RSM Poland bietet umfassende Unterstützung in allen wichtigen Phasen der Umsetzung der JPK_CIT-Berichtspflichten

Polnische Vorschriften verpflichten Steuerpflichtige zur EDV-Führung und zur Übermittlung der Bücher an das Finanzamt im Format der Standard Audit File für Körperschaftsteuer (JPK_CIT). Leider ist es nicht einfach, die Buchhaltungsprozesse des Unternehmens an diese Anforderung anzupassen und es hängt mit zahlreichen organisatorischen und technologischen Herausforderungen zusammen. Daher lohnt es sich, bei der Erfüllung der JPK_CIT-Berichtspflichten die Unterstützung von professionellen Steuerberatern in Anspruch zu nehmen, die sich auf die Abrechnung der Körperschaftsteuer spezialisiert haben.

Fehlende Vorbereitung des Unternehmens auf die Erfüllung der Verpflichtung, die JPK_CIT zu versenden, kann zu Berichtsfehlern, steuerlichen Sanktionen oder häufigeren Prüfungen der Finanzbehörden führen.

Da eine fehlerhafte Datei gar nicht übermittelt werden kann (das System prüft die JPK-Datei automatisch auf ihre Richtigkeit), kann das Versäumnis in diesem Bereich mit einem höheren Risiko der steuerstrafrechtlichen Verantwortung für die Geschäftsführung verbunden sein. Aufgrund des Umfangs der Verpflichtungen und der potenziellen Konsequenzen wird empfohlen, mit den Vorbereitungen frühzeitig zu beginnen, zumal die Umsetzung mehrere Monate dauern kann.

JPK_CIT ist ein Format für strukturierte Daten mit zwei Pflichtstrukturen:

  • JPK_KR_PD – umfasst Buchhaltungsdaten in Bezug auf die Körperschaftsteuer,
  • JPK_ST_KR – bezieht sich auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände.

Die Datei darf nur in elektronischer Form und im definierten logischen Format eingereicht werden.

Steuerpflichtige sind verpflichtet, die JPK_CIT an das zuständige Finanzamt innerhalb der Frist für die Abgabe der CIT-8-Erklärung zu übermitteln. Die Finanzbehörden, die diese Datei empfangen, erhalten dadurch regelmäßigen Einblick in Steuerabrechnungen und können dadurch Unternehmen für gezielte Betriebsprüfungen erfolgreicher wählen. Daher müssen Körperschaftsteuerpflichtige, die ihren JPK_CIT-Berichtspflichten nachkommen, ihren Abrechnungen mehr Aufmerksamkeit schenken – Beamte, die die JPK_CIT verwenden, können auf der Grundlage der darin angegebenen Daten Unternehmen unerwarteter prüfen, ohne vorher mit ihnen in Kontakt zu treten, um bestimmte Informationen zu erhalten.

Die Bestimmungen der Verordnung des Finanzministers vom 16. August 2024 über zusätzliche Daten, die in den Handelsbüchern in Polen enthalten sein müssen, traten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Gemäß den neuen Regelungen haben Körperschaftsteuerpflichtige ihre Handelsbücher EDV-gestützt zu führen und sie an das Finanzamt im Format der Standard Audit File für Körperschaftsteuer (JPK_CIT) zu übermitteln. Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung zur Berichterstattung im XML-Format.

Steuerpflichtige müssen JPK_CIT erstmals für das Steuerjahr übermitteln, das nach:

  • dem 31. Dezember 2024 – im Falle von:
    • körperschaftsteuerlichen Organschaften,
    • Steuerpflichtigen mit Umsatz im Gegenwert von mehr als 50 Mio. EUR im Vorjahr;
  • dem 31. Dezember 2025  –  im Falle von Steuerpflichtigen, die bereits JPK_VAT-Daten übermitteln müssen,

beginnt.

Wichtiger Hinweis! Wenn das Steuerjahr eines Steuerpflichtigen dem Kalenderjahr entspricht, hat er seine JPK_CIT zum ersten Mal bis 31. März 2026 (bei großen Körperschaftsteuerpflichtigen) oder bis 31. März 2027 (bei anderen Körperschaftsteuerpflichtigen mit einem solchen Abrechnungszeitraum) einzureichen – er muss jedoch die einschlägigen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2025 bzw. 2026 berücksichtigen.

Die JPK_CIT-Struktur enthält u.a.:

  • Kennzeichnungen für Buchhaltungskonten (gemäß dem Glossar des Finanzministeriums),
  • Informationen zu Abweichungen zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Ergebnis,
  • das Journal, alle Buchungen sowie Summen- und Saldenliste,
  • detaillierte Angaben zu Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen,
  • und künftig – Nummern von Rechnungen aus dem Landesweiten E-Rechnungssystem (KSeF), die als Buchungsbelege gelten.

Einführungsstufen der JPK_CIT

Die Vorbereitung eines Unternehmens auf den Versand der JPK_CIT erfordert sowohl die Umgestaltung der internen Prozesse als auch die Anpassung der verwendeten technologischen Lösungen. Steuerpflichtige müssen ihre Finanz- und Buchhaltungssysteme an die neuen technischen und rechtlichen Anforderungen anpassen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • vollständige Überprüfung der Buchhaltungsstruktur,
  • Zuordnung der Konten gemäß den Vorgaben des Finanzministeriums, die Integration von Daten aus verschiedenen Quellen sowie – in vielen Fällen – die Aktualisierung oder der Austausch der Buchhaltungssoftware,
  • Anpassung der Kontenrahmen,
  • Anpassung der Buchungsschemata,
  • Ergänzung der Buchungsbeschreibungen um erforderliche Tags,
  • Einführung neuer interner Berichtsvorgänge.

Eine zentrale Rolle spielt die Schulung der Mitarbeitenden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Wie verbessern Steuerberater von RSM Poland den Prozess der Einführung von JPK_CIT im Unternehmen?

RSM Poland bietet umfassende Unterstützung in allen wichtigen Phasen der Umsetzung der JPK_CIT-Berichtspflichten. Unsere Leistungen konzentrieren sich auf die rechtskonforme Umsetzung der Pflichten, Optimierung interner Prozesse und Minimierung von Fehler- und Sanktionsrisiken.

  • Analyse von Daten und Transaktionen – wir prüfen Finanz- und Steuerdaten, identifizieren Abweichungen und optimieren die Kalkulation der Körperschaftsteuer (CIT).
  • Mapping von Konten und Steuerschlüsseln – wir überprüfen die Aufzeichnungsgrundsätze und helfen den Steuerpflichtigen bei der korrekten Kennzeichnung nach den Vorgaben des Finanzministeriums.
  • Durchsicht der Handelsbücher und Inventarunterlagen – wir prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen, sowohl für die Hauptbücher als auch für die Aufzeichnungen über Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände.
  • Systemanalyse und technische Vorbereitung – wir bewerten die Systembereitschaft zur Erstellung von JPK_CIT-Dateien und helfen Steuerpflichtigen bei technischen Anpassungen.
  • Tests und Validierung – wir unterstützen Steuerpflichtige bei der Prüfung der JPK-Dateien und der Abstimmung von Daten mit CIT-Erklärungen sowie bei der Entwicklung interner Kontrollmechanismen.
  • Wir schulen Mitarbeitende aus den Finanz- und Steuerabteilungen zur Vorbereitung auf die neuen Berichtsanforderungen.

Darüber hinaus bieten wir einen umfassenden Service für die Erstellung von JPK_CIT-Dateien in einem Outsourcing-Modell an, ohne dass Steuerpflichtige komplexe Lösungen implementieren müssen. Diese Lösung ist ideal für Unternehmen, die nicht über die technischen Ressourcen oder ein Team verfügen, das bereit ist, die JPK-Struktur selbst zu erstellen.

Eine professionelle Steuerberatung der Unternehmen durch hochqualifizierte Experten ist in erster Linie eine Garantie für die Sicherheit im Falle einer Betriebsprüfung und einen effizienten Ablauf der Finanzprozesse des Unternehmens. Wenn Sie auf der Suche nach einem vertrauenswürdigen Partner sind, der Sie bei der effektiven Vorbereitung auf JPK_CIT-Berichterstattung unterstützt, wenden Sie sich an unseren Experten, der gerne alle Ihre Fragen beantwortet und unser Angebot an Ihre individuellen Bedürfnisse anpasst.

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