Fast jeder Unternehmer wurde mindestens einmal durch die Finanzverwaltung geprüft. Davon, was und wie während der Prüfung gesagt wird, hängt letztendlich ab, ob ein Steuerverfahren doch eingeleitet wird oder nicht und die Streitigkeit mit Finanzverwaltung fortgesetzt wird.
Bei Einleitung eines Steuerverfahrens bzw. Fortsetzung der Streitigkeit ist es von großer Bedeutung, entsprechende Beweisanträge und Erklärungen abzugeben sowie den eigenen Standpunkt zum Sachverhalt zu äußern und zu begründen.
Durch entsprechendes Wissen und Erfahrung in Streitigkeiten mit Finanzbehörden können wir daher unseren Mandanten aus Streitfällen mit Vertretern der Finanzverwaltung erfolgreich heraushelfen. Wir zögern nicht, alle rechtlich zugelassenen Mittel bei Verteidigung unserer Mandanten vor bösen Absichten des Fiskus anzuwenden. Wir sind bereit, Sie sowohl in allen Phasen des Verfahrens zu beraten und zu vertreten, als auch Ihnen vor den Verwaltungsgerichten tatkräftig zur Seite zu stehen.
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