitalisierung –  als Steuergestaltung angesehen werden kann, sollte das Unternehmen prüfen, ob diese Tätigkeit eines der Kennzeichen aufweist. Darüber hinaus sollte beim Vorliegen eines allgemeinen Kennzeichens auch geprüft werden, ob der Main-Benefit-Test erfüllt ist.

 

Was sollen Sie tun, wenn Ihre Tätigkeiten die Definition einer Steuergestaltung erfüllen?

Wenn Ihre Tätigkeiten die Definition einer Steuergestaltung erfüllen, sollten Sie ermitteln, ob diese bestimmte Steuergestaltung gemeldet werden soll – und wenn ja, dann bis wann und von welchem Rechtsträger. Dies gilt insbesondere für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen.

 

Welche Rolle kann ein Rechtsträger im Rahmen einer MDR spielen?

Die Vorschriften über Steuergestaltungen unterscheiden drei Arten von Rechtsträgern (unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt), die zur Meldung von Steuergestaltungen verpflichtet sind: Intermediär, Nutzer und Hilfsintermediär. Die Meldepflicht einer bestimmten Kategorie von Rechtsträgern hängt häufig davon ab, ob ein Rechtsträger der anderen Kategorie dieser Pflicht nachgekommen ist.

Wie helfen die Experten von RSM Poland bei der Einhaltung der Pflicht zur Meldung von Steuergestaltungen (MDR)?

Die Experten von RSM Poland haben eine praktische Erfahrung in der Beratung zu Steuergestaltungen. Dadurch können wir eine umfassende Unterstützung anbieten. Unsere Leistungen umfassen u.a.:

Im Rahmen einer maßgeschneiderten Online-Steuerschulung für Mitarbeiter in Schlüsselpositionen stellen wir die Themen im Zusammenhang mit der Identifizierung von Steuergestaltungen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Rolle des Intermediärs und des Nutzers, die Fristen und den Umfang der einzureichenden Berichte sowie die möglichen Folgen der Nichteinhaltung der Pflichten vor.

Die Schulung zur Meldung von MDR ist erster Schritt bei der Umsetzung des MDR-Verfahrens.

Das Treffen in Form einer Q&A-Sitzung ermöglicht es uns, potenzielle Bedrohungen für die MDR-Berichterstattung im Unternehmen zu identifizieren. Im Anschluss an die Sitzung legen wir unseren Mandanten einen Bericht vor, in dem wir auf mögliche Bereiche hinweisen, die einer Berichterstattung bedürfen, sowie unsere Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Der Bericht enthält auch unsere Empfehlungen für ein verpflichtendes MDR-Verfahren.

Die Q&A-Sitzung kann im Rahmen der Schulung zur Meldung von MDR stattfinden.

Aufgrund der Abgabenordnung sind die Intermediäre sowie die Unternehmen, die Intermediäre beschäftigen bzw. ihnen tatsächlich eine Vergütung zahlen, verpflichtet, ein MDR-Verfahren einzuführen. Es hat zum Ziel, die Nichteinhaltung der Mitteilungspflicht über Steuergestaltungen zu verhindern.

Bei der Ausarbeitung eines speziellen MDR-Verfahrens sammeln wir Informationen über Entscheidungszentren, in denen Entscheidungen über Steuergestaltungen getroffen werden können, und berücksichtigen die Merkmale einer bestimmten Organisation. Der Inhalt des MDR-Verfahrens berücksichtigt sowohl die notwendigen Elemente, die in den Bestimmungen der Abgabenordnung festgelegt sind, als auch zusätzliche, die speziell für einen bestimmten Mandanten entwickelt wurden und an seine Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Wir entwickeln für unsere Mandanten auch ein grundlegendes Standardverfahren, d.h. eines, das alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt, aber die Struktur des Unternehmens des Mandanten nicht berücksichtigt.

Aufgrund der komplizierten MDR-Vorschriften (und ihrer fehlenden Auslegung) überprüfen wir den Anwendungsbereich der MDR-Vorschriften in Ihrem Unternehmen. Wir prüfen, ob die Steuergestaltungen vorliegen und analysieren, ob Sie Ihren Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen.

Nach der durchgeführten Analyse legen wir unseren Mandanten einen Bericht vor, in dem auf mögliche Bereiche hingewiesen wird, die einer Berichterstattung bedürfen, sowie unsere Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sobald das MDR-Verfahren implementiert ist, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, es anzuwenden – nicht nur im Hinblick auf die Erfüllung von Meldepflichten, sondern auch u.a. die Verbreitung von Wissen über die MDR unter den Mitarbeitern.

Um die Einhaltung des MDR-Verfahrens zu überprüfen, sehen wir Unterlagen durch und überprüfen Unternehmensabläufe. Die Prüfung der Anwendung des MDR-Verfahrens wird durch die Erstellung eines Berichts mit den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen abgeschlossen.

Natürliche Personen, juristische Personen und Organisationseinheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind je nach ihrer Rolle (Intermediär, Hilfsintermediär oder Nutzer) verpflichtet, dem Leiter der Landesfinanzverwaltung Informationen über Steuergestaltungen zu übermitteln. Die Rechtsträger müssen dieser Verpflichtung mit den entsprechenden Formblättern (MDR-1, MDR-2, MDR-3, MDR-4) und innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen.

Die MDR-Formblätter, insbesondere MDR-1 und MDR-3, sind sehr komplex und erfordern viele Informationen. Um das mit der Meldung von Steuergestaltungen verbundene Risiko zu mindern, füllen wir die MDR-Formblätter aus und stellen sicher, dass sie die inhaltlichen und technischen Anforderungen erfüllen.

Die Vorschriften zu MDR-Meldeflicht gehören zu den komplexesten im polnischen Steuersystem. Allein die Erläuterungen des Finanzministeriums umfassen über 100 Seiten und das Ministerium hat angekündigt, diese weiter zu aktualisieren. Aus diesem Grund übernehmen wir von unseren Mandanten einige Pflichten, die mit der Koordination der Berichterstattung zusammenhängen.

Was tun wir als MDR Officer?

  • Wir analysieren die von unseren Mandanten übermittelten Informationen im Hinblick auf die Einstufung der Gestaltungen als Steuergestaltungen.
  • Wir prüfen, ob die jeweilige Steuergestaltung meldepflichtig ist.
  • Wir bereiten Informationen für die MDR-Berichterstattung auf.
  • Wir geben die für die Berichterstattung verantwortlichen Rechtsträger und die Meldefristen an.
  • Wir formulieren Antworten auf die Anfragen des Leiters der Landesfinanzverwaltung.

Der Aufgabenumfang im Rahmen der Dienstleistung MDR Officer umfasst weder administrative Arbeiten noch Archivierung von Unterlagen.

Warum lohnt es sich, bei Prüfung der Pflicht zur Meldung von Steuergestaltungen die Unterstützung der Experten von RSM Poland in Anspruch zu nehmen?

Aufgrund der Besonderheiten der polnischen Vorschriften ist bei der Analyse von Steuergestaltungen häufig die Unterstützung eines Steuerberaters erforderlich. Steuerpflichtige, die in Polen tätig sind, können auf zahlreiche Probleme stoßen. Die größten davon sind:

  • Schwierigkeiten bei der Auslegung und praktischen Anwendung der Vorschriften über die Meldung von Steuergestaltungen (MDR);
  • ein breiter Anwendungsbereich der Vorschriften über Steuergestaltungen (MDR), die für fast alle Steuerarten und für jeden Mitarbeiter und jede Abteilung gelten;
  • Unterschiede zwischen den Bestimmungen der Richtlinie (DAC 6) und den polnischen Vorschriften sowie den in anderen EU-Ländern geltenden Vorschriften;
  • die Notwendigkeit, aufgrund gesetzlicher Meldefristen die Analysen laufend durchzuführen;
  • hohe Aktivität der Finanzbehörden im Bereich der Analyse gemeldeter Steuergestaltungen und eine wachsende Zahl von diesbezüglichen Anfragen;
  • hohe Sanktionen und persönliches Risiko für Geschäftsführer und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Verstößen gegen Vorschriften über Meldung von Steuergestaltungen.

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