Effiziente und moderne Unternehmen ziehen es zunehmend vor, sich auf ihre Kerngeschäftsziele zu konzentrieren und einen Teil ihrer Aufgaben den Buchhaltungsbüros zu übertragen, die Outsourcing der Buchhaltung bieten. Eine professionelle Buchhaltungsaufsicht und Überprüfung der Buchungsbelege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit von den Fachleuten ermöglichen ihnen, mit allen Steuererklärungen und Abschlüssen schnell fertig zu werden.

 

Wenn Ihr Unternehmen eine große Anzahl von Geschäftstransaktionen abwickelt und die Unterstützung in Form einer laufenden Überwachung des Transaktionsflusses im Falle von Betriebsprüfungen und Prüfungen der Aufsichtsbehörde für öffentliche Finanzen braucht, melden Sie sich bei uns. Die Experten von RSM Poland bieten umfassende Dienstleistungen für Erstellung von Informations- und Berichterstattungsunterlagen und Buchhaltungsaufsicht.

Buchhaltungsaufsicht

Überzeugen Sie sich, wie wir Sie unterstützen können.

Was gibt Vertrag über Buchhaltungsaufsicht durch Buchhaltungsbüro von RSM Poland?

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Überprüfung und Erstellung aktueller Steuererklärungen und der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen bieten wir eine effektive, rechtzeitige und vollständig auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene sachliche Unterstützung bei der Buchführung. Je nach Unternehmensstruktur führen wir im Rahmen des Outsourcing der Buchhaltung die Tätigkeiten aus, für die täglich die Personen verantwortlich sind, die als selbstständige Buchhalter und Hauptbuchhalter beschäftigt sind.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Buchhaltungsbüro und dem Mandanten im Rahmen der Buchhaltungsaufsicht umfasst insbesondere Folgendes:

  • Überprüfung der Handelsbücher;
  • Überprüfung bzw. Erstellung von (jährlichen) Steuererklärungen;
  • Aufstellung bzw. Überprüfung des aufgestellten Abschlusses;
  • Ausarbeitung oder Überprüfung eines Konsolidierungspakets für den Konzern aufgrund der darin geltenden Leitlinien;
  • Unterstützung bei Wirtschaftsprüfung, steuerlicher Selbstprüfung und Betriebsprüfungen;
  • Ermittlung der Buchhaltungsbereiche, die einer Steueranalyse bedürfen und Übermittlung der erforderlichen Finanzdaten an den Steuerberater.

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