Wir führen die steuerliche Selbstprüfung als Prüfung der Handelsbücher auf die richtige Bestimmung des Steuerobjekts und der Steuerbemessungsgrundlage sowie richtige Klassifizierung der Geschäftsvorfälle in Bezug auf Steuervorschriften durch. Insbesondere wird die Richtigkeit von Abrechnungen der Umsatzsteuer, Ertragsteuern und der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen analysiert. Im Falle der Aufdeckung von Rechtsverstößen gewinnt der Steuerpflichtige die erforderliche Zeit, um entsprechende Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung der finanzstrafrechtlichen Sanktionen vorzunehmen.

 

Wir bieten steuerliche Selbstprüfung in folgenden Varianten an:

  • vorläufige, stichprobenweise Selbstprüfung – lässt die Bereiche des Steuerrisikos im Unternehmen bestimmen;
  • detaillierte Selbstprüfung – bezieht sich auf eine bestimmte Steuerart, ein bestimmtes Problem bzw. einen bestimmten Tätigkeitsbereich des Unternehmens, z.B. Abrechnungen der Umsatzsteuer;
  • umfassende Selbstprüfung – bezieht sich auf gesamte steuerliche Abrechnungen des Unternehmens und gilt als eine Art der Prüfung und optimalen Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Belastungen des Unternehmens;
     

Wir bieten auch eine laufende, vertraglich vereinbarte Selbstprüfung, d.h. regelmäßige Prüfungen von Geschäftsvorfällen und Verträgen des Unternehmens zur Schaffung der höchstmöglichen Sicherheit bei Mandanten.

 

Im Ergebnis der durchgeführten steuerlichen Selbstprüfung wird:

  • auf eventuelle Gefahren und Risiken im steuerlichen Bereich hingewiesen;
  • die Implementierung von angemessenen Lösungen bzw. Lösungen, die das Risiko einschränken, empfohlen;
  • auf mögliche finanzielle Vorteile von bestimmten Lösungen hingewiesen;
  • weitere Steuerpolitik des Unternehmensoptimal ausgerichtet.
     

Als Bestandteil der durchgeführten Maßnahmen im steuerlichen Bereich oder in Ergänzung dazu bieten wir auch die Wirtschaftsprüfung. Sie wird gemäß den geltenden Rechtsvorschriften sowie nationalen und internationalen Regelungen für Prüfungsstandards durchgeführt. Dabei werden Instrumente und Methoden genutzt, welche die angemessenen Verfahren in dem jeweiligen Bereich einsetzen lassen.

Für Durchführung der steuerlichen Selbstprüfung wird ein Team von Spezialisten für bestimmte Steuerarten angesetzt. Überprüft werden die Quellenunterlagen (grundsätzlich die Handelsbücher) samt allen Dokumenten  und Akten, die für den Mandanten von einer großen Bedeutung sind. Im Endergebnis wird der entsprechende Bericht ausschließlich zur Kenntnis des Mandanten erstellt. Alle Prüfungsmaßnahmen sowie die im Laufe der steuerlichen Selbstprüfung gewonnenen Informationen unterliegen dem Berufsgeheimnis. Wir legen einen großen Wert auf den Datenschutz sowohl während der Zusammenarbeit, als auch nach deren Beendigung.

Auf jeder Stufe der Prüfung wird dem Mandanten der Zugriff auf laufende Prüfungsergebnisse sichergestellt. Dabei arbeiten wir mit dem Mandanten eng zusammen, indem wir mit ihm die eventuellen Zweifel klären und Umstände besprechen, welche sich auf das Ergebnis der steuerlichen Selbstprüfung auswirken können.

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